Guten Morgen alle miteinander,
ich bin neu in der Community und habe schon viel gelesen. Nun bin ich an dem Punkt angekommen doch gezielt fragen zu müssen.
Seit dem 30.07.24 bin ich im Insolvenzverfahren, habe einen Insolvenzverwalter zugeteilt bekommen und hatte Anfang diesen Monats das Erstgespräch. In diesem Gespräch sagte er mir, dass er bei Gericht beantragt habe meine Frau UND eins meiner Kinder unberücksichtigt zu lassen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da mir der Schuldnerberater das niemals als Option offenbart hatte. Lediglich das die Frau rausgerechnet wird und das habe ich auch vollkommen verstanden.
Es kam also der Brief vom Gericht, habe die Stellungnahme geschrieben, dass ich damit einverstanden bin was meine Frau betrifft. Habe in der Stellungnahme aber auch deutlich gemacht, weshalb meine Tochter eben nicht unberücksichtigt bleiben kann. Meine Frau hat selber hohe Kosten, bezahlt 2 Autos damit wir hier vom Dorf wegkommen ( Eins 10Jahre alt und einen Dacia im Leasing) und einen Privatkredit, da ich lange vor der Insolvenz schon kaum mehr was zahlen konnte und sie alles mögliche was die Familie angeht selber gezahlt hat( Kleidung, Essen etc.) In der Realität kommt meine Frau trotz guten Einkommen(ca 2k Netto) aber immer wieder in die roten Zahlen, auch wenn ich jetzt mehr Geld für uns habe als früher.
Nun ist der Beschluss gekommen das dem Antrag vom Verwalter entsprochen wird und die Stellungnahme wurde da nur in einem Satz beiläufig erwähnt. Also habe ich laut Tabelle nun noch 2059,99€ als unpfändbaren Anteil, wenn ich das richtig in erlesen habe. Es fehlen mir in der Finanzplanung nun monatlich zwischen 50 und 300€ die gepfändet werden. Ich kann daher keinerlei Rücklagen mehr bilden um für die Zukunt besser als früher aufgestellt zu sein, wie ich das mit meinem Schuldnerberater durchgeplant hatte.
Ich kann noch eine Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen aber macht das überhaupt Sinn? Es würde mir ja schon reichen wenn das 2. Kind nur anteilig unberücksichtigt gelassen wird.
Es gibt noch unpfändbare Anteile beim Lohn; Gehört da auch eine Leistungsprämie+Unfallfreiprämie zu, die ich 2x im Jahr erhalte? Denn Weihnachtsgeld, was ja nur zu 50% weggeht habe ich nicht. So viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen
Insolvenz und viele Unsicherheiten
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Re: Insolvenz und viele Unsicherheiten
Hi Micha86kr,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz und viele Unsicherheiten" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz und viele Unsicherheiten" geschaut?
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Re: Insolvenz und viele Unsicherheiten
Hallo,
Du meckerst hier auf sehr hohem Niveau.
Du redest hier etwas von Rücklagen bilden. Du weißt schon das du dich in einer Insolvenz befindest. Da sind Rücklagen bilden nicht erlaubt.
Andere sind froh wenn sie einigermaßen bei niedrigen Lebensstandard durch die Insolvenz kommen, und danach schuldenfrei sind., und du beschwerst dich das du jetzt vielleicht keine oder weniger Rücklagen bilden kannst.Aber Was wie gesagt in der Insolvenz nicht gestattet ist.
Du meckerst hier auf sehr hohem Niveau.
Du redest hier etwas von Rücklagen bilden. Du weißt schon das du dich in einer Insolvenz befindest. Da sind Rücklagen bilden nicht erlaubt.
Andere sind froh wenn sie einigermaßen bei niedrigen Lebensstandard durch die Insolvenz kommen, und danach schuldenfrei sind., und du beschwerst dich das du jetzt vielleicht keine oder weniger Rücklagen bilden kannst.Aber Was wie gesagt in der Insolvenz nicht gestattet ist.
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Re: Insolvenz und viele Unsicherheiten
Kind nur anteilig, weil Kindergeld und Betreuungsunterhalt und häftiger Naturalunterhalt durch die Ehefrau geleistet werden oder was ist in der Begründung zu lesen?
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