Hallo,
ich habe mich nach jahrelangem Herauszögern jetzt auch entschlossen den Insolvenzantrag zu stellen und bin geade auf Ausfüllen der Formulare - im Moment beim Gläubigerverzeichnis.
Meine Schulden stammen aus meiner Selbstständigkeit in den 1980er Jahren, aus alten Unterlagen habe ich ca 40 Gläubiger (titulierte Forderungen, FA, Krankenkassen etc) gefunden. Von den allermeisten habe ich die letzten Jahre/Jahrzehnte nichts mehr gehört, mein letzter EV-Termin war vor 7 Jahren.
Auslöser dafür jetzt den Insolvenzantrag zu stellen ist, daß ich vor kurzem Rente beantragt habe, diese wurde auch genemigt, wird aber zunächst nicht ausbezahlt. Nach tel. Rückfrage bei der Rentenversicherung habe ich erfahren, daß ein Verrechnungsantrag einer Krankenkasse aus dem Jahr 1991 bestünde und man zunächst die Krankenkasse um Stellungnahme ersucht habe???
Kann es denn tatsächlich sein, daß nach so vielen Jahren noch ein Verrechnungsersuchen einer Krankenkasse (gegen mich wurde damals nie ein Strafantrag gestellt) rechtens ist?
Und meine zweite Frage, wie haltet ihr das mit der Genauigkeit der Gläuberliste, ich finde einfach - nach so vielen Jahren - in vielen Fällen keine aktuellen Gläubigeradressen heraus. Ein Teil der Gläubiger dürfte bereits verstorben sein, ein Teil der Forderungen wurde an Inkassounternehmen verkauft von denen ich aber auch seit Jahren nichts mehr gehört habe.
LG
Mat
Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Hi matahari,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente" geschaut?
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Ist die Frage,was bereits verjährt ist.Bei Krankenkassen Schulden hilft oft keine Insolvenz.Liegst du unter 1500.- Rente kannst du eh alles behalten.
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Hast Du Dir eine Excel-Tabelle o.ä. gemacht ?
Einfach alles eintragen, was Du belegen kannst und woran Du Dich meinst zu erinnern.
ALLES.
Egal, ob verjährt, verstorben oder was auch immer.
Möglichst den Gläubiger selbst und dazu eine Spalte mit "vertreten durch / verkauft an" oder so was, wenn eine Inkasso-Firma oder ein RA mit "im Spiel" sind / waren.
Ich finde es sehr vernünftig, jetzt (endlich) ein Inso-Verfahren zu machen.
Besser spät als nie.
Und in drei Jahren hast Du fertig.
Viel Glück !
Einfach alles eintragen, was Du belegen kannst und woran Du Dich meinst zu erinnern.
ALLES.
Egal, ob verjährt, verstorben oder was auch immer.
Möglichst den Gläubiger selbst und dazu eine Spalte mit "vertreten durch / verkauft an" oder so was, wenn eine Inkasso-Firma oder ein RA mit "im Spiel" sind / waren.
Ich finde es sehr vernünftig, jetzt (endlich) ein Inso-Verfahren zu machen.
Besser spät als nie.
Und in drei Jahren hast Du fertig.
Viel Glück !
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Doch, auch bei KK-Schulden kann eine Inso "helfen".
Kommt immer darauf an ... hier z.B.:
Waren es eigene Beiträge oder für Angestellte ?
Wenn "für Angestellte", dann AN und AG-Anteile ?
Kommt immer darauf an ... hier z.B.:
Waren es eigene Beiträge oder für Angestellte ?
Wenn "für Angestellte", dann AN und AG-Anteile ?
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Danke für eure Antworten!
Es geht bei mir um 2 Krankenkassen (sowohl AG als auch AN-Anteile von Angestellten) Eine der beiden hat wohl inzwischen der Rentenversicherung mitgeteilt, daß sie keine Ansprüche mehr gegen mich erhebt, die andere hat sich (bisher) nicht gemeldet.
In einem anderen Beitrag hatte ich gelesen, daß die kk-Sachen nur dann nicht verjähren, wenn sie im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung entstanden sind. Gegen mich wurde nie Strafanzeige gestellt, die möglichen Straf-Delikte wären inzwischen auch verjährt.
Grüsse
Mat
Bei Verrechnungen gilt wohl nicht die Pfändungsfreigrenze (tel Auskunft des Rentenversicherers)
Es geht bei mir um 2 Krankenkassen (sowohl AG als auch AN-Anteile von Angestellten) Eine der beiden hat wohl inzwischen der Rentenversicherung mitgeteilt, daß sie keine Ansprüche mehr gegen mich erhebt, die andere hat sich (bisher) nicht gemeldet.
In einem anderen Beitrag hatte ich gelesen, daß die kk-Sachen nur dann nicht verjähren, wenn sie im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung entstanden sind. Gegen mich wurde nie Strafanzeige gestellt, die möglichen Straf-Delikte wären inzwischen auch verjährt.
Ich erinnere mich halt an Vorgänge über die ich keine Unterlagen (mehr) habe, da weiß ich auch keine Daten und Beträge mehr (z.B. bin ich mir sicher daß mehrere Angestellte damals eine Art "Konkursausfallsgeld" vom damaligen Arbeitsamt bekommen haben). Soll ich solche Sachen aus der waagen Erinnerung nach 40 Jahren, auch noch aufführen oder sowas dann doch einfach vergessen?
Grüsse
Mat
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Die KK brauchen/werden (vermutlich) keinen Strafantrag gegen Dich stellen, warum auch? Macht denen nur Arbeit und bringt ihnen kein Geld.
Aber sie werden vermutlich an den Inso-Verwalter den Zusatz „aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ = vbuH melden, wenn er sie dann anschreibt (ein IV muss ALLE Gläubiger, die Du auf Deiner Liste hast, anschreiben).
Wenn das so passiert, musst Du Dich gegen diesen Zusatz wehren, sonst bleiben Dir diese Schulden bei derKK erhalten und werden nicht von einer RSB umfasst.
Ich würde die Agentur für Arbeit mit in Deine Gläubigerliste schreiben, Forderungsbetrag = 1,00€, der IV wird sie dann anschreiben und sie können dann antworten:“Nix da, das war nichr 1€, das waren 10.000,-€ !!“ oder sie antworten, dass sie keine Forderungen (mehr) gegen Dichhaben oder sie antworten gar nicht. Kann Dir alles egal sein.
Aber sie werden vermutlich an den Inso-Verwalter den Zusatz „aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ = vbuH melden, wenn er sie dann anschreibt (ein IV muss ALLE Gläubiger, die Du auf Deiner Liste hast, anschreiben).
Wenn das so passiert, musst Du Dich gegen diesen Zusatz wehren, sonst bleiben Dir diese Schulden bei derKK erhalten und werden nicht von einer RSB umfasst.
Ich würde die Agentur für Arbeit mit in Deine Gläubigerliste schreiben, Forderungsbetrag = 1,00€, der IV wird sie dann anschreiben und sie können dann antworten:“Nix da, das war nichr 1€, das waren 10.000,-€ !!“ oder sie antworten, dass sie keine Forderungen (mehr) gegen Dichhaben oder sie antworten gar nicht. Kann Dir alles egal sein.
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Re: Gläubigeradressen / Verrechnung der Rente
Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
Aber wenn Du jetzt ein Inso-Verfahren anstrebst und kurz vor der Rente bist, dann hast Du vermutlich kein hohes Einkommen / Vermögen, wovon Du ohne Rente leben könntest ?
Also auf zum Sozialamt !
Antrag auf "Grundsicherung im Alter" gem. SGB XII stellen.
Dann werden die vermutlich schon dafür sorgen, dass sie nicht zahlen müssen, sondern dass Du Deine Rente bekommst und die DRV die nicht an die GKV per "Verrechnung" zahlen darf.
Vermute ich einfach mal, wie gesagt, eine Rechtsgrundlage dazu weiß ich auf die Schnelle nicht.
Und das Thema 'Scham' kannst Du Dir sparen, es gibt in diesem Land immer mehr insbesondere Rentnerinnen, die in prekären Verhältnissen leben (müssen), s. zB
https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-0 ... te-maenner#
https://www.swr.de/swr1/sonntagmorgen-2 ... h-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/altersar ... e-100.html
usw usw usw
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