Ich für meinen Teil habe mit einer Kontopfändung gar nichts zutun, gehe dabei aber von meiner Person aus, weil ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass eine Kontopfändung und die damit verbundenen Freigaben reibungslos ablaufen würden.
Ich habe noch drei Fragen dazu und denke das war es dann.
1. Gehaltseingänge werden bei Banken ja als solche deklariert, es sollte doch für den Gesetzgeber ein einfaches sein, diese Eingänge, vorausgesetzt es besteht auch eine Lohnpfändung, komplett freizugeben, oder eher nicht?
2. Dadurch, dass der Arbeitgeber bereits den pfändbaren Betrag des Einkommens ausgekehrt hat, müsste der Schuldner doch die Möglichkeit habe, seinen Lohn auf ein anderes Konto überweisen zu lassen, ohne dabei gegen irgendwelche Auflagen zu verstoßen?
3. Machen die Banken das überhaupt mit, wenn man jeden Monat unterschiedliche Beträge hat, die freigegeben werden müssten?
P-Konto total verwirrt
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Re: P-Konto total verwirrt
Ich habe auch keine Kontopfändung...ich bin nur in der Insolvenz.
Zu 1. Das nennt man dann Quellenfreigabe.
Zu 2. Kannst du machen aber wenn es kein P-Konto ist, kann es seiny dassndein ganzes unpfändbares Gehalt in die Masse fließt.
Zu3. Also meine schon.
Zu 1. Das nennt man dann Quellenfreigabe.
Zu 2. Kannst du machen aber wenn es kein P-Konto ist, kann es seiny dassndein ganzes unpfändbares Gehalt in die Masse fließt.
Zu3. Also meine schon.
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