Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

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Opan
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Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

Beitrag von Opan »

Hallo!
Freund erhält Nachricht des Gerichts, dass ein Gläubiger Antrag gestellt hat, zwecks Versagung der RSB. Es geht um angeblich "plichtwidrig nicht gezahlten Unterhalt"

Gericht weis darauf hin, dass Widerspruch gegenüber dem Insolvenzgericht einzulegen ist. O.k. Kein problem!

Dann aber weiter: "binnen einer Frist von einem Monat , die mit Eingang der Belehrung beginnt, diesen gegen die Forderung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den allgemeinen Gesetzen zu verfolgen." Verstehen wir nicht.

Oder weiter zur besseren Übersicht: ...Das Insolvenzgericht wird im Termin lediglich Ihre erklärung beurkunden. Für eine Entscheidung, ob ein Widerspruch begründet ist, ist das Insolvenzgericht nicht zuständig. Die Feststellung einer ganz oder teilweise bestrittenen Forderung ist auf dem Rechtsweg zu betreiben, den die allgemeinen Gesetze hierfür vorsehen (vgl. § 184 InsO)

Frage: Reicht es also nun, wenn der Freund die Forderung bestreitet/widersprecht gegenüber dem Insolvenzgericht und dann müsste der Gläubiger nach § 184 InsO klagen oder muss mein Kumpel selbst klagen?

Wie ist die Vorgehensweise?

DANKE!
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Re: Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

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Hi Opan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang" geschaut?
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imker
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Re: Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

Beitrag von imker »

1. das ist kein RSB-Versagungsantrag
2. das ist eine Forderungsanmeldung mit dem Zusatz, dass die angemeldete Forderung vión den Wirkungen der späteren RSB ausgenommen bleiben soll
3. was er tun soll - das hängt davon ab, ob der Unterhalt "tituliert" wurde und warum er nicht zahlte

4. klär das, dann kann für den Kumpel nachgedacht werden und grüß ihn einfach, wenn er (weiterhin) andere für sich komplizierte Dinge regeln lässt, dann braucht er Dich lebenslänglich
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Opan
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Re: Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

Beitrag von Opan »

Stimmt. Ist blöd. hab´irgendwas an mir: "Sag mal, Du weißt das doch bestimmt..." Heute sind viele nicht in der Lage, auch mal selbst Foren und Hilfe zu suchen. Naja, und ich bin so eine Art Info-Junkie. Mich interessiert (fast) alles ,-)
Unterhalt hat er gezahlt! Geht um Unterhaltsvorschuss. Irgendwie hat die Ex doppelt kassiert. Also soll er Widerspruch beim InsO-Gericht einlegen, belegen und dann gucken was kommt...
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wie widerspreche ich gegen Antrag des Gläubigers / Versagung RSBVorgang

Beitrag von imker »

wenn er gezahlt hat, dann muss er schreiben
hiermit widerspreche ich der Forderung - weil ich den Unterhalt an das Kind/die Mutter gezahlt haben - und ich widerspreche auch dem Attribut

Unterschrift
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