Das Regelinsolvenzverfahren gilt auch für ehemals Selbständige, wenn
a) Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z. B. wegen Lohn, Sozialversicherungsbeiträgen oder Lohnsteuer oder
b) wenn sie mehr als 19 Gläubiger haben (egal, ob aus der Selbständigkeit oder 'privat')
siehe InsO § 304
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html
Der Unterschied zwischen "Verbraucher-" (oder "Privat"-) und "Regel"-Insolvenz besteht m.W. lediglich in den Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wenn Regelinsolvenz, dann kann man den Antrag allein ausfüllen und beim zuständigen Inso-Gericht einreichen, ist alles korrekt, erläßt der Richter den "Eröffnungsbeschluss" und alles geht seinen Gang.
Wenn Verbraucherinsolvenz, dann gehört zwingend zum Antrag auf Eröffnung die Bescheinigung einer "geeigneten Stelle" über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuches (AEV), sprich, man brauch zB eine Schuldnerberatung und ein bisschen Geduld ...
Wenn ein Antrag auf Regelinsolvenz eingereicht wird, dann kann es aber auch passieren, dass der Richter meint, " ... nö, iss nicht ..." und den Antrag zurückweist. Dann muss man eben doch zu einer Schuldnerberatung und erstmal den AEV abwarten, damit man die Bescheinigung über das Scheitern desselben bekommt.
Die Verfahren selbst sind m.W. dann gleich:
1. Insolvenzverfahren - dauert ab "Eröffnungsbeschluss" bis zum "Aufhebungsbeschluss" (das weiß man vorher nie, wann der kommt)
2. Restschuldbefreiungsverfahren (nicht vergessen, der Antrag ist mit dem Inso-Antrag zu stellen!) dauert ab Eröffnung taggenau drei Jahre.
Wenn es also auf ein Inso-Verfahren rausläuft, dann würde ich den Antrag aber erst am neuen Wohnort stellen, damit die Eröffnung schnellsmöglichst passiert (um Lohn- oder Kontopfändung zu vermeiden).
Es macht ja keinen Sinn, den Antrag jetzt noch am alten Wohnort zu stellen und dann muss man abwarten, bis das Gericht die Akte nach Bayern geschickt hat (so was kann dauern).
Viel Glück !
Sohne mit ca.25.000 Schulden, was tun
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Re: Sohne mit ca.25.000 Schulden, was tun
Hallo,
so ich hab das ganze jetzt hoffentlich komplett, wir sind dann bei rund 28.000 Euro bei 24 Gläubigern.
Wobei da auch 2-3 Sachen noch dabei wären die 40 und 35 Euro sind also problemlos zahlbar, mein Gedankengang allerdings wäre die mit auf zu führen um über 19 Gläubiger bleiben zu können...falls aus welchen Gründen auch immer noch Gläubiger "wegfallen" oder eben nicht und die so erledigen.
Vielleicht kann mir jemand noch helfen, er hat viele Schulden und viele Käufe bei Klarna gehabt.
Da kommen noch Briefe von Klarna selbst, und von 3 Inkassobuden.
Bei einer ist eine Anwältin nach dem Inkasso Monika irgendwas, die gerne die Forderung realisieren würde, aber nicht für klara sondern für die Inkassobude.
Ist jetzt die Inkassobude Gläubiger oder nach wie vor Klarna?
so ich hab das ganze jetzt hoffentlich komplett, wir sind dann bei rund 28.000 Euro bei 24 Gläubigern.
Wobei da auch 2-3 Sachen noch dabei wären die 40 und 35 Euro sind also problemlos zahlbar, mein Gedankengang allerdings wäre die mit auf zu führen um über 19 Gläubiger bleiben zu können...falls aus welchen Gründen auch immer noch Gläubiger "wegfallen" oder eben nicht und die so erledigen.
Vielleicht kann mir jemand noch helfen, er hat viele Schulden und viele Käufe bei Klarna gehabt.
Da kommen noch Briefe von Klarna selbst, und von 3 Inkassobuden.
Bei einer ist eine Anwältin nach dem Inkasso Monika irgendwas, die gerne die Forderung realisieren würde, aber nicht für klara sondern für die Inkassobude.
Ist jetzt die Inkassobude Gläubiger oder nach wie vor Klarna?
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Re: Sohne mit ca.25.000 Schulden, was tun
Das weiß man ja nicht, ob die 'Inkassobude' nur den Inkassoauftrag von Klarna hat oder ob die Inkassobude die Forderung aufgekauft hat. Was steht denn in dem Schreiben von denen ?
Ansonsten würde ich in die Liste Klarna als Gläubiger aufnehmen, "vertreten durch Inkasso ... "
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter sowieso alle Gläubiger anschreiben, dann können sich Klarna / Inkasso ja selbst dazu äussern ?
Ansonsten würde ich in die Liste Klarna als Gläubiger aufnehmen, "vertreten durch Inkasso ... "
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter sowieso alle Gläubiger anschreiben, dann können sich Klarna / Inkasso ja selbst dazu äussern ?
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Re: Sohne mit ca.25.000 Schulden, was tun
Hallo,
ja ist auch eine Idee, und es ist ja verwirrend da ja mal "unsere Auftraggeber" steht, diese Anwältin dann aber schreibt mein Auftraggeber Inkasso XY dem sie schulden....
Sehr lustig, so am Rande finde ich ja, trotz des Ernstes der Lage das so ein Inkasso das Muster entworfen hat, erstmal zu fordern, dann den Briefkopf zu wechseln und sich plötzlich als Rechtsabteilung des Inkassos zu bezeichnen und zu glauben man könne 2x entsprechend Gebühren kassieren. Bin echt erstaunt.
Allerdings gravierender ist vielmehr das das ganze jetzt erstmal auf Eis liegt, da Sohnemann die eine Kreditkarte letzten Monat noch belastet hat und im heutigem Telefonat mit der Schuldnerberatung hier vor Ort, die dringend dazu riet rund 6 Monate zu warten, da ansonsten da mit Sicherheit kommen wird, unerlaubte Handlung etc.
Ist jetzt nicht so schick, und nervig aber gut nutzt ja nichts!
ja ist auch eine Idee, und es ist ja verwirrend da ja mal "unsere Auftraggeber" steht, diese Anwältin dann aber schreibt mein Auftraggeber Inkasso XY dem sie schulden....
Sehr lustig, so am Rande finde ich ja, trotz des Ernstes der Lage das so ein Inkasso das Muster entworfen hat, erstmal zu fordern, dann den Briefkopf zu wechseln und sich plötzlich als Rechtsabteilung des Inkassos zu bezeichnen und zu glauben man könne 2x entsprechend Gebühren kassieren. Bin echt erstaunt.
Allerdings gravierender ist vielmehr das das ganze jetzt erstmal auf Eis liegt, da Sohnemann die eine Kreditkarte letzten Monat noch belastet hat und im heutigem Telefonat mit der Schuldnerberatung hier vor Ort, die dringend dazu riet rund 6 Monate zu warten, da ansonsten da mit Sicherheit kommen wird, unerlaubte Handlung etc.
Ist jetzt nicht so schick, und nervig aber gut nutzt ja nichts!
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