Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

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Leuchtturm
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Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von Leuchtturm »

Habe Schulden und will den Gläubigern einen speziellen Vergleich anbieten.
Suche dafür ein allgemeines Muster, das ich dann an meine Bedürfnisse anpassen kann.
Wo könnte ich sowas her kriegen?
Ideal wäre ein Muster eines gerichtlichen Schuldenvergleichs, den ich dann entsprechend anpassen kann.
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

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Hi Leuchtturm,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?" geschaut?
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caffery
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von caffery »

Leuchtturm hat geschrieben: 28. Jun 2019, 16:35 Suche dafür ein allgemeines Muster, das ich dann an meine Bedürfnisse anpassen kann.
Wo könnte ich sowas her kriegen?
hmmm... gute Frage. Ich habe grade auch mal ein bisschen rumgesucht aber hab spontan nichts gefunden was mich begeistern würde. Die Musterbriefe im alten "Mutterforum" sind aus meiner Sicht nicht gut und mittlerweile auch völlig veraltet.
Ich suche mal ein bisschen weiter...
oder komme endlich mal ausm Ar*** und schreibe selber welche die ich hier einstelle. Hab ich mir schon länger vorgenommen, komme aber nicht wirklich dazu. sorry;)

Dabei fällt mir ein: Ich weiß, dass mein Dachvervand, die "Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V." sehr brauchbare Musterbriefe rausgibt. Ich habe die erst letzte Woche gelesen da ein Ratsuchender es zunächst selbst versucht hat. Obwohl die Briefe super waren, hat es leider nicht geklappt - sonst hätte ich den Menschen ja überhaupt nicht kennengelernt;)

Leider hat die BAG die Briefe scheinbar noch nicht online gestellt. Die Seite wird aber in absehbarer Zeit erheblich erweitert - aller Wahrscheinlichkeit nach auch um die Musterbriefe.
Ich vermute, dass man aktuell eine der vielen Kontaktmöglichkeiten auf deren Seite nutzen muss um daran zu kommen.

http://meine-schulden.de/
Leuchtturm hat geschrieben: 28. Jun 2019, 16:35 Ideal wäre ein Muster eines gerichtlichen Schuldenvergleichs, den ich dann entsprechend anpassen kann.
Für sowas musst Du aber ein Anwalt oder eine anerkannte/geeignete Stelle gem. 305 InsO sein. Von daher würde Dir ein solches Muster nichts bringen. Du kannst als Schuldner selbst keinen gerichtlichen Schuldenvergleich "machen" bzw. anstoßen.

Da soetwas aber deutlich mehr "Zug" hat und die meisten Gläubiger ohnehin einen feuchten Flutschi darauf geben was die Schuldner selbst so schreiben (völlig egal wie piekfein es formuliert sein mag), wäre m.E. ohnehin der Weg zu einer Beratungsstelle die bessere Idee wenn Du eine wirtschaftlich und rechtlich vernünftige sowie ganzheitliche Entschuldung im Auge hast.
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Leuchtturm
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von Leuchtturm »

Ich werde die betreiber der Seite mal anschreiben, vielen Dank dafür!

Naja, bei mir ist recht klar dass der Weg früher oder später nicht an der Insolvenz vorbeiführt.
Nur möchte ih bis zum Schluss versuchen, mich mittels Vergleichen mit den Gläubigern zu einigen.

Von daher dachte ich, ich könnte mal ganz zwanglos in die Gläubigergemeinschaft einen Vorschlag meinerseits reinwerfen.
Vielleicht hat man Glück und es wird was.
Oder eben nicht und dann versuchen wir es nochmal über Schuldenberatung und vielleicht später dann auch gerichtlich.

Das mit dem gerichtlichen Vergleich schrieb ich nur insofern dass bei meinem Vorschlag sowohl Ratenzahlung, Einmalzahlung, prozentuale Aufteilung auf die Gläubiger sowie Abtretung des pfändbaren Einkommesn vorkommt.

Also das volle Programm.
Von daher hätte ich mir gerne angelesen wie die betreffenden Bausteine in anderen Musterschreiben formuliert und geschrieben wurden, damit ich das dann am Ende Alles passend zusammenfügen kann.

Hoffe doch dass, wenn ich die Gläubiger besser stelle als in einer Insolvenz, dass diese vielleicht meinem Vergleich (wenn ein paar Mal, vielleicht etwas abgeändert, in verschiedenen Stadien der drohenden insolvenz unterbreitet) eventuell zustimmen über kurz oder lang. :-)
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caffery
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von caffery »

Leuchtturm hat geschrieben: 28. Jun 2019, 17:26 Naja, bei mir ist recht klar dass der Weg früher oder später nicht an der Insolvenz vorbeiführt.
Ja nun. Damit lieferst Du doch selbst das felsenfeste Argument, dass Du Dir die Mühe sparen kannst.

Jedes Verbraucherinsolvenzverfahren hat verpflichtend den Versuch der gütlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine geeignete Stelle oder Person vorgeschaltet. Da muss also vorher automatisch sowas stattfinden - ggf. inkl. gerichtlicher Schuldenbereinigung - also all das was Du jetzt machen willst. (was Du selbst in der Form aber nicht kannst - es würde also wiederholt werden müssen)

Es ist aber ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die Leute nur in die Insolvenz durchwinken. Genau das Gegenteil muss aber der Fall sein. Der erste und wesentliche Auftrag einer jeden geeigneten Stelle oder Person ist es zwingend, den aufrichtigen Versuch zu unternehmen eine Insolvenzeröffnung durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu verhindern. Dabei können sie sich wie gesagt auch der Hilfe des Gerichts zur Entschuldung (siehe z.b. § 308 InsO) behelfen. Das volle Brett eben...
Erst wenn dieser Versuch endgültig gescheitert ist, kann es zu einer Insolvenzeröffnung kommen.

Wenn Du ein wirtschaftlich gehaltvolles Angebot machen willst/kannst um ein Verfahren zu verhindern und trotzdem den Eindruck hast, eine Beratungsstelle bzw. Anwalt will Dich einfach nur ins Insolvenzverfahren durchwinken, würde ich den Berater bzw. die Stelle wechseln.
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Leuchtturm
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von Leuchtturm »

"Wenn Du ein wirtschaftlich gehaltsvolles Angebot machen willst/kannst..."
Was müssten ich denn da so anbieten damit es erfolgsversprechend sein könnte?
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caffery
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von caffery »

Das kommt auf den Einzelfall und etliche Faktoren an.

Man muss ohnehin zumindest das anbieten was an Einkommen und Vermögen pfändbar ist. Die Gläubiger dürfen also nicht schlechter gestellt werden als in einem Verfahren zu erwarten wäre.

Alles was Du darüber hinaus "freiwillig" anbietest, macht das Gelingen natürlich wahrscheinlicher.
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Leuchtturm
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von Leuchtturm »

"Sehr geehrte ...,



leider geben wir Musterbriefe und Formulare lediglich an unsere Mitglieder heraus. Gerne verweise ich Sie aber auf das „Praxishandbuch Schuldnerberatung“, in dem sich einige Formulare finden.



Mit freundlichen Grüßen
"

Dein Verein ist auch nicht gerade der Hilfbereiteste! >:-(
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S.Nitschke
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von S.Nitschke »

caffery hat geschrieben: 28. Jun 2019, 16:49
Leuchtturm hat geschrieben: 28. Jun 2019, 16:35 Ideal wäre ein Muster eines gerichtlichen Schuldenvergleichs, den ich dann entsprechend anpassen kann.
Für sowas musst Du aber ein Anwalt oder eine anerkannte/geeignete Stelle gem. 305 InsO sein. Von daher würde Dir ein solches Muster nichts bringen. Du kannst als Schuldner selbst keinen gerichtlichen Schuldenvergleich "machen" bzw. anstoßen.
Dem ist nicht ganz so. Den außergerichtlichen Einigungsversuch kann der Schuldner schon selber versuchen. Nur wenn er im späteren einen Insolvenzantrag stellt muss er eine Bescheinigung, "die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt ist und aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist" vorlegen.

Für "fitte" Schuldner ist dies, in Abstimmung mit einer Beratungsstelle, eine Möglichkeit die langen Wartezeiten zu verkürzen.
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caffery
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von caffery »

Es ist mir bekannt, dass es mancherorts so gehandhabt wird. Ich halte diese Vorgehensweise für höchst problematisch. Da es vermutlich aus der Not geboren ist will ich da zwar keinem einen Vorworf machen - zumal die Gerichte vor Ort sowas meistens durchwinken - allerdings müssen sich die Kollegen dann auch nicht wundern wenn irgendwann mal keiner mehr versteht wo denn da genau der Sinn einer "geeigneten Stelle" sein soll.

Es ist der Sinn eines AEV eine Insolvenzeröffnung zu verhindern - es ist die Aufgabe einer geeigneten Stelle oder Person dies auf professionelle Weise und ernsthaft zu unternehmen. Genau dafür gibt es dem Grunde nach auch die entsprechenden Finanzierungen. Das Geld zu kassieren, das Ganze einfach zu umgehen um die Leute quasi möglichst schnell und aufwandsneutral durchzuwinken ist aus meiner Sicht einfach aus vielen Gründen falsch.

Was ich mir ja (aus Kostengründen) noch gefallen lassen würde ist, dass die Beratungsstelle die AEVs vorformuliert und die Schuldner dann die Briefe verschicken lässt - besonders bei Multigläubigerportfolien und kleinen Beratungsstellen gehen die Portokosten da richtig ins Geld.

Aber dem Schuldner zu sagen: "Mach mal fein selber, dann stellen wir Dir eine Bescheinigung aus." Sorry aber - das kanns (und solls auch) nicht sein. Bei mir und allen Kollegen in meinem Dunstkreis käme sowas auf jeden Fall nicht in die Tüte. Ich gehe auch davon aus, dass unser Gericht (mit dem wir sehr gut und eng zusammenarbeiten) uns einen husten würde. Die sehen das ganz nebenbei auch ähnlich wie ich soeben schrub.
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Leuchtturm
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Re: Wo gibt es Musterschreiben für einen rechtssicheren Gläubigervergleich?

Beitrag von Leuchtturm »

Könntest du eventuell bei deinem Verband ein Muster für solch einen Gläubigervergleich anfordern?
Mir als Normalbürger wird ja seltsamerweise so etwas nicht ausgehändigt. :-/

Danke schon mal im Voraus!
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