Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

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Dio B.
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Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Dio B. »

Wie der Titel naheleg, habe ich Schulden.
Ursprünglich gings um Schulden bei der Bank, mittlerweile habe ich es da mit einem inkasso zu tun (ob das Inkasso die Bank nur vertritt oder slebst die Shculden aufgekauft hat, müsste ich nochmal nachgucken)
Jedenfalls kam nach dem üblichen Mahnen und Fristsetzen irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich vollumfänglich widersprochen habe (halte sowohl die eigentliche Forderung als auch die Inkasso, Anwalt und Co. Gebühren für nicht ganz so korrekt).

jedenfalls kam Ewigkeiten nach dem Widerspruch ein Schreiben dass das Ganze ans örtliche Amtsgericht abgegeben worden ist.





Heute hatte ich nun per förmlicher Zustellung mit Datum von gestern einen dicken Brief im Briefkasten vom örtlichen Amtsgericht.


Auf dem ersten Blatt steht:

"In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung
Sehr geehrter Herr ...,
beachtrn Sie bitte die diesem Schreiben beigefügte Anspruchsbegründung sowie die beglaubigte Abschrift der Verfügung des Gerichts..."

Dann etwas gerede dass ich keine Originale schicken soll, immer geschäftszeichen angeben soll, mir zu erstellende Mehrfertigungen in Rehcnung gestellt werden, etc.
"Mit freundlichen Grüßen,
Auf Anordnung

..., Justizobersekretärin"

Auf der nächsten Seite steht dann


"Verfügung In Sachen Inkassoname ./. MeinName wg. Forderung

I. Aufforderungen, Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schrifltiches Vorverfahren durchgeführt.
2.Hinweise an klagende Partei:
(sinngemäß) Wenn beklagte Partei Verteidigungsanzeigr nicht form und fristgerecht macht, kann Versäumnisurteil ergehen
3. An die beklagte Partei ergehen... folgende Aufforderungen:
3.1.Die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung shcrifltich anzuzeigen.
Hinweis: Widerspruch gegen Mahnbescheid oder sonstige bisherige Erklärungen gelten noch nicht als Verteidigungsanzeige.

Belehrungen:
Frist kann nicht verlängert werden und ist nur dann gewahrt, wenn die Anzeige innerhalb der Frist bei gericht eingeht. geht sie nicht ein, kann es zum Velrust des Prozesses kommen.Gericht kann dann Versäumnisurteil erlassen; säumige Partei hat dann Gerichtskosten und Co. zu tragen.Aus dem Versäumnisurteil kann dann die Zwangsvollstreckungbetrieben werden.

Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlungdem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.


3.2. Sie hat sich auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."

Dann noch Belehrungen dass die Frist unbedingt einzuhalten ist und man wgeen Fristversäumnis den Prozess verlieren kann.




Dann sind da noch 2 zusammengetackerte Stapel Papier dabei, offenbar Schreiben des Inkasso ans Gericht.


Sind beide identisch, bis auf eine Anlage die nur bei einem dabei ist.
Das ohne Anlage hat "Abschrift" draufgestempelt, das mit Anlage dabei hat "beglaubigte Abschrift" draufgestempelt.


In beiden Steht:

"In Sachen Inkassoname ./. MeinName
zahle ich weitere Gerichtskosten von 222,50 Euro ein und beantrage,
die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht ... abzugeben.

Dort werde ich beantragen, die beklagtenseite zu verurteilen, an die Klägerin ... Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.2.2017 zu zahlen.
Im Übrigen
nehme ich die Klage zurück und beantrage, der Beklagtenseite gemäß ... auch insoweit die kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich,
gegen die Beklagte im Falle der .., ein Versäumnisurteil zu erlassen;
gegen die Beklagtenseite im Falle der ... ein Annerkennt- oder Anerkenntnis-Teil-Urteil zu erlassen."


Nächste Seite steht:
"Abschließend beantrage ich, der Klägerin eine Kurzausfertigung mit Vollstreckungsklausel zu erteilen.

Begründung:"
Und dann folgt die ganz Lebensgeschichte, auch wie die Bank mir das wegen Nichtzahlung gekündigt hat, erst das Inkasso mit dem Beitreiben beschäftigt hat, irgendwann das ans inkasso vekrauft hat, etc.

Die oben erwähnte Anlage, die nur bei einer der 2 Schrieben dabei ist, ist die Kündigung der Bank von damals.



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Nun bin ich gerade masslos überfordert, was das Alles bedeutet.
Offensichtlich ist, dass ich innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsabsicht mitteilen muss sonst werde ich automatisch verurteilt.

Aber was heißen diese Dinge im Detail?

Ist das nun schon das richtige Gerichtsverfahren?
Oder was ist dieses komische Vorverfahren?
Ich blicke da nicht durch, wie läuft sowas ab?

Und was bedeuten diese Schreiben heir nun für mich?

Kommt irgendwann der punkt, wo ich ein paas Wochen zeit habe, um meine eigene Gegendarstellung abzugeben wieso und weshalb ich die Forderungen für falsch halte?
Bzw. mir einen Anwalt suchen und der das für mich regeln kann?

Müsste ich hierfür Beratungshilfe bekommen können?
Weil ich selbst blicke ehrlich gesagt gar nicht durch, was hier gerade passiert, wie so ein Verfahren abläuft, wann wie Fristen sind, was in welcher Reihenfolge passiert, wann mein Moment zur Gegendarstellung ist, wie ich mich überhaupt form- und sosntwas-gerecht wehre, etc.

Hätte ich da eventuell Anspruch auf Beratungshilfe?
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

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Hi Dio B.,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Shopgirl »

Kurzgefasst:

Du hast dem Mahnbescheid widersprochen, jetzt klagt der Gläubiger - was bedeutet, dass es noch teurer wird.

Wer hat dir denn gesagt, dass du dem Mahnbescheid widersprechen sollst?
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Dio B.
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Dio B. »

Warum sollte ich das nicht, wenn ich der Meinung bin, die Beträge stimmen nicht?''Wie läuft so ein Klageverfahren eigentlich so ab?
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Ruhrpottmensch
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Warum sollte der Gläubiger nicht klagen, wenn er der Meinung ist, dass der Mahnbescheid korrekt ist?! :roll:

Ich würde mich an Deiner Stelle und in Deiner momentanen Verfassung... ähh... Situation, gleich am Montag mal bei Gericht erkundigen wie es mit Beratungshilfe aussieht und mir dann fachliche Hilfe suchen.

Der Bock, den Du Dir da geschossen hast, scheint ein wenig groß um ihn alleine vom Eis zu bekommen...
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insolaner
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von insolaner »

naja, immerhin scheint es nur eine teilweise Klage zu sein, da ja wohl auch teilweise zurückgenommen wurde.

Ansonsten sehe ich das genauso wie meine Vorredner - im Grunde ist das ganze "nur" die Weiterführung des Mahnbescheides, jetzt als Gerichtsverfahren.
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Dio B.
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Dio B. »

Das meinte ich ja, ich habe nur keine AHnung wie so ein Gerichtsverfahren abläuft.

Nun offenbar erst mal ein "Vorverfahren"?
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imker
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von imker »

Das ist ein Vorverfahren.
Wenn die Fristen nicht korrekt von Dir eingeahlten werden, gibt es ein Urteil - auch im Vorverfahren - das ist kein unbedeutender Probelauf.

Wenn widersprochen wurde, weil alles nicht wahr ist, muss das dargelegt/verständlichgeschrieben werden.
Wenn einige Posten icht stimmen, muss das erläutert werden, warum Teile der Forderung "zuviel" sind.

Wenn gegen die ganze Forderung Widerspruch erhoben wurde und es sind nur 10% "unverschämt", dann kann das geklärt werdn, aber für den Schuldner wird es meist durch die Gerichtst- und Anwaltskosten auf das "Ganze" einfach teurer.

Der Rat von Ruhrpottmensch, sich innerhalb der Fristen Beratungshilfe zu holen, ist der praktisch richtige Weg. Wenn man will, kann man innerhalb der 2-Wochen-Frist an das Gericht schreiben " in der Sache abc will ich mich gegen die Kage verteidigen und bitte um Verlängerung der Frist zu Erwiderung um einen Monat bis zum DATUM, da ich noch keinen Anwalt gefunden habe, der mich vertritt und ich damit überfordert bin. Unterschrift"
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Dio B.
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Dio B. »

ehm, so wie ich das verstanden habe, muss ich aktuell doch nur Rückmeldung geben dass ich vorhabe mich zu verteidigen, oder?
Also noch keine Begründung liefern?

Das mit dem beratungsschein habe ich auch vor, nur ist das bei denen immer so eine Sache.
Da soll man immer gleich in allen Details darlegen was wie falsch sein soll.
Ja, wenn ich das Alles wüsste, bräuchte ich doch keinen Anwalt mehr!
Dann kommt noch die grundsätzlich recht geringe juristische Bildung der Bearbeiter dort hinzu

(bzgl. Jobcenter Eingliederungsverwaltungsakt.
Ich mit Liste mit locker 20 Punkten, was Alles falsch ist, dorthin gegangen.
Sie, guckt über den Verwaltungsakt: "Also, ich weiß nicht was sie wollen. die sehen doch eigentlich immer so aus.
Weiß nicht was da falsch sein soll.
Die Dinge, die sie da schreiben, reichen sicher nicht aus um sowas unwirksam zu machen. Aber wenn sie unbedingt meinen, gebe ich ihnen halt einen beratungsschein"

später, als es ans Sozialgericht ging, reichte schon Punkt 1 von 20 und die Aussage des SG dass deswegen alleine das schon rechtswidrig ist, aus um das JC zur Abkehr zu bewegen.
Ja, da wurde mir mal wieder die fachliche kenntnis derer bewusst, die eigentlich entscheiden sollen wie etwas juristisch aussieht und ob Beratungshilfe Sinn macht)


Ich werde es morgen mal gleich versuchen so einen Beratungsschein zu kriegen.

Wie läuft das denn eignetlich ab, dieses Vorverfahren und was danach kommt?

Ich dachte irgndwie, da kommt irgendwann ein Schreiben a la "Hallo, Firma XY verklagt sie auf Zahlung von ... Euro. Sie haben angeblich einen vertreag dort abgeshclossen und nicht bezahlt."
und ich antworte dann innerhalb von 2 oder 4 Wochen drauf.
Dann reagiert die Firma und versucht meine Behauptungen zu entkräften.-
Dann reagiere ich wieder auf deren Aussagen.
und so weiter und so fort.

ist dem nicht so?

Und wenn dies ein "Vorverfahren" ist, wann oder wie läuft dann das richtige Verfahren ab?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von imker »

Was ist mit dem Verständnis des vom Gericht geschickten Text??
Da heißt es:

Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlungdem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.


3.2. Sie hat sich auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."

Dann noch Belehrungen dass die Frist unbedingt einzuhalten ist und man wgeen Fristversäumnis den Prozess verlieren kann.


Ich denke, dass das alles zuviel ist, um mit Internet-Schlaumache zu überleben....
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Ruhrpottmensch
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Re: Gerichtsverfahren angefangen und ich blicke nicht durch

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Vor allem kann Dir im Netz niemand eine rechtssichere Beratung geben...

Du scheinst ja durchaus "Erfahrung" mit gewissen Gerichten zu haben. Dann dürfte Dir ja klar sein, dass es gewisse Dinge gibt, die in ihrer Komplexität nicht in irgendwelchen Foren besprochen werden kann.

Sei mir bitte nicht böse, aber ich habe irgendwie den Eindruck, dass Du Dir in vielen Dingen im Netz versuchst einen "Persilschein" ausstellen zu lassen...

Das wird Dir aber, auch hier, wohl niemand abnehmen...

Daher nochmals der Rat schnellstens zu handeln, Dir "Offline" Hilfe zu suchen und versuchen die Fristen einzuhalten (Denn eigentlich steht schon alles wichtige in dem Schrieb)... Und vielleicht mal ein bisschen weniger "Was-wäre-wenn" spielen... :roll:
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