Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?

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benehm
Neuankömmling
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Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?

Beitrag von benehm »

Ich bin gerade in der Wohlverhaltensphase eines Insolvenzverfahrens und helfe meiner Mutter schon seit über 10 Jahren, indem ich einige ihrer regelmäßigen Kosten übernehme, wie zum Beispiel den Telefonanschluss und die Kfz-Versicherung. Die Kfz-Versicherung läuft auf meinen Namen, obwohl das Auto auf meine Mutter zugelassen ist. Mein Gedanke dahinter war, durch die Zahlungen in der Schadensfreiheitsklasse weiter aufzusteigen, auch wenn ich selbst kein eigenes Auto habe.

Vor Kurzem hatte meine Mutter einen Unfall, bei dem ihr jemand hinten draufgefahren ist. Die Versicherung hat daraufhin knapp 1800 € auf mein Konto überwiesen. Meine Mutter möchte das Geld als Ausgleich für den Wertverlust des Autos behalten und plant, den Schaden nicht reparieren zu lassen.

Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen und würde mich über eure Antworten freuen:
1. Muss ich diese Versicherungszahlung meinem TH melden?
2. Kann ich das Geld ohne Bedenken direkt an meine Mutter weitergeben, oder könnte das rechtliche Probleme geben?
3. Könnte es sein, dass die Zahlungen für die Kfz-Versicherung als Schenkung angesehen werden, und was würde das für mich bedeuten?
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Re: Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?

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Hi benehm,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?

Beitrag von imker »

Wenn Deine Mutter Eigentümerin ist und Du die Halterin, warum zahlt die (gegnerische) Versicherung an Dich??

Da ist nichts mitzuteilen, weil in der Wohlverhaltesperiode das Arbeitseinkommen abgetreten ist und Erbschaften und Schenkungen/Gewinne mitzuteilen sind - keine Schadensersatzzahlungen.
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Versicherungszahlung bei Wohlverhaltensphase: Muss ich das melden?

Beitrag von tidus82 »

In der Wohlverhaltensphase brauchst Du das nicht mehr melden und kannst das an deine Mutter geben.
Anders wäre es im eröffneten Verfahren.
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