Nun, @Imker, wenn dem so ist, wäre es doch geradezu hilfreich, Deinerseits für Aufklärung zu sorgen und einem Unwissenden wie mir die Augen zu öffnen.
@caffery
Selbstverständlich gestatte ich Euch Dinge so zu benennen wie es Euch beliebt.
Leider suggeriert Dein Beitrag, aber womöglich kommt dieses auch nur mir so vor, ich würde dieses Plattform nutzen um wissentlich Unwahrheiten zu verbreiten.
Aber vielen Dank für die Beantwortung meiner eigentlichen Frage.
Ich weiß nur eines, ich habe seinerzeit mehrere Anwälte konsultiert, alle die in dieser Thematik bewandert waren.
Wenn Du im Zuge einer Straftat, einen finanziellen Schaden zu Lasten Dritter anrichtest, also in meinem Falle Steuerhinterziehung und Betrug, kannst Du nicht einfach eine Privatinsolvenz beantragen.
Wäre dies anders, bzw. sollte dieses nicht stimmen und ich mich irren, so lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Ich erachte es allerdings nur als wenig hilfreich mich einer vermeintlichen Unwahrheit, gar einer bewusst getätigten Lüge zu bezichtigen, ohne mir Gegenteiliges aufzuzeigen.
Vollstreckungsandrohung!
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Re: Vollstreckungsandrohung!
Hier etwas dazu :
KEINE RESTSCHULDBEFREIUNG BEI DELIKTISCHER HANDLUNG
Kategorie: Eigene Fälle | zurück zur Übersicht
Ziel eines jeden Privatinsolvenzverfahrens ist die Erlangung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensperiode, die 6 Jahre dauert. Vielen Schuldnern ist jedoch nicht bewusst, dass nicht sämtliche Schulden von der Restschuldbefreiung umfasst sind. So z.B. solche nicht, die auf einer sog. unerlaubten bzw. deliktischen Handlung beruhen. Derartige Forderungen kann der Gläubiger nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens gegen den Schuldner geltend machen und auch vollstrecken.
KEINE RESTSCHULDBEFREIUNG BEI DELIKTISCHER HANDLUNG
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Ziel eines jeden Privatinsolvenzverfahrens ist die Erlangung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensperiode, die 6 Jahre dauert. Vielen Schuldnern ist jedoch nicht bewusst, dass nicht sämtliche Schulden von der Restschuldbefreiung umfasst sind. So z.B. solche nicht, die auf einer sog. unerlaubten bzw. deliktischen Handlung beruhen. Derartige Forderungen kann der Gläubiger nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens gegen den Schuldner geltend machen und auch vollstrecken.
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Re: Vollstreckungsandrohung!
@Robo
Vielen Dank für Deinen freundlichen Beitrag, insbesondere auch, da Du mir hier nichts unterstellst.
Dir auch alles Gute!
Vielen Dank für Deinen freundlichen Beitrag, insbesondere auch, da Du mir hier nichts unterstellst.
Dir auch alles Gute!
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Vollstreckungsandrohung!
Ich unterstelle Dir natürlich nicht absichtlich die Unwahrheit zu sagen. Du hältst einfach beeindruckend stur an einem Standpunkt fest, den Du irgendwann mal anhand einer aufgeschnappten Halbwahrheit verinnerlicht hast.
Dein Standpunkt wird zudem nicht dadurch richtiger, indem Du ihn zum dritten Mal unrichtig dargelegt hast. Auch nicht, wenn Du von hunderten Leuten erzählst die Dir was anderes erzählt haben.
Den dargelegten Automatismus gibt es bei der von Dir dargelegten Forderungsart nicht. Es ist deutlich komplexer. Es kommt immer auf das Verhalten des Gläubigers an und das ist - grade bei so uralten Steuergeschichten - völlig unterschiedlich und manchmal sogar mit etwas Geschick beeinflussbar.
Ich habe schon mehrfach Menschen mit hohen Forderungen entschuldet die eindeutigen Deliktcharakter hatten. Mit und ohne Insolvenzverfahren. Schmuggel, Hinterziehung - war alles dabei. Es kann funktionieren - muss es aber nicht. Ein Verbot es zu versuchen gibt es im Prinzip nicht. Zu verlieren gibt es für den Versuch nicht viel.
Dein Standpunkt wird zudem nicht dadurch richtiger, indem Du ihn zum dritten Mal unrichtig dargelegt hast. Auch nicht, wenn Du von hunderten Leuten erzählst die Dir was anderes erzählt haben.
Den dargelegten Automatismus gibt es bei der von Dir dargelegten Forderungsart nicht. Es ist deutlich komplexer. Es kommt immer auf das Verhalten des Gläubigers an und das ist - grade bei so uralten Steuergeschichten - völlig unterschiedlich und manchmal sogar mit etwas Geschick beeinflussbar.
Ich habe schon mehrfach Menschen mit hohen Forderungen entschuldet die eindeutigen Deliktcharakter hatten. Mit und ohne Insolvenzverfahren. Schmuggel, Hinterziehung - war alles dabei. Es kann funktionieren - muss es aber nicht. Ein Verbot es zu versuchen gibt es im Prinzip nicht. Zu verlieren gibt es für den Versuch nicht viel.
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