Hatte doch geschrieben das meine Frau Hausfrau ist und ich Alleinverdiener bin. Also wird bei mir für meine Ehefrau die volle Unterhaltspflicht anerkannt. Bei 2900€ netto können die laut Tabelle dann 423€ ca einbehalten.Dieter1981 hat geschrieben: ↑8. Sep 2024, 18:00 Ich bin zwar nicht vom Fach, aber es kommt doch drauf an wie viel Deine Frau verdient, denn nur unter einem gewissen Betrag bist du für sie unterhaltspflichtig. Das hätte dann mit der Steuerklasse nichts zu tun, du kannst ja 5000 verdienen und deine Frau 2000…
Lohnpfändung, Unterhaltspflicht meiner Ehefrau (Hausfrau)
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Re: Lohnpfändung, Unterhaltspflicht meiner Ehefrau (Hausfrau)
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Re: Lohnpfändung, Unterhaltspflicht meiner Ehefrau (Hausfrau)
Ich finde das Thema ebenfalls interessant.
Was genau ist denn ein Indikator dafür, dass man für den Ehepartner unterhaltspflichtig ist? Die Steuerklasse? Dann nur in Kombination 3/5 oder auch schon bei 4/4? Oder am Ende das Einkommen? Was wenn der Partner ein höheres Einkommen hat?
In meinem konkreten Fall habe ich ein Nettoeinkommen von 2500 Euro. Meine Freundin hat 1900 Euro Nettogehalt + 1200 Euro Unterhalt + 750 Euro Kindergeld. Bestünde dann überhaupt eine Unterhaltspflicht meinerseits, wenn wir heiraten würden?
Was genau ist denn ein Indikator dafür, dass man für den Ehepartner unterhaltspflichtig ist? Die Steuerklasse? Dann nur in Kombination 3/5 oder auch schon bei 4/4? Oder am Ende das Einkommen? Was wenn der Partner ein höheres Einkommen hat?
In meinem konkreten Fall habe ich ein Nettoeinkommen von 2500 Euro. Meine Freundin hat 1900 Euro Nettogehalt + 1200 Euro Unterhalt + 750 Euro Kindergeld. Bestünde dann überhaupt eine Unterhaltspflicht meinerseits, wenn wir heiraten würden?
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Re: Lohnpfändung, Unterhaltspflicht meiner Ehefrau (Hausfrau)
Erst einmal besteht grundsätzlich Unterhaltpflicht unter Ehepartnern.
Nur auf Antrag kann der Ehepartner evtl. gar nicht mehr oder teilweise nicht mehr berücksichtigt werden, weil er/sie über ausreichend eigenes Einkommen verfügt. Das hatte Imker auch so im Thread weiter vorn erklärt.
@Darnox Erst einmal würde Unterhaltspflicht besteht, aber auf Antrag würde deine Frau dann sehr sicher nicht mehr berücksichtigt.
Nur auf Antrag kann der Ehepartner evtl. gar nicht mehr oder teilweise nicht mehr berücksichtigt werden, weil er/sie über ausreichend eigenes Einkommen verfügt. Das hatte Imker auch so im Thread weiter vorn erklärt.
@Darnox Erst einmal würde Unterhaltspflicht besteht, aber auf Antrag würde deine Frau dann sehr sicher nicht mehr berücksichtigt.
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