Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage:
Bin jetzt in der Wohlverhaltensphase, wo ja andere Regln gelten.
Ich habe mich durchs Internet gelesen, finde aber keine richtige Antwort.
Kann man in der Woh...Phase neue Kredite aufnehmen, zb im Ausland zum Hauskauf oder aehnliches.
Oder gilt Vermöegensaufbau nur fuer Altersversorgung und aehnliches.
Die Regeln mit Erbschaft und Lottogewinn zu 50 Prozent abgeben sind mir bekannt.
MfG
El Torro
Wohlverhaltensphase
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Re: Wohlverhaltensphase
Du darfst Dich in der WVP neu verschulden wie Du lustig bist.
...obschon die meisten Leute in dieser Situation von Krediten und Ähnlichem eigentlich fürs erste den Kaffee auf haben sollten. Was ich persönlich für absolut nachvollziehbar und vernünftig halte.
Von dem Umstand, dass sich die seriöseren Banken eher weniger auf einen Kreditvertrag mit einem WVPler einlassen würden mal ganz abgesehen.
Nein - Das Thema "Vermögen" ist in der WVP komplett außen vor. Dort geht es allein um die Abtretung pfändbaren Einkommens.
... und als Ausnahme um...
Ja zu 50% bei Erbschaften - Alle Lottogewinne darfst Du komplett behalten und verprassen wie Du lustig bist.
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Re: Wohlverhaltensphase
Danke fuer die schnelle Antwort...also koennte ich ins Ausland fahren egal wo hin und mir Kredit fuer ein Haus aufnehmen..wenn ich es richtig verstanden habe.
MfG
El Torro
MfG
El Torro
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Re: Wohlverhaltensphase
Ja, und wenn es dann wieder schief läuft mit dem Abzahlen der neuen Schulden kann man ja später wieder eine neue Insolvenz machen.
Oder anders gesagt: irgendwann alte durch neue Schulden ersetzt. Läuft.........
Oder anders gesagt: irgendwann alte durch neue Schulden ersetzt. Läuft.........
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Re: Wohlverhaltensphase
Nö - abgesehen davon, dass die Konditionen einer Bank die sich auf sowas einlassen würde wahrscheinlich ähnlich vernünftig sein werden wie die Idee ansich.
PS: Die Sperrfrist für die nächste InsO-Runde mit Restschuldbefreiung beträgt ja auch lediglich 10 Jahre. Einer Reise nach Liechtenstein oder Malta steht also nichts im Wege. *Ironie off*
PS: Die Sperrfrist für die nächste InsO-Runde mit Restschuldbefreiung beträgt ja auch lediglich 10 Jahre. Einer Reise nach Liechtenstein oder Malta steht also nichts im Wege. *Ironie off*
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