Hallo zusammen,
mir wurde Anfang Juni 2024 nach 5 Jahren vorzeitig die Restschuldbefreiung erteilt.
Als ich in die Insolvenz gegangen bin, habe ich mein Konto gewechselt, mein altes Konto bei der Postbank blieb jedoch weiterhin aktiv und der Treuhänder wusste selbstverständlich auch von diesem Konto.
Darauf befinden sich nun immer noch etwa 800€, die der IV sich scheinbar nicht einverleibt hat. Allerdings waren auf diesem Konto noch Pfändungen, ausschließlich von Gläubigern, die an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Fast alle davon konnte ich durch Anrufe bei den jeweiligen Gläubigern nun aus der Welt schaffen. Allerdings beiße ich bei den Kollegen der Kanzlei Seegers (KSP) auf Granit.
Mehrere Anrufe bei dem Laden enden immer gleich - extrem unfreundliche Mitarbeiter wimmeln mich ab und weigern sich, Auskunft zu erteilen, da ich - Zitat - "anwaltlich vertreten werde" und Sie mir deswegen keine Auskunft erteilen können. Von wem ich angeblich anwaltlich vertreten werde, kann man mir auch nicht sagen, das müsste ich ja schließlich selber wissen. Da ich, außer durch den Treuhänder, zu keinem Zeitpunkt irgendwas mit Anwälten zu tun hatte, stehe ich hier etwas auf dem Schlauch.
Also hab ich KSP ein Fax geschickt und die Aufhebung der Pfändung auf mein Konto verlangt. Mit dabei war der Beschluss der Restschukdbefreiung vom Amtsgericht und die Bitte um Rückmeldung bis 23.07.2024. Ihr könnt euch denken, was passiert ist - genau, gar nichts, Schweigen im Walde und komplettes ignorieren des Schreibens. Ende Juli habe ich dann noch einmal angerufen, dort wurde mir wieder gesagt, ich werde ja anwaltlich vertreten und man erteilt mir keine Auskunft. Der Treuhänder sagt, er sei für nichts mehr zuständig, da das Verfahren komplett abgeschlossen ist.
Ich kann ja verstehen, dass viele Gläubiger nicht gerade erfreut über eine Restschuldbefreiung sind, aber es kann doch nicht angehen, dass ein ehemaliger Gläubiger sich so verhält. Welche Möglichkeiten habe ich, die verdammte Pfändung von meinem Konto zu bekommen?
Danke und viele Grüße
Probleme mit Kontopfändungen nach RSB
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Probleme mit Kontopfändungen nach RSB
Hi floflo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Probleme mit Kontopfändungen nach RSB" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Probleme mit Kontopfändungen nach RSB" geschaut?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Probleme mit Kontopfändungen nach RSB
Sie haben letztlich nur die Möglichkeit zu klagen. Vollstreckungsabwehrklage. Die Gläubiger wissen natürlich, dass Sie sich (wahrscheinlich) keinen Rechtsanwalt nehmen und (wahrscheinlich) selbst diese Klage nicht alleine durchführen werden. Aber wenn sich die Gläubiger weigern, die Pfändung zurückzunehmen, bleibt Ihnen nichts anderes
0