Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
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Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Hallo Zusammen,
Im nächsten Monat habe ich mein Jubiläum bei meinem Arbeitgeber und bin dann 20 Jahre dort angestellt. Derzeit befinde ich mich seit fast einem Jahr in der Privatinsolvenz, allerdings noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Falls mein Arbeitgeber mir eine Prämie auszahlen möchte (das steht noch gar nicht fest), ist diese pfändbar? Wie hoch darf diese ausfallen bei 2700€ brutto im Monat? Wären zum Beispiel 2000 Euro in Ordnung?
ich habe versucht mich etwas einzulesen, theoretisch wäre die Prämie ja zweckgebunden und damit pfändungsfrei. Hat vielleicht jemand schon Erfahrung damit gemacht und könnte mir meine Fragen beantworten? Vielen lieben Dank
Im nächsten Monat habe ich mein Jubiläum bei meinem Arbeitgeber und bin dann 20 Jahre dort angestellt. Derzeit befinde ich mich seit fast einem Jahr in der Privatinsolvenz, allerdings noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Falls mein Arbeitgeber mir eine Prämie auszahlen möchte (das steht noch gar nicht fest), ist diese pfändbar? Wie hoch darf diese ausfallen bei 2700€ brutto im Monat? Wären zum Beispiel 2000 Euro in Ordnung?
ich habe versucht mich etwas einzulesen, theoretisch wäre die Prämie ja zweckgebunden und damit pfändungsfrei. Hat vielleicht jemand schon Erfahrung damit gemacht und könnte mir meine Fragen beantworten? Vielen lieben Dank
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Hi Dieter1981,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?" geschaut?
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Richtig, Nicht pfändbar, sofern im Rahmen des Üblichen, s.hier:
2 Lohnpfändungsschutz
Soweit Jubiläumszuwendungen nicht den Rahmen des Üblichen überschreiten, sind sie absolut unpfändbar. Der Rahmen des Üblichen ergibt sich aus einem Vergleich mit der Betriebspraxis anderer Unternehmen oder dann, wenn sich die Zahlungen im steuerfreien Bereich bewegen.
s.hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... %20bewegen.
2 Lohnpfändungsschutz
Soweit Jubiläumszuwendungen nicht den Rahmen des Üblichen überschreiten, sind sie absolut unpfändbar. Der Rahmen des Üblichen ergibt sich aus einem Vergleich mit der Betriebspraxis anderer Unternehmen oder dann, wenn sich die Zahlungen im steuerfreien Bereich bewegen.
s.hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... %20bewegen.
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Danke Dir robo Die große Frage ist nun, was ist der Rahmen des Üblichen?
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Was ist denn bei deinem AG "üblich" ?
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat ?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung ?
Im ÖD gibt es nach 25 Jahren 350,- € ...
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat ?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung ?
Im ÖD gibt es nach 25 Jahren 350,- € ...
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
So eine lange Zeit hat es noch keiner geschafft und wir haben weder Betriebsrat noch Betriebsvereinbarung, es ist ein sehr kleiner Betrieb. Falls sie mir also was zahlen was absolut utopisch ist würde ich gerne Ärger mit dem Insolvenzverwalter vermeiden.
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
wenn kein Anspruch geregelt/vereinbart wurde, sehe ich keinen Grund für "Angst" vor dem "weggenommen-bekommen"
ABER:
keinen Ärger kannst Du dadurch ermöglichen, dass Du mit dem AG sprichst und ihm erklärst: wenn Du etewas zahlst, dann zahl das nach meiner Wohlverhaltenszeit.
ABER:
keinen Ärger kannst Du dadurch ermöglichen, dass Du mit dem AG sprichst und ihm erklärst: wenn Du etewas zahlst, dann zahl das nach meiner Wohlverhaltenszeit.
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Danke euch Also am besten erst in zwei Jahren zahlen weil es in dem Sinne keine allgemeingültige übliche Grenze gibt.
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Nein, nach allem, was ich gelesen habe, sind solche Jubiläumszahlungen Bestandteil des Arbeitslohns und damit pfändbar. Sorry.Dieter1981 hat geschrieben: ↑11. Okt 2024, 02:16 …
theoretisch wäre die Prämie ja zweckgebunden und damit pfändungsfrei
…
Aber wenn es keine betriebliche Vereinbarung dazu gibt, ist das in diesem Fall doch gut.
Schaffst Du noch das Silberne (25Jahre)?
Dann besprich das doch mit Deinem Chef, dass die Prämie erst zum 25. kommt.
Aber „Ärger“ wirst Du mit Deinem IV sicher nicht bekommen - der wird sich freuen!
Denn von allem, was im Status „eröffnetesVerfahren“ reinkommt, bekommt er seine 40% … (danach, in der WVP, weniger).
Viel Glück!
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Ich würde wohl auch die 50 Jahre schaffen, daran sollte es nicht scheitern Und danke dir vielmals für deinen Rat
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Re: Jubiläumsprämie vom Arbeitgeber pfändbar?
Gern
(kommt hier nicht so oft vor, dass sich jemand bedankt).
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