Hallo..haette mal wieder eine Verständnisfrage..
Wird eigentlich jeder Vollstreckungsbescheid, egal ob vom gerichtsvollzieher oder Hauptzollamt, ins Schuldnerregister eingetragen?
Und speziell im Insolvenzverfahren, wenn eine Vollstreckbare Ausfertigung angefordert wird, wird das auch eingetragen?
Hatte eine Vbuh Geschichte aus meiner Insolven über,
Die mittlerweile voll bezahlt ist.
Trotzdem hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle angefordert.
Hat sich wohl überschritten..
MfG
El Torro
Eintragung Schuldnerregister
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