Neues Konto nach erfolgreicher Restschuldbefreiung, aber wie?

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Feeling
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Neues Konto nach erfolgreicher Restschuldbefreiung, aber wie?

Beitrag von Feeling »

Guten Abend,

ich habe seit Ende April 2024 meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun wollte ich mein Konto, welches bisher als Pfändungsschutzkonto geführt wird, wieder in ein normales umwandeln. Die Bank sagte mir, dass die Pfändung die vorher drauf war und welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens erloschen ist, trotzdem weiterhin besteht. Ich sollte den Gläubiger fragen ob er sie zurücknimmt. Das habe ich schriftlich gemacht und er hat das Gegenteil gemacht, die Pfändung wieder aktiviert. Ich hätte noch eine Vollstreckungsabwehrklage erheben können, aber da habe ich keinen Nerv für.

Ich habe jetzt also das Konto löschen lassen.

Nun meine Frage, wie eröffne ich am besten ein neues Konto? Ich weiß das ich rechtlich einen Anspruch auf ein Konto habe welches nur auf Guthabenbasis geführt wird. Ich weiß auch, dass eine Schufaabfrage gemacht wird bei der Eröffnung und ich da auf ein Problem stoßen werde, weil die Insolvenz ja noch eingetragen ist. Ich habe überlegt, wenn mir das abgelehnt wird, zu sagen das ich einen rechtlichen Anspruch habe und dann schon das Formular der Bafin dabei habe. Alternative wäre eine Bank zu wählen die keine Abfrage macht, dass sind nur solche Onlinebanken die nur über eine App ihre Dienste anbieten, wäre mir ein bisschen zu unsicher.

Ich wäre für Tipps und eine andere Sichtweise von euch dankbar.
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Re: Neues Konto nach erfolgreicher Restschuldbefreiung, aber wie?

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Hi Feeling,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neues Konto nach erfolgreicher Restschuldbefreiung, aber wie?" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Neues Konto nach erfolgreicher Restschuldbefreiung, aber wie?

Beitrag von Shopgirl »

Du schnappst dir die Kündigungsbestätigung und gehst zu einer Bank deiner Wahl.
Das ist eigentlich auch schon alles.

Sofern du kein anderes Konto hast, müssen sie dir eins eröffnen. In der Regel klappt das auch. Solltest du auf Gegenwehr stoßen, kannst du gern die BAFIN erwähnen oder dich auch einfach (falls Filialbank) an den entsprechenden Vorgesetzten wenden.
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