Hallo und guten Abend,
durch meine ehemalige selbständigkeit, besteht noch eine offene Forderung in Höhe von fast 6000 €.
Seit Mai bin ich nun angestellt und daher habe ich letzten Monat das erste mal einen Betrag in Höhe von 300,00 € an das Finanzamt überwiesen weil ich diese Angelegenheit einfach erledigen will. Prombt kam von Finanzamt auch ein Schreiben das ich doch bitte meine Lohnabrechnung zusenden soll und das keiner Ratenzahlung zugestimmt wurde.
Zu meinem Lohn bekomme ich monatlich auch Spesen die meiner auffassung nach nicht Pfändbar sind. Das Finanzamt schrieb mir nun heute das bei mir ein monatlicher Betrag in Höhe von 558,77 € gefändet werden könnte. Hier sind die Spesen jedoch mit eingerechnet.
Meiner Meinung nach könnte nur ein Betrag in Höhe von maximal 376,78 € gefändet werden.
- Sind Spesen von täglich 14,00 € pfändbar?
- Darf das Finanzamt eine Lohnpfändung/Kontopfändung beantragen auch wenn ich die 300,00 € monatlich
überweise.
- Welche Möglichkeiten habe ich, damit das Finanzamt auf weitere Maßnahmen trotz Ratenzahlung verzichtet?
Die 6000,00 € kann ich leider nicht auf einmal überweisen.
Danke
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Probleme mit dem Finanzamt
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Re: Probleme mit dem Finanzamt
Deine Spesen sind sind im Rahmen der gewöhnlichen Höhe. Daher sind sie auch nicht pfändbar. Ich gehe spekulativ davon aus, das der Mitarbeiter im Finanzamt dies nicht wusste und einfach dein komplettes Gehalt zur Berechnung herangezogen hat. Weise ihn daher darauf hin. Das kannst du völlig easy über Elster und "Sonstige Nachricht" machen, dann wird er den Betrag hoffentlich neu berechnen.
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Re: Probleme mit dem Finanzamt
Zitat:
Bestimmte Teile des Einkommens sind gar nicht pfändbar. Dazu gehören Gefahren- und Schmutzzulagen, Urlaubsgeld in üblicher Höhe oder Spesen. Andere Einkommensteile sind zum Teil pfändbar: Von den Einkünften für Überstunden dürfen Sie die Hälfte behalten, beim Weihnachtsgeld sind es bis zu 750 Euro. Es lohnt sich also auch weiterhin Überstunden zu machen. Wenn Sie eine Abfindung erwarten, können Sie davon Teile schützen lassen. Allerdings greift dieser Schutz nicht automatisch, sondern muss von Ihnen selbst bei Gericht oder dem öffentlichen Gläubiger beantragt werden (§ 850 i ZPO).
Siehe
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... 750%20Euro.
Du musst also den Pfändungsschutz für die Spesen beim Finanzamt selbst 'beantragen',
(aber das FA muss Deinem Antrag eigentlich stattgeben, da so was nach der AO analog zur ZPO geregelt ist).
Verhindern kannst Du da gar nichts, da kannst Du nur im Gespräch mit dem zuständige Beamten 'kleine Brötchen backen' und Good-Will hoffen.
Ich würde an Deiner Stelle versuchen, dem FA monatlich das zu überweisen, was auch pfändbar wäre.
Viel Glück !
Bestimmte Teile des Einkommens sind gar nicht pfändbar. Dazu gehören Gefahren- und Schmutzzulagen, Urlaubsgeld in üblicher Höhe oder Spesen. Andere Einkommensteile sind zum Teil pfändbar: Von den Einkünften für Überstunden dürfen Sie die Hälfte behalten, beim Weihnachtsgeld sind es bis zu 750 Euro. Es lohnt sich also auch weiterhin Überstunden zu machen. Wenn Sie eine Abfindung erwarten, können Sie davon Teile schützen lassen. Allerdings greift dieser Schutz nicht automatisch, sondern muss von Ihnen selbst bei Gericht oder dem öffentlichen Gläubiger beantragt werden (§ 850 i ZPO).
Siehe
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... 750%20Euro.
Du musst also den Pfändungsschutz für die Spesen beim Finanzamt selbst 'beantragen',
(aber das FA muss Deinem Antrag eigentlich stattgeben, da so was nach der AO analog zur ZPO geregelt ist).
Verhindern kannst Du da gar nichts, da kannst Du nur im Gespräch mit dem zuständige Beamten 'kleine Brötchen backen' und Good-Will hoffen.
Ich würde an Deiner Stelle versuchen, dem FA monatlich das zu überweisen, was auch pfändbar wäre.
Viel Glück !
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Re: Probleme mit dem Finanzamt
Praktisch wäre es, den ArbG zu bitten eine Probeanrechnung mit der fiktiven Pfändung durchzuführen. Wenn das zu Deinem Ergebnis kommt, schick dem FA eine Kopie und such das Gespräch.
FA erlässt die Pf und Einziehungsvefvügung selbst. Da kontrolliert zunächst niemand etwas.
FA erlässt die Pf und Einziehungsvefvügung selbst. Da kontrolliert zunächst niemand etwas.
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Re: Probleme mit dem Finanzamt
Das FA braucht nichts 'beantragen', die erlassen einfach einen Bescheid und wenn der fällig ist können sie pfänden/vollstrecken, dafür haben die ihre eigene Vollstreckungsstelle mit ihren eigenen Vollstreckungsbeamten.
Wie jeder andere öffentlich-rechtliche Gläubiger übrigens auch, deswegen steht da im Zitat von der Verbraucherzentrale, dass man den Vollstreckungsschutz ggf. beim Gläubiger selbst beantragen muss (obwohl es einem ja schon irgendwie komisch vorkommt, dass hier per Gesetz 'der Bock zum Gärtner' gemacht wird ...).
Den Vorschlag von Imker finde ich gut, den AG um eine Probe-Lohnabrechnung mit Pfändung zu bitten, wenn das ein großer Arbeitgeber ist, dann haben die ein Programm dafür und es fällt dem FA-Beamten vielleicht leichter, den eigenen Fehler zuzugeben ...
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