Post Gericht
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Hallo zusammen, kann mir jemand sagen was das Schreiben vom Insolvenzgericht bedeutet? Kann man schon absehen, ob das Verfahren aufgehoben wird? Mein Verfahren wurde am 08.02.24 eröffnet und seitdem führt der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter ab. Es wird aber zusätzlich alles was über dem Freibetrag liegt ebenfalls durch die Bank an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, weil ich ein P Konto habe. Vielen lieben Dank im voraus
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- Beiträge: 263
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Re: Post Gericht
Kein Grund zur Sorge für Dich, es geht alles seinen Gang.
Da hat ein dipl. Rechtspfleger die Sachen geprüft und für "in Ordnung" befunden.
Schön für Dich: Keiner Deiner Gläubiger hat eine Forderung "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" angemeldet.
Also fass Dich weiter in Geduld, die Mühlen der Justiz mahlen.
Jetzt hast Du ja schon fast vier Monate von den drei Jahren geschafft.
Da hat ein dipl. Rechtspfleger die Sachen geprüft und für "in Ordnung" befunden.
Schön für Dich: Keiner Deiner Gläubiger hat eine Forderung "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" angemeldet.
Also fass Dich weiter in Geduld, die Mühlen der Justiz mahlen.
Jetzt hast Du ja schon fast vier Monate von den drei Jahren geschafft.
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