Hallo zusammen,
ich brauche Euren Ratschlag.
mein Bruder hat vom Amtsgericht einen Beschluss erhalten, dass die "am 09.06.2021 gewährte Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens ohne Festsetzung von Monatsraten bis zum 12.07.2028 verlängert" wird. Ihm wurde zudem aufgegeben, dem Gericht wesentliche Änderungen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
Bedeutet das, dass ihm die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird? Mein Bruder ist seit dem 09.06.2021 in Privatinsolvenz. In den letzten drei Jahren hat er etwa 1-1,5 Jahre gearbeitet, jedoch nur für Niedriglohn. Aktuell bezieht er Bürgergeld.
Was sollen/können wir machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Rechtsschuldbefreihung
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Rechtsschuldbefreihung
Nein, das heißt nur, dass er die Kosten des Verfahrens im Moment noch gestundet bekommt. Und im Juli 2028 wird man dann sicher nochmal auf ihn zukommen
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Re: Rechtsschuldbefreihung
Vielen Dank, er hat von Gehalt ca. 800 eur an Insolvenzverwalter bezahlt und 300 eur wurden von Finanzamt einbehalten. Also wir werden wiederspruch machen und genauer Höhe die Gerichtskosten anfragen. Richtig, oder?
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- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Rechtsschuldbefreihung
Wogegen möchtest du Widerspruch einlegen?
Fakt 1: Es hat nichts mit Erteilung der Restschuldbefreiung zu tun
Fakt 2: Er muss keine Raten zahlen, die Gerichtskosten werden gestundet.
Fakt 3: Falls er in Zukunft einen Job findet, dann muss er dies ans Gericht melden.
Alles ist gut. Kein Grund für einen Widerspruch.
Du kannst natürlich beim Gericht fragen, wie hoch die Gerichtskosten sind.
Fakt 1: Es hat nichts mit Erteilung der Restschuldbefreiung zu tun
Fakt 2: Er muss keine Raten zahlen, die Gerichtskosten werden gestundet.
Fakt 3: Falls er in Zukunft einen Job findet, dann muss er dies ans Gericht melden.
Alles ist gut. Kein Grund für einen Widerspruch.
Du kannst natürlich beim Gericht fragen, wie hoch die Gerichtskosten sind.
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Re: Rechtsschuldbefreihung
Nein, nicht richtig.
"Stundung" heißt doch: Dein Bruder brauchte bisher keine Verfahrenskosten (Gericht und Insolvenzverwalter) bezahlen und braucht auch in Zukunft keine bezahlen, es sei denn, er verdient in Zukunft deutlich mehr oder gewinnt im Lotto oder erbt was oder oder oder.
Wenn sich seine finanziellen Verhältnisse bessern, dann soll er sich beim Gericht melden,
ansonsten werden die erst in vier Jahren nochmal nachfragen.
Wogegen will er da Widerspruch einlegen ?
Dass er jetzt nichts bezahlen muß ?
"Stundung" heißt doch: Dein Bruder brauchte bisher keine Verfahrenskosten (Gericht und Insolvenzverwalter) bezahlen und braucht auch in Zukunft keine bezahlen, es sei denn, er verdient in Zukunft deutlich mehr oder gewinnt im Lotto oder erbt was oder oder oder.
Wenn sich seine finanziellen Verhältnisse bessern, dann soll er sich beim Gericht melden,
ansonsten werden die erst in vier Jahren nochmal nachfragen.
Wogegen will er da Widerspruch einlegen ?
Dass er jetzt nichts bezahlen muß ?
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Re: Rechtsschuldbefreihung
Danke Euch
aber heisst es jetzt, dass er Rechtsschuldbefreiung bekommen hat? Ist er aus Insolvenz raus? Ich dachte, es kommt ein Beschluss, wo drauf steht, dass er Rechtsschuldfrei ist. Aber es kam sowas
aber heisst es jetzt, dass er Rechtsschuldbefreiung bekommen hat? Ist er aus Insolvenz raus? Ich dachte, es kommt ein Beschluss, wo drauf steht, dass er Rechtsschuldfrei ist. Aber es kam sowas
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Re: Rechtsschuldbefreihung
Richtig, das Gericht schickt einen Beschluss zur RSB.
Hat er den noch nicht, hat er auch noch keine RSB bekommen.
Wann wurde das Verfahren eröffnet ?
Wenn nach Oktober 2020, dann kommt die RSB drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluß.
Was steht denn hier ?
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... node-15205
Hat er den noch nicht, hat er auch noch keine RSB bekommen.
Wann wurde das Verfahren eröffnet ?
Wenn nach Oktober 2020, dann kommt die RSB drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluß.
Was steht denn hier ?
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... node-15205
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