Hallo zusammen,
ich habe versucht mich auf Google zu informieren, aber ich finde nicht das gewünschte Ergebnis. Deshalb möchte ich euch hier fragen.
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze, wenn ich 2.117 Euro verdiene und meine Frau einen Minijob hat. Wird dann der Betrag von 530 Euro für eine unterhaltsampflichtige Person mit dem Gehalt des Minijobs verrechnet?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Frage zur Pfändungsfreigrenze
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Re: Frage zur Pfändungsfreigrenze
Es kommt darafu an, ob Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Das dürfte sie bei dem Teileinkommen ihrer Frau sein, so dass sie zunächst vom Arbeitgeber voll zu berücksichtigen ist. Der Verwalter/Gläubiger kann dann einen Antrag gemäß § 850c Absatz 6 ZPO stellen, dass Ihre Frau (teilweise) wegfällt. Das entscheidet dann das Gericht und sie werden dazu vorher gehört
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Re: Frage zur Pfändungsfreigrenze
Ich denke schon, dass ich verpflichtet bin. Wir leben auch zusammen.
Danke schon mal für die Antwort.
Danke schon mal für die Antwort.
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Re: Frage zur Pfändungsfreigrenze
"Normale" Gehaltspfändung oder ein laufendendes Insolvenzverfahren - um was geht es?
Steuerklasse ist IV, III oder V????
Gibt es eine Personal"büro" oder wer macht die Gehaltsabrechnungen - Steuerberater oder jemand aus der Familie des Arbeitgebers/Inhabers???
Steuerklasse ist IV, III oder V????
Gibt es eine Personal"büro" oder wer macht die Gehaltsabrechnungen - Steuerberater oder jemand aus der Familie des Arbeitgebers/Inhabers???
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Re: Frage zur Pfändungsfreigrenze
Es geht um eine mögliche Lohnabtretung oder Gehaltspfändung.
Ich habe die Steuerklasse 3.
Die Gehaltsabrechnung macht der Steuerberater, der mit dem Chef befreundet ist.
Ich habe die Steuerklasse 3.
Die Gehaltsabrechnung macht der Steuerberater, der mit dem Chef befreundet ist.
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Re: Frage zur Pfändungsfreigrenze
Für mich klingen das alles so, als würde der StB mit Datev die Gehaltsabrechnungen machen und das Datev-Programm berücksichtigt bei Steuerklasse 3 eine unterhatsberechtigte Ehefrau, wenn Gehaltsabtretungen und auch bei Pfändungen zu verarbeiten sind.
Gläubiger können sich "aufbäumen" und durchzusetzen versuchen, dass die Unterhatspflicht nicht berücksichtigt wird.
Das ist of bei Unterhaltssachen der Fall - dann kennen sich die Kontrahenten ja persönlich und verfolgen den Lebensweg.
Also die Hinweise der Kollegen beachten .....
Gläubiger können sich "aufbäumen" und durchzusetzen versuchen, dass die Unterhatspflicht nicht berücksichtigt wird.
Das ist of bei Unterhaltssachen der Fall - dann kennen sich die Kontrahenten ja persönlich und verfolgen den Lebensweg.
Also die Hinweise der Kollegen beachten .....
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