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imker hat geschrieben: ↑9. Okt 2024, 12:01
Dannhalt uns mal zeitnah auf dem Laufenden. Das EINSTWEILIGE Theater hat seinen Ursprung in der Pflicht, dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren und nicht vorher vollendete Tatsachen geschaffen zu haben.
Und der Umstand, dass der AG die Insolvenzeröffnung nicht beachtet hat und auchpfändbaren Lohn an Dich auszahlt, ist die Ursache für den langatmigen Kram.
Über § 906 ZPO wirst Du irgendwann an die Freigabe des unpfändbaren Lohnes kommen.
Um das zu bescheuniger frage beim AG mal nach, ob er für die Zeit ab Insolvenzeröffnung Probeabrechnungen für Dich zur Vorlage bei Gericht machen kann, bei der die Pfändung/Insolvenzeröffnung berücksichtigt wird - also nach Probeabrechnungen in der Gehaltsabrechnung fragen.
Mein Arbeitgeber hat eigentlich alles korrekt gemacht. Er kann ja nichts dafür, wenn der Insolvenzverwalter ihn erst 1,5 Monate nach Inso Eröffnung anschreibt. Mein AG überweist seit September den pfändbaren Anteil an den IV und für August wollte der IV von mir nachträglich Geld was aber auch schon geklärt ist.
Naja jedenfalls habe ich heute doch bei Gericht angerufen die Sachbearbeiterin die für mich zuständig ist ist erst Freitag wieder im Haus. Ich berichte dann
1. Ob der Insolvenzverwalter den AG anschreibt oder das nicht macht, der AG hat unabhängig davon das pfändbare an den Insolvenzverwalter abzuführen.
2. Klär doch mal, seit wann der AG an den Insolvenzverwalter etwas zahlt.
3. Und stell mal klar, welche Gehaltsabrechnung erstmals um den pfändbaren Betrag gekürzt wurde. Wenn zum 1. August das Verfahren eröffnet wurde und der Lohn für August im September gezahlt wurde, welcher Lohn - der für August oder der für September - wurde gekürzt und der pfändbare Teil dem IV überwiesen????
4. Wenn der IV Geld für August haben will, wird der nach seinen Unterlagen für August nicht bekommen haben und der Arbeitgeber, weil er keine Bankverbindung kannte, auch problemegehabt haben, ihm was zu überweisen.
5. V.F. (viel Freude) beim klären. Meine Vermutung ist nach der Mitteilung des Gerichts, da wird ja noch nichts gepfändet, dass der AG halt nichts gemacht hat. Wie sieht Deine Lohnabrechnung für den Monat August denn aus??
oh jee ... das ist ja wieder einmal so eine kryptische Imker-Antwort ...
ad 1.: Das hab ich ja noch nie gehört ... muss ein AG sich wirklich vor jeder Lohn-/Gehaltsabrechnung seiner Mitarbeiter sich selbst darüber informieren, ob zwischenzeitlich (seit der letzten Abrechnung) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde ?
Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder seinem AG sofort eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses zukommen lassen (obwohl ... so eine Pflicht fände ich ja noch eher verständlich).
ad 2.-5. das hat Cataleya, so scheint es mir jedenfalls, doch offensichtlich alles im Auge.
Jetzt geht es hier ja "nur noch" darum, dass das Gericht ihren Antrag auf Quellenfreigabe endlich bescheidet, anstatt am 2.10. so einen komischen Interimsbeschluss zum Antrag vom 12.8. zu erlassen.
Dann wollen wir mal hoffen, dass Deine Bank jetzt auch alles richtig macht.
(ich schätze mal, bei über 90% der Banken wird das inzwischen auch so sein).
Und was willst Du jetzt machen - dem IV Geld für August zahlen? Der gestellte Antrag sollte doch abgelehnt werden, weil noch nichts gepfändet/für August gezahlt wurde....und der IV will etwas von Dir für August!
Cataleya hat geschrieben: ↑26. Sep 2024, 13:20
…
Nun verlangt der IV den pfändbaren Anteil von August also ich soll es ihm überweisen. Meine Bank gibt mir allerdings nur den Grundfreibetrag frei. Ich habe heute Lohn bekommen und es wurden direkt 500 € auf das Auskehrkonto überwiesen. Ich überweise Heute noch dem IV das Geld …
Wenn Du, Cataleya, das tatsächlich gemacht hast und
wenn das Gericht jetzt Deinen Antrag auf Quellenfreigabe positiv entschieden hat(dh alles, was vom AG kommt, ist deines), dann müsste man ja jetzt „nur“ die Daten kontrollieren: Ab wann gilt die Freigabe vom Gericht ?
Und was macht die Bank jetzt mit dem bisher einbehaltenen Geld ?
Wenn Du einen korrekten IV hast, dann wird er Dir schon Deinen Teil zurück überweisen, wenn er was doppelt bekommen hat ( von Dir UND von der Bank).
Cataleya hat geschrieben: ↑26. Sep 2024, 13:20
…
Nun verlangt der IV den pfändbaren Anteil von August also ich soll es ihm überweisen. Meine Bank gibt mir allerdings nur den Grundfreibetrag frei. Ich habe heute Lohn bekommen und es wurden direkt 500 € auf das Auskehrkonto überwiesen. Ich überweise Heute noch dem IV das Geld …
Wenn Du, Cataleya, das tatsächlich gemacht hast und
wenn das Gericht jetzt Deinen Antrag auf Quellenfreigabe positiv entschieden hat(dh alles, was vom AG kommt, ist deines), dann müsste man ja jetzt „nur“ die Daten kontrollieren: Ab wann gilt die Freigabe vom Gericht ?
Und was macht die Bank jetzt mit dem bisher einbehaltenen Geld ?
Wenn Du einen korrekten IV hast, dann wird er Dir schon Deinen Teil zurück überweisen, wenn er was doppelt bekommen hat ( von Dir UND von der Bank).
ABER … Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Ich habe den pfändbaren Anteil für August vor ca. 3 Wochen überwiesen, weil der IV mir eine kurze Frist gesetzt hatte und ich keine Lust auf Stress hatte. Ausgekehrt hat die Bank noch gar nichts an ihm. Machen die das nicht immer erst nach 3 Monaten?
Bei einem 'normalen' P-Konto mit einer 'normalen' Pfändung, ja, erst nach drei Monaten.
Aber im Status "eröffnetes Insolvenzverfahren" liegt ja keine Pfändung vor,
sondern das Konto unterliegt dem sogenannten 'Insolvenzbeschlag',
d.h. der Insolvenzverwalter hat jetzt die Verfügungsgewalt über das Konto
und nicht mehr der Kontoinhaber.
Ausser, es ist ein P-Konto, dann darf der Kontoinhaber über seinen Freibetrag verfügen.
Sprich: Ich weiß nicht, wann die Banken in diesen Fällen dem IV das Geld überweisen.
Vielleicht weiß 'shopgirl' das ?
Kann Dir aber im Grunde auch egal sein, irgendwann würde ich bei der Bank und dem IV mal nachfragen.