Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Du kannst schwer davon ausgehen, das alles zusammengerechnet wird und ca. 400€ auf Eis gelegt werden. Also um ungemach zu vermeiden. Schau in dir Tabelle und erfrage entweder eine Quellenfreigabe oder bei gleich bleibenden Zahlungen eine Erhöhung des Freibetrages auf deinem Konto.
Am Besten direkt bei Gericht, dann steht es in Stein gemeisselt.
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Um die beiden Julizahlungen an der Quelle zusammenzufassen bräuchte es für den Juli einen Zusammenrechnungsbeschluss. Meines Wissens kriegen die das aber in solchen Fällen auf die Schnelle nicht hin.
Sollte noch der Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto sein, wird die Bank "wie üblich" alles über dem Freibtrag sperren und entsprechend üblich weiter verfahren. Um die Gelder zwischen Freibetrag und Pfändungstabelle freizugeben braucht es auch einen Gerichtsbeschluss. Das könntest Du dann aber auch in einem Abwasch mit der Quellenfreigabe machen.
Wenn kein Beschlag auf dem Konto ist, solltest Du das Geld oberhalb des Tabellenbetrags auf jeden Fall zurückhalten da es in die Masse gefordert werden wird.
Sollte noch der Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto sein, wird die Bank "wie üblich" alles über dem Freibtrag sperren und entsprechend üblich weiter verfahren. Um die Gelder zwischen Freibetrag und Pfändungstabelle freizugeben braucht es auch einen Gerichtsbeschluss. Das könntest Du dann aber auch in einem Abwasch mit der Quellenfreigabe machen.
Wenn kein Beschlag auf dem Konto ist, solltest Du das Geld oberhalb des Tabellenbetrags auf jeden Fall zurückhalten da es in die Masse gefordert werden wird.
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Ach... Die können echt in so einem Fall beide Beträge zusammenziehen?!
Kann denn dann überhaupt eine sinnvolle Berechnung nach Pfändungstabelle mit nur ein halben Monatsgehalt geben? Und das Krankengeld ist ja auch eigentlich eine Leistung, die -zumindest teilweise- auch für den Juni gezahlt wird...
Versteht mich bitte nicht falsch, wenn ich Ende Juli etwas abgeben muss, dann ist alles okay. Ich will halt nur nicht zu viel aufgrund eines Fehlers meinerseits abgeben.
Hab das anhand des zukünftigen Stundenlohn mal durchgerechnet... Ich darf, nach Abzug der Lohnpfändung, laut Tabelle etwa 1300€ behalten. Wenn ich im Juli dabei auch raus kommen, dann ist ja alles gut. Alles drüber würde ich ja gerne abtreten. Aber eben nicht bis auf die neue Pfändungsfreigrenze von 1178€ fallen...
Kann denn dann überhaupt eine sinnvolle Berechnung nach Pfändungstabelle mit nur ein halben Monatsgehalt geben? Und das Krankengeld ist ja auch eigentlich eine Leistung, die -zumindest teilweise- auch für den Juni gezahlt wird...
Versteht mich bitte nicht falsch, wenn ich Ende Juli etwas abgeben muss, dann ist alles okay. Ich will halt nur nicht zu viel aufgrund eines Fehlers meinerseits abgeben.
Hab das anhand des zukünftigen Stundenlohn mal durchgerechnet... Ich darf, nach Abzug der Lohnpfändung, laut Tabelle etwa 1300€ behalten. Wenn ich im Juli dabei auch raus kommen, dann ist ja alles gut. Alles drüber würde ich ja gerne abtreten. Aber eben nicht bis auf die neue Pfändungsfreigrenze von 1178€ fallen...
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Das wird aber erst mal passieren, mit den 1178€. Es sei denn du regelst das vorher. Leider wirst du nicht drum rum kommen irgendwas zu unternehmen um deinem Lebensunterhalt zu sichern.
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Auf dem Konto wie gesagt ganz automatisch - wie bei allen anderen Zahlungen auch. Die Systematik ist Dir ja sicher geläufig.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑30. Jun 2019, 13:06 Ach... Die können echt in so einem Fall beide Beträge zusammenziehen?!
Ansonsten wirst Du Deinem Verwalter ja die Einkünfte mitteilen für diesen Monat. Es ist zu vermuten, dass er die Beträge einfach zusammenzählt und Dich auffordert den Betrag laut Tabelle zu überweisen.
Ich weiß, dass so ein Vorgehen formal nicht ganz unkritisch zu betrachten ist da es eigentlich einen Zusammenrechnungsbeschluss bräuchte, den die aber regelmäßig in der Kürze der Zeit nicht hinkriegen - so kenne ich es aber in der Regel von unseren Verwaltern in solchen Fällen.
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Ja klar, zumindest auf dem PKonto. Da wird ja erst einmal alles auf "den großen Haufen" zusammen geschmissen...
Aber okay... Ich mache mir jetzt wahrscheinlich auch einfach wieder viel zu viel Gedanken bei der Hitze...
Werde schleunigst mal mit IV & Insogericht telefonieren und mir da mal ganz unverbindlich Informationen holen...
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Einen guten Morgen zu dieser frühen Stunde...
Die letzten Details sind jetzt geklärt, am Montag kommender Woche nehme ich die Arbeit auf.
Der IV (da ja noch eröffnetes Verfahren) schreibt jetzt den Arbeitgeber an, der sich dann um die pfändbaren Beiträge kümmern wird.
Die erste Lohnzahlung wird sogar auch erst am ersten oder zweiten Banktag im August überwiesen (Quasi die "Hälfte" des Lohns für die zwei Wochen jetzt im Juli). Dazu, wahrscheinlich mehr für mein Seelenheil, noch eine Frage...
Ich komme damit dann ja im August nicht über die Freigrenze des P-Kontos. Somit sollte ich bei den roundabout 600€ also relativ "safe" sein oder?! Oder wird da trotzdem noch irgendwas abgerechnet?!
Und was die Freigabe nach §850 angeht... Mit was für einer Bearbeitungszeit muss ich da rechnen?! Reicht es da, wenn ich im August das Insogericht anschreibe oder sollte ich das für die Freigabe ab der Septemberauszahlung dann besser jetzt schon machen?
(Hintergrund: Bei den zahlreichen Telefonaten mit dem IV, habe ich raus gehört, dass die Sachbearbeiterin sich wohl eher "sperrt" mir das Konto freizugeben. Ist ja auch okay, nur möchte ich dann rechtzeitig die Freigabe nach 850 in die Welt zimmern)
[Edit] Was mir gerade noch einfällt...
Wie sieht das nach erfolgter Freigabe nach 850 auf dem P-Konto bzw. bei der Bank grundsätzlich aus? Sind dann "Gelder" (also der Lohn) von Arbeitgeber XY auch über die "berühmte" Monatsgrenze auf dem P-Konto geschützt?! Oder muss ich trotzdem weiterhin die Eingänge "verbrauchen" um am Monatsanfang ein "leeres" Konto zu haben?!
Ich bedanke mich und mache mache mir jetzt mal einen Kaffee...
Die letzten Details sind jetzt geklärt, am Montag kommender Woche nehme ich die Arbeit auf.
Der IV (da ja noch eröffnetes Verfahren) schreibt jetzt den Arbeitgeber an, der sich dann um die pfändbaren Beiträge kümmern wird.
Die erste Lohnzahlung wird sogar auch erst am ersten oder zweiten Banktag im August überwiesen (Quasi die "Hälfte" des Lohns für die zwei Wochen jetzt im Juli). Dazu, wahrscheinlich mehr für mein Seelenheil, noch eine Frage...
Ich komme damit dann ja im August nicht über die Freigrenze des P-Kontos. Somit sollte ich bei den roundabout 600€ also relativ "safe" sein oder?! Oder wird da trotzdem noch irgendwas abgerechnet?!
Und was die Freigabe nach §850 angeht... Mit was für einer Bearbeitungszeit muss ich da rechnen?! Reicht es da, wenn ich im August das Insogericht anschreibe oder sollte ich das für die Freigabe ab der Septemberauszahlung dann besser jetzt schon machen?
(Hintergrund: Bei den zahlreichen Telefonaten mit dem IV, habe ich raus gehört, dass die Sachbearbeiterin sich wohl eher "sperrt" mir das Konto freizugeben. Ist ja auch okay, nur möchte ich dann rechtzeitig die Freigabe nach 850 in die Welt zimmern)
[Edit] Was mir gerade noch einfällt...
Wie sieht das nach erfolgter Freigabe nach 850 auf dem P-Konto bzw. bei der Bank grundsätzlich aus? Sind dann "Gelder" (also der Lohn) von Arbeitgeber XY auch über die "berühmte" Monatsgrenze auf dem P-Konto geschützt?! Oder muss ich trotzdem weiterhin die Eingänge "verbrauchen" um am Monatsanfang ein "leeres" Konto zu haben?!
Ich bedanke mich und mache mache mir jetzt mal einen Kaffee...
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Die Freigabe schickst formlos an das Gericht:
Liebes Gericht,
da mein AG bereits das pfändbare Einkommem abführt, bitte ich um Erhöhung des Freibetrages auf meinem P-Konto auf... Entweder die Summe X oder wie bei mir die pauschale Freigabe eines Arbeitgebers, da mein Einkommen wegen den Zeitzuschlägen schwankt.
Das war‘s.
Gericht wird dann den IV um Stellungnahme bitten, der das nochmal bestätigt und die Sache ist erledigt. Das dauerte bei mir tatsächlich nur wenige Tage, geht ja um die Existenz.
Am P-Konto selber ändert das gar nix. Das musst du nach wie vor bis zum Monatsende leer räumen so weit möglich. Einziger Unterschied zu bisher ist, dass der Freibetrag höher ausfällt.
Hab mich jetzt nicht durch den kompletten Beitrag durchgekämpft, weshalb ich nicht weiß, ob die Frage schon beantwortet wurde. Ich hatte letztes Jahr zur Monatsmitte den AG gewechselt, der alte ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens von einem fiktiven Monatsgehalt ausgegangen, hat den Betrag nach Tabelle ermittelt und durch zwei geteilt. Ob das so korrekt ist? Keine Ahnung. Der TH wollte mir dann zwar eine Rechnung schicken, um eine eventuelle Differenz zum neuen AG zu begleichen, hat er jedoch nicht gemacht.
Liebes Gericht,
da mein AG bereits das pfändbare Einkommem abführt, bitte ich um Erhöhung des Freibetrages auf meinem P-Konto auf... Entweder die Summe X oder wie bei mir die pauschale Freigabe eines Arbeitgebers, da mein Einkommen wegen den Zeitzuschlägen schwankt.
Das war‘s.
Gericht wird dann den IV um Stellungnahme bitten, der das nochmal bestätigt und die Sache ist erledigt. Das dauerte bei mir tatsächlich nur wenige Tage, geht ja um die Existenz.
Am P-Konto selber ändert das gar nix. Das musst du nach wie vor bis zum Monatsende leer räumen so weit möglich. Einziger Unterschied zu bisher ist, dass der Freibetrag höher ausfällt.
Hab mich jetzt nicht durch den kompletten Beitrag durchgekämpft, weshalb ich nicht weiß, ob die Frage schon beantwortet wurde. Ich hatte letztes Jahr zur Monatsmitte den AG gewechselt, der alte ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens von einem fiktiven Monatsgehalt ausgegangen, hat den Betrag nach Tabelle ermittelt und durch zwei geteilt. Ob das so korrekt ist? Keine Ahnung. Der TH wollte mir dann zwar eine Rechnung schicken, um eine eventuelle Differenz zum neuen AG zu begleichen, hat er jedoch nicht gemacht.
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Moin Käsebrot.
Gut, in den wichtigsten Fragen schon mal ein wenig beruhigt. Danke...
Ich komme aus dem Krankenstand wieder in Arbeit.
Sprich, ich bin bis Sonntag noch Krankgeschrieben und bekomme somit irgendwann nächste Woche rückwirkend das letzte Mal Krankengeld. Das wird dann noch im Juli verbraucht, Anfang August kommt dann eben der Lohn für die ersten 18 Arbeitstage im Juli. Und da ist halt die Frage, ob da im August noch irgendwas zusammengerechnet wird...
Gut, in den wichtigsten Fragen schon mal ein wenig beruhigt. Danke...
Ich komme aus dem Krankenstand wieder in Arbeit.
Sprich, ich bin bis Sonntag noch Krankgeschrieben und bekomme somit irgendwann nächste Woche rückwirkend das letzte Mal Krankengeld. Das wird dann noch im Juli verbraucht, Anfang August kommt dann eben der Lohn für die ersten 18 Arbeitstage im Juli. Und da ist halt die Frage, ob da im August noch irgendwas zusammengerechnet wird...
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung
Aber aber... aber... da hatte ich doch schon mehrfach umfassend zu abgesenft. Ich bin da spontan überfragt an welcher Stelle da noch Unsicherheiten bestehen könnten. Hilf mir ma...
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