rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

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Pumalady24
Neuankömmling
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rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

Beitrag von Pumalady24 »

Hallo,
ich bin mit grob 32.000 Euro verschuldet, bei einer Anzahl Gläubiger von rund 30.
Beträge von 80 bis 7600 Euro.

Ich habe lange jongliert aber das wächst mir alles über den Kopf, und ich muss da jetzt eine Lösung finden.

Ich bin angestellt, war im Jahr 2021 auch selbstständig. Die Selbstständigkeit ist beendet, es resultieren daraus keine Schulden.
Ich verdiene im Moment rund 2300 Euro Netto. Jetzt habe ich ich versucht schlau zu machen, erhalte von den verschiedensten Stellen die wildesten Aussagen:

Ja Regelinsolvenz ist möglich, nein Regelinsolvenz ist nicht möglich, Ja ist möglich wenn Einkommen aus der Selbstständigkeit mindestens Betrag X war, wenn Schulden aus eben der Selbstständigkeit vorliegen.

Dann gibt es zahlreiche Anbieter von Beratungen, die am ende aber alle darauf hinaus laufen, das man die beauftragt, die versuchen einen Vergleich, dauert mehrere Monate, kostet 3-X tausend Euro.
Manche teilen einem mit man versuche einen Vergleich wenn man 50% erreicht hätte würde man bei Gericht Antrag stellen um den Rest der Gläubiger zu zwingen, naja insgesamt klingt alles toll, aber irgendwie alles aber nicht realistisch durchsetzbar.

Kann mir jemand sagen ob ein Antrag auf Regelinsolvenz möglich ist? Laut Gesetz, ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubiger.., ist das an sonstigen Bedingungen geknüpft oder reicht wirklich der damalige Gewerbeschein?

Sind solche "wir vergleichen uns mit den Gläubigern" was je prinzipiell auch gut wäre irgendwie seriös?

Vielen lieben Dank

Pumalady
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Re: rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

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Hi Pumalady24,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

Beitrag von caffery »

Pumalady24 hat geschrieben: 12. Sep 2024, 13:26
Ja Regelinsolvenz ist möglich,
Das da ist am ehesten richtig. Noch richtiger wäre aber:

"Ja, nur Regelinsolvenz ist möglich. "

Einfach Antrag stellen:

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... rson11.pdf
Pumalady24 hat geschrieben: 12. Sep 2024, 13:26 Sind solche "wir vergleichen uns mit den Gläubigern" was je prinzipiell auch gut wäre irgendwie seriös?
Nein
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

Beitrag von robo »

Pumalady24 hat geschrieben: 12. Sep 2024, 13:26 ...
Kann mir jemand sagen ob ein Antrag auf Regelinsolvenz möglich ist? Laut Gesetz, ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubiger..,
...
Ein Blick ins Gesetz hilft schon mal bei der Rechtsfindung ... (oder auch nicht):
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

"Regelinsolvenz" gilt danach für jeden, der selbständig ist oder war
UND 20 oder mehr Gläubiger hat.
Zur Summe der Schulden steht nichts im Gesetz.

Pumalady24 hat geschrieben: 12. Sep 2024, 13:26 Sind solche "wir vergleichen uns mit den Gläubigern" was je prinzipiell auch gut wäre irgendwie seriös?

Vielen lieben Dank

Pumalady
Meine Meinung ?
Nein, niemals seriös.
IMMER unseriös.
Ergibt sich schon allein aus den Tatsachen, dass
1. man den "Berater" immer bezahlen muss, egal, ob er erfolgreich war oder nicht
2. keiner von diesen "Beratern" Dir eine Erfolgsgarantie gibt
3. solche "Vergleiche" ja immer dauern ... d.h. meines Erachtens reine Zeit- und Geldverschwendung!
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Pumalady24
Neuankömmling
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Registriert: 12. Sep 2024, 13:12

Re: rund 32.000 Euro Schulden, Regelinsolvenz möglich?

Beitrag von Pumalady24 »

robo hat geschrieben: 12. Sep 2024, 17:41


Ein Blick ins Gesetz hilft schon mal bei der Rechtsfindung ... (oder auch nicht):
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

"Regelinsolvenz" gilt danach für jeden, der selbständig ist oder war
UND 20 oder mehr Gläubiger hat.
Zur Summe der Schulden steht nichts im Gesetz.


nein, nicht die Höhe der Schulden sondern das Mindesteinkommen in der damaligen Selbstständigkeit wäre irgendwie ein Faktor sprach eine Dame von diesen "wir regeln das für sie" Anwälten. Daher meine Frage.

Aber danke auch erstmal für die Antworten, dann werde ich mal den Antrag ausfüllen und abschicken.
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