Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

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crazyossi
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Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

Beitrag von crazyossi »

Moin Ihr lieben,

schön dieses Ersatzforum gefunden zu haben. Im alten war ich jahrelang vertreten.

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.
Längere Geschichte und etwas durcheinander geschrieben.

Als wir 2016 für eine Frau einen Schufa Auszug bestellten, stellten wir fest das dort eine Forderungseintrag von 2009 von E-Plus, jetzt Telefonica über Tesch Inkasso eingetragen ist.

Die Forderung ist vermutlich eine Schadenersatzforderung die entstand weil die damalige Rechtsanwältin des Treuhänders den Mobilfunkvertrag gekündigt hat. Das genaue Datum der Forderung ist unbekannt.

Inso war 2006, Aufhebung 2007 oder 2008, RSB wurde 01. 2013 erteilt.

Die Forderung wurde wohl nicht zur Tabelle gemeldet. Ist wahrscheinlich tituliert. Genau gesagt werden kann das nicht, da für einen Zeitraum 2008-2009 Unterlagen abhanden gekommen sind.
Wie auch immer das entstanden ist, kann unsererseits nicht mehr nachvollzogen werden. Aber auch nicht mehr zu ändern. Die Forderung ist da.

An die Schufa wurde bis 2016 alle 2-3 Jahre ein höherer Betrag gemeldet. Dürften Zinsen sein.

Seit Kenntnisnahme des Eintrags wurde dieses o.g. Inkasso mehrfach angeschrieben. Von uns als auch von unserem damaligen Bankbetreuer, der helfen wollte diesen Eintrag los zu werden.
Es gab keine Reaktion.
Auch Telefonica rührte sich nicht.

Die Forderung 2017 bei der Schufa als strittig zu erklären blieb ergebnislos.

Eigentlich wäre der Eintrag vollkommen egal. Hat bisher bei nix gestört.
Wir werden jedoch voraussichtlich in einem Jahr umziehen wollen, und mittlerweile verlangen die Vermieter ja alle eine Schufa Auskunft.
Somit wäre ne saubere Schufa bis dahin schon schick.

Da weder Telefonica noch das Inkasso nicht reagiert und auch bisher keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hat, steht die Überlegung im Raum die Forderung für verwirkt erklären zu lassen.

Hier fehlt mir jedoch ein Ansatz.

Jemand von euch Ideen wie und was man tun kann?

Beste Grüße

CrazyOssi
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Re: Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

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Hi crazyossi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung" geschaut?
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caffery
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Re: Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

Beitrag von caffery »

crazyossi hat geschrieben: 24. Sep 2024, 17:31
Die Forderung 2017 bei der Schufa als strittig zu erklären blieb ergebnislos.
Wie kann denn sowas "erfolglos" bleiben? Das geht eigentlich nicht - soweit es richtig gemacht wurde.

Ansonsten hast Du ansich alles schon geschrieben: Forderung bestreiten weil restschuldbefreit, gleichzeitig bei der Schufa als "bestritten" mitteilen.
Wenn Forderung tatsächlich restschuldbefreit ist: negative Feststellungsklage sobald irgendwas angedroht wird.

Falls Forderung nicht restschuldbefreit: Verjährungseinrede für Zinsen einlegen und dann zahlen.

Falls die weiter nicht antworten: Ist doch alles gut. Sobald die Forderung aus der Bonität raus ist störts ja nicht.

ggf. mal ne Beratungsstelle fragen, ob die so nett sind ne Forderungsaufstellung mit Verweis auf § 305 Abs. 2 InsO anzufordern. Darauf reagieren die normalerweise irgendwann auch mal. Du kannst das auch selbst mal so versuchen falls Du es noch nicht hast. Sie müssten ansich darauf reagieren - auf eine "normale" Anfrage müssen die nichts machen - und machen das auch in der Regel nicht.
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

Beitrag von robo »

Ja, wirklich ein wenig durcheinander ...

Auf "Verwirkung" kann man sich m.W. erst dann berufen, wenn der Gläubiger versuchen würde, seine Forderung jetzt noch durchzusetzen (um dies dann abzuwehren).

Wenn Ihr davon ausgeht, dass diese Forderung von der RSB umfasst ist, dann könntet Ihr beim Gläubiger die Herausgabe des Titels beantragen (und den Titel mit der RSB der Schufa schicken).

Schickt der Gläubiger nichts (was zu vermuten ist), dann bliebe theoretisch der Weg, mit Hilfe des Gerichts die Herausgabe des Titels zu verlangen. Aber alles so ganz ohne Unterlagen ... wie soll ein Gericht da was entscheiden ?

Der Schufa liegt die RSB vor ?
Die RSB gilt ja auch für sämtliche Schulden aus der Zeit VOR der Insolvenzeröffnung,
selbst wenn sie damals nicht zur Tabelle gemeldet wurden.

Ich war zu langsam, caffery war schneller.
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crazyossi
Neuankömmling
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Beiträge: 3
Registriert: 24. Sep 2024, 15:07

Re: Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

Beitrag von crazyossi »

Erstmal danke für eure Antworten.
caffery hat geschrieben: 26. Sep 2024, 09:21 Wie kann denn sowas "erfolglos" bleiben? Das geht eigentlich nicht - soweit es richtig gemacht wurde.
Wir haben die Schufa angeschrieben, und denen erklärt das die Forderung bestritten wird. Incl. RSB Bescheid.
Darauf kam keine Antwort. Weder von der Schufa noch von Tesch Inkasso.
Das ganze haben wir dann auch auf sich beruhen lassen, da die Schufa eigentlich keine Rolle mehr in unserem leben spielt.

So nach und nach baut sich die Erinnerung wieder auf.
Ich sortiere mal.
Wir hatten damals 2 E-Plus Verträge. Diese wollten wir gerne weiterführen. Dem hatte der Treuhänder auch zugestimmt.
Aus nicht mehr nachvollziehbaren gründen, hat die bearbeitende Rechtsanwältin die Verträge dennoch gekündigt.
Diese war auch nicht mehr rückgängig zu machen. Daraus Resultierte der Schadenersatz.
Somit ist die Forderung ist erst nach Eröffnung, wohl aber im eröffneten Verfahren entstanden.
Somit wird die nicht der RSB unterliegen.
Warum diese dann nicht zur Tabelle gemeldet wurde kann ich weder nachvollziehen noch nachprüfen. Die Unterlagen für den Zeitraum sind wie gesagt bei uns nicht mehr Existent und die Kanzlei hat sich unwesentlich nach Verfahrensende aufgelöst.

Fakt ist nunmal:

Die Forderung ist da. Die soll aus der Welt, und die Inkassobude reagiert seit gut 15 Jahren mal so gar nicht.

Den Tipp mit § 305 Abs. 2 werde ich mal durchziehen.
Vielleicht reagieren die ja dann. Hoffe die drehen daraus keinen Strick, wenn kein Inso Antrag eingereicht wird.

Beste Grüße
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Tesch Inkasso für Telefonica / Verwirkung der Forderung

Beitrag von caffery »

crazyossi hat geschrieben: 26. Sep 2024, 13:39
Ich sortiere mal.
Wir hatten damals 2 E-Plus Verträge. Diese wollten wir gerne weiterführen. Dem hatte der Treuhänder auch zugestimmt.
Aus nicht mehr nachvollziehbaren gründen, hat die bearbeitende Rechtsanwältin die Verträge dennoch gekündigt.
Diese war auch nicht mehr rückgängig zu machen. Daraus Resultierte der Schadenersatz.
Somit ist die Forderung ist erst nach Eröffnung, wohl aber im eröffneten Verfahren entstanden.
Somit wird die nicht der RSB unterliegen.
Das würde ich an Deiner Stelle aber anders sehen:
Die Forderung wurde vor Insolvenzeröffnung begründet (§ 38 InsO) und sollte daher von der Restschuldbefreiung erfasst worden sein.
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