Guten Abend an die Community,
Ich habe eine Frage zu einer Lohnabtretung im Kreditvertrag.
Mir war nicht bewusst, dass in meinem Arbeitsvertrag ein Lohnabtretungsverbot steht und es nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt wäre. Eine Bank droht mir nun mit Offenlegung. Habe ich mich diesbezüglich strafbar gemacht oder sogar Betrug begangen?
Wird dies mir zum Verhängnis in meinem Privatinsolvenzverfahren?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
Lohnabtretung
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Re: Lohnabtretung
Zum Verhängnis : kann ich mir überhaupt nicht vorstellen
schau dir mal den § 308 Nr.9 BGB an - den gibt es seit 2021 und seit wann bist Du bei dem AG beschäftigt und wann wurde die Abtretug vereinbart - alles vor 2021, nur dann bleibt es bei der vertragliches Unwirksamtkeit und die Sorge, über die Abtretbgsfähigkeit des Lohnes getäuscht zu haben, hat einen "Kern"
Da der Darlehensgeber (?) mit AGB die Lohnabtretung durchsetzen wolte und nicht Du mit einer Erklärung " ich kann abtreten und trete ab" in Erscheining getreten bist, ist das eine interessanter Gedanke - praktisch halte ich die Gefahr für NULL
schau dir mal den § 308 Nr.9 BGB an - den gibt es seit 2021 und seit wann bist Du bei dem AG beschäftigt und wann wurde die Abtretug vereinbart - alles vor 2021, nur dann bleibt es bei der vertragliches Unwirksamtkeit und die Sorge, über die Abtretbgsfähigkeit des Lohnes getäuscht zu haben, hat einen "Kern"
Da der Darlehensgeber (?) mit AGB die Lohnabtretung durchsetzen wolte und nicht Du mit einer Erklärung " ich kann abtreten und trete ab" in Erscheining getreten bist, ist das eine interessanter Gedanke - praktisch halte ich die Gefahr für NULL
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