Klage durch easycredit

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grinchessin
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Klage durch easycredit

Beitrag von grinchessin »

Hallo Zusammen,

ich warte zurzeit auf die Insolvenzeröffnung.

Nun hat ein Gläubiger das Gericht eingeschaltet und ich hatte heute eine Klage von easycredit drin. Dort heißt es ich habe zwei Wochen Zeit mich zu äußern & das ich seit Datum xy keine Zahlungen mehr leiste.

Was mache ich nun? :shock:

Beim Gericht hieß es letzte Woche es dauert nicht mehr lange bis meine Inso eröffnet wird. Ich habe Angst, das sie trotz Insolvenz gegen mich klagen werden. :(

Hat hier jemand Erfahrung mit easycredit?
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Re: Klage durch easycredit

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Hi grinchessin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Klage durch easycredit" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von Shopgirl »

Was genau hast du da bekommen? Einen Mahnbescheid?
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grinchessin
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von grinchessin »

Shopgirl hat geschrieben: 31. Jul 2024, 18:40 Was genau hast du da bekommen? Einen Mahnbescheid?
Hallo einen Mahnbescheid hatten die davor geschickt & ich glaube einen Vollstreckungsbescheid auch. Nun hatte ich Heute vom Gericht eine Klage von denen drin. Hab das mal abfotografiert. Mir wurde bereits gesagt, das die mit der Klage wohl einen vollstreckbaren Titel erlangen wollen & ich Ruhe bewahren soll bis zur Insolvenzeröffnung.

In der Klage steht halt nur drin, das ich seit geraumer Zeit keine Zahlung mehr leiste und die mich deswegen verurteilen wollen.

:(

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imker
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von imker »

Schau Dir doch als erstes die Vertragsnummern für das oder die Darlehen einmal an, die mit dem Mahn/Volltsreckungsbescheid gefordert wurden und vergleiche die mit der Vertragsnummer aus der kopierten Klageschrift - die wird auf den Folgeseiten stehen.
Und dann schreib hier mal, was Du festgestellt hast - auch ob es definitiv ein Vollstreckungsbescheid war, gegen den Du keinen Einspruch erhoben hast.
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grinchessin
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von grinchessin »

imker hat geschrieben: 1. Aug 2024, 08:33 Schau Dir doch als erstes die Vertragsnummern für das oder die Darlehen einmal an, die mit dem Mahn/Volltsreckungsbescheid gefordert wurden und vergleiche die mit der Vertragsnummer aus der kopierten Klageschrift - die wird auf den Folgeseiten stehen.
Und dann schreib hier mal, was Du festgestellt hast - auch ob es definitiv ein Vollstreckungsbescheid war, gegen den Du keinen Einspruch erhoben hast.
Hallo,

ich kam heute dazu meine Unterlagen zu sortieren. Ja die hatten für diese Forderung bereits einen Vollstreckungsbescheid geschickt auf den ich nicht reagiert habe. Was mir empfohlen wurde, da ich den Inso Antrag ja eh schon abgeschickt habe.

Daraufhin kam jetzt die Klage von denen, das die mich verurteilen wollen. Wo ich mich auch frage für was genau wollen die mich verurteilen? Oder wollen die damit einfach einen Titel gegen mich erwirken, damit sie pfänden können?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von imker »

... ich versteh das nicht alles - es kann sein, dass für die gleiche Forderung schon ein Vollstreckungsbescheid existiert und versucht wird, für diese Forderung noch ein Urteil zu erhalten.

Ohne das Argument "ich geh in die Insolvenz und was soll ich mich aufregen" schreibt man in der neuen Sache, dass die Forderung bereits mit dem Vollstreckungsbescheid vom DATUM des Amtsgerichts xyz zum Aktenzeichen tituliert ist und das Rechtsschutzinteresse für eine zweiten Titel nicht ersichtlich ist und fehlt.
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Shopgirl
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von Shopgirl »

Mit dem Vollstreckungsbescheid haben die einen Titel.
Das kostet den Gläubiger also nur nochmal Geld, was in dieser Situation keinen Sinn ergibt.

Du hast sicher nie widersprochen?
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grinchessin
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von grinchessin »

imker hat geschrieben: 4. Aug 2024, 15:44 ... ich versteh das nicht alles - es kann sein, dass für die gleiche Forderung schon ein Vollstreckungsbescheid existiert und versucht wird, für diese Forderung noch ein Urteil zu erhalten.

Ohne das Argument "ich geh in die Insolvenz und was soll ich mich aufregen" schreibt man in der neuen Sache, dass die Forderung bereits mit dem Vollstreckungsbescheid vom DATUM des Amtsgerichts xyz zum Aktenzeichen tituliert ist und das Rechtsschutzinteresse für eine zweiten Titel nicht ersichtlich ist und fehlt.
und was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn die tatsächlich gegen mich klagen? Muss ich dann Angst haben aus der Insolvenz zu fliegen?
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grinchessin
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von grinchessin »

Shopgirl hat geschrieben: 4. Aug 2024, 16:09 Mit dem Vollstreckungsbescheid haben die einen Titel.
Das kostet den Gläubiger also nur nochmal Geld, was in dieser Situation keinen Sinn ergibt.

Du hast sicher nie widersprochen?
Nein gegen den Vollstreckungsbescheid habe ich nie widersprochen. Also warum auch die Forderung ist ja an sich berechtigt. Ich hatte easycredit aber mitgeteilt, das dem Gericht mein Insolvenzantrag vorliegt und denen mein Aktenzeichen genannt. Hat die scheinbar nur nicht interessiert.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Klage durch easycredit

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Kann es vielleicht sein, das Easy Credit der Meinung ist, das du bei Kreditbeginn schon von deinen finanziellen Schwierigkeiten wusstest oder das sie sich getäuscht fühlen in den Angaben, die du damals gemacht hattest?!

Ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, wogegen die klagen wollen?! Vielleicht wegen Betrug?!
Dazu muss im Brief was stehen, womöglich wurden auch Paragraphen genannt.
Wie lange existiert der Kredit schon?
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