Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

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schwarzwaldbote
Wissender
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Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von schwarzwaldbote »

Veronique hat geschrieben: 3. Jul 2024, 15:41 PS: Und kann mein Mann unter den Umständen mit belangt werden? Bitte seid mir nicht böse, ich vergehe gerade vor Panik.
Die Frage wurde doch schon ausführlich beantwortet.
Nein, es sind DEINE Schulden, und wenn dien Mann nichtts unterschrieben hat, hatt er auch nichts zu befürchten!
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tidus82
Admin
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Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von tidus82 »

Dein Mann ist dein Mann und nicht der Schuldner - wenn er keine Sachen unterschrieben hat oder Bürge für dich ist, dann hat er keine Aktien in deinen Schulden.
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AdiDana
Wissender
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Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
hab keine Panik. Wenn tatsächlich die Krankenkasse eine vbuH eintragen würde, reicht ein einfacher Brief an das Gericht und ggf. in Kopie an den IV mit der Aussage "ich widerspreche der vbuH vollumfänglich".

Ich habe meinen Insolvenzverwalter nur ein einziges Mal gesehen, da kam er zu mir, gleich am Anfang, als die Inso eröffnet wurde. Er hat mich angerufen und gefragt was mir lieber ist. Zu ihm fahren wäre 30 km gewesen. War total aufgeregt, habe die Wohnung aufgeräumt, habe mich bei allen möglichen Sachen gefragt, ob er das wohl pfänden würde. Tatsache ist: wir haben in der Küche einen Kaffee getrunken, er hat mich ein paar Sachen zu meinem Lebenslauf bzw. meinem aktuellen Leben gefragt und in ein Formular eingetragen und ist nach 30 min wieder weg. Alles weitere haben wir per Mail oder Brief geklärt, habe nie wieder mit ihm persönlich sprechen müssen.

Dein Mann kann nicht belangt werden, es sei denn, er hätte Kredite für dich als Bürge unterschrieben oder mit dir zusammen aufgenommen. Es kann sein, dass dein Mann angeben muss was er verdient, das dient aber nur dazu um zu schauen, ob du ihm Unterhaltspflichtig bist, falls du wieder arbeiten gehst. Sofern du aber krank geschrieben bist, wird dich auch niemand zwingen eine Arbeit anzunehmen.

Also ganz ruhig bleiben. Bei Gericht war ich übrigens auch nie. Das ist nicht nötig.
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Veronique
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Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von Veronique »

Vielen Dank für die Antwort! Ich steigere mich gerade komplett in die Sache rein, da tut es gut, solche Worte zu hören. Meine Psyche spielt komplett verrückt :oops:
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robo
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Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von robo »

Veronique hat geschrieben: 3. Jul 2024, 16:21 ... Ich steigere mich gerade komplett in die Sache rein ...
Ja, das merkt man.

Mein Fehler, dass ich von "vbuH" angefangen habe, doch ich hatte überlesen, dass Du nicht selbständig warst, und konnte mir keine andere Situation vorstellen, wann man seine KK-Beiträge selbst bezahlt.
Das macht doch 'normal' der Arbeitgeber, die Arbeitsagentur oder das JobCenter.

Gut, vielleicht bist Du noch sehr jung und warst bisher in der Familienversicherung Deiner Eltern ?
Oder als Student versichert - und dann exmatrikuliert ?

M.E. solltest Du Dich jetzt um Deine Therapie kümmern.
Hast Du schon eine Klinik ? Einen Aufnahmetermin ?

Streich das "vbuH" erstmal aus Deinem Kopf.
Dein Insolvenzverfahren ist doch noch gar nicht eröffnet, das wird ja auch noch was dauern.
Deine Schuldnerberaterin hat ja gerade erstmal mit dem "aussergerichtlichen Einigungsversuch" angefangen.

Mein Vorschlag: Fokussier Dich jetzt auf Deine Therapie.

Du könntest doch einfach glauben, was Dir hier jetzt mehrere Leute geantwortet haben.
Oder Du machst Dich selbst sachkundig und liest Dich in das Thema ein.

Aber hier fünf mal hintereinander das Gleiche fragen, macht doch wenig Sinn.


Hast Du Dich zu Deiner Diagnose schon mal etwas belesen?
Es gibt ja heutzutage so viele Möglichkeiten, sich zu informieren.
Tu das !
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Zuletzt geändert von Shopgirl am 3. Jul 2024, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beziehungstipps editiert
Shopgirl
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von Shopgirl »

Du hast hier schon sehr gute Tipps bekommen. Vor allem auch, dich zu informieren. Je mehr du über das Insolvenzverfahren weißt, desto weniger bedrohlich wird es vermutlich.

Wie ist das denn mit deiner Arbeitsunfähigkeit? Die ist noch nicht ärztlich bescheinigt? Gibt es denn irgendwelche ärztlichen Diagnosen, Atteste? Bist du derzeit krankgeschrieben? Vor einem Insolvenzverfahren wäre es wichtig, sich darum zu kümmern. Es zwingt dich niemand in der Insolvenz zu arbeiten, wenn du nicht kannst. Diese Arbeitsunfähigkeit muss eben nur (durch einen Facharzt) festgestellt werden.
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Veronique
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Beiträge: 39
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Ehepartner von Pfändung ausgeschlossen?

Beitrag von Veronique »

So jung bin ich leider nicht mehr – 44 Jahre. Die Krankenkasse wollte ihre Beiträge, obwohl ich die längste Zeit arbeitslos war, dank meiner Psyche. In der Tat wurde ich damals exmatrikuliert, weil mein Stiefvater den Bafögantrag nicht mitunterscheiden wollte. Schwupps, Studium weg, und nichts konnte mehr bezahlt werden. Damals hatte ich einen riesigen Nervenzusammenbruch. Das ich mich irgendwo hätte melden bzw. mir gleich eine Arbeitsunfähigkeit hätte holen müssen - Darauf ist weder mein Mann noch ich gekommen. So haben sich die fehlenden Beiträge dann subsummiert.

Mit meiner Diagnose kenne ich mich relativ gut aus.

Mit der Thematik „vbuH“ hingegen gar nicht, und deswegen geht gleich das Kopfkino wieder los. Vergessen kann ich es jetzt nicht mehr – ganz im Gegenteil bin ich froh, davon erfahren zu haben. So können wir diesbezüglich unsere Beraterin nochmal anschreiben.

Ohne eure Antworten hier wäre ich eh aufgeschmissen – Vielen Dank noch einmal dafür! Das Bedrohliche verliert so etwas von seinem Schrecken.

Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit werden wir uns nächste Woche vom Facharzt holen.
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