Schulden wegen schwarzfahren DB

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Mkaden
Neuankömmling
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Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von Mkaden »

Ich bitte euch vorab meine schrieb weiße zu entschuldigen!!!

Hallo Liebes Forum ich habe euch zufällig gefunden und bräuchte dringend einen Rat von euch ich habe Schulden und unter anderem habe ich wegen schwarzfahren mit dem Zug der DB Schulden die ich vom Gericht aus nicht nur der Deutsche Bahn aus zurück zu bezahlen habe ich hatte gesprochen gehabt und auch über Email das ich eine Ratenzahlung bekommen kann und diese wurde mir Bewilligt! Jetzt hätte ich am 10.08 die erste Rate bezahlt müssen könnte diese aber nicht weil ich jetzt erst Anfang September wider Teilzeit anfangen zu arbeiten! Jetzt war ich 3-4 Monate auf Minijob und beim Jobcenter und habe ALG1 bekommen aber mir Sperrzeiten usw jetzt zu meiner eigentlichen Frage auf dem Brief von der Staatsanwaltschaft steht wenn ich eine Rate nicht bezahle kann es sein das ich Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten habe jetzt weiß ich nicht was ich machen soll oder wie ich das umgehen kann das ich die Ersatzfreiheitsstrafe machen muss ich kann aktuell denfitif nichts bezahlt aber ich kann ab November die Hälfte bezahlen und Dezember oder Januar die andere Hälfte ich habe auch eine Vermögensauskunft bei der Obergerichtsvollzieherin hier bei uns in Landshut gemacht !? Schütz mich die Vermögenskunft in Ruhe einer vorm vor der Ersatzfreiheitsstrafe? Ich dachte ich Frage euch mal before ich morgen mit der stadawaltschaff oder dem Gericht telefonier ob ihr mir einen Tipp habt ich habe auch schon überlege ob ich bei der Polizei nach Frage ob ein Haftbefehl vor liegt aber ich habe Angst weil ich habe noch nie etwas gemacht wo Gefängnis Strafe oder ähnliches gekommen ist 🤔🥲bitte vielleicht kann mir jemand helfen ich habe zwar noch Andere Fragen aber die Stelle ich später und in den dementsprechend Forum Abteilen!?
Danke schon mal
Gruß
Mkaden
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Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

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Hi Mkaden,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden wegen schwarzfahren DB" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von imker »

Ich verstehe nicht, ob das eine Auflage ist, der Bahn was zu zahlen und das Verfahren bei Zahlung auf diese Auflage eingestellt wird.
Oder ist das eine Geldstrafe, die in Raten gezahlt werden kann und wenn das Geld nicht kommt, eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgeurteilt wurde.

Schreib doch mal ab, wenn es im Urteil dazu etwas zu lesen gab.
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Mkaden
Neuankömmling
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Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von Mkaden »

Ja genau das 2. Ist der Fall es ist eine Geldstrafe inklusive dem geschuldet Betrag glaube ich und wenn das Geld nicht kommt Dan wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe Ausgeurteil das ist ja das broblem gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das zu umgehen also eine gibt es das ich es abarbeite aber ich beginne eigentlich ab ersten wider einen Teilzeit oder Vollzeit Arbeitsstelle und dafür ist das Dan sehr schlecht
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lolazasa
Mitglied
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Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von lolazasa »

Die Strafe abarbeiten kann man auch nach Feierabend!Ansonsten komplett bezahlen oder halt Knast.
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Shopgirl
Allwissender
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von Shopgirl »

Es wäre erstmal wichtig, dass du dich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt. Einfach nicht zahlen, ist der schlechteste Weg. Und vielleicht sagst du denen eher, was geht und weniger, was alles nicht geht.

Nein, die Vermögensauskunft schützt dich nicht.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Schulden wegen schwarzfahren DB

Beitrag von imker »

Beraten oder Tipps geben geht nur bei klarer Schilderung der Sachlage - also schreib den Tenor des Urteils mal ab. Und das andere Stichwort ist soziale Arbeitsleistung statt der Geldstrafe - glaub ich.
Die Geldstrafe ist doch so festgesetzt worden, weil Du ein Einkommen als sicher angegeben hast. Das kannst Du der StA ja schildern, dass sich da was überraschend geändert hat.
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