nachdem ihr mir schon so toll und super mit meinem ersten Post geholfen habt, habe ich gleich die nächste Frage die mir bestimmt einige beantworten können so das ich das verstehe, weil die Dame im Vorzimmer meines Inso Verwalters mir wirklich verwirrende Antworten gibt und sich selber ein wenig als Inso Verwalter aufspielt. Wenn ich anrufe fragt sie mich aus wie eine von der Stasi und zum Verwalter Telefonisch oder per mail kommt man schon gar nicht durch ohne das sie es zulässt. Also ohne wirklich, wirklich triftigen Grund kommt man nicht an ihr vorbei

Folgendes:
1. Das Verfahren wurde zum 26.10.2018 eröffnet.
2. Auf meinem Inso Beschluss steht das Gläubiger ihre Forderungen bis zum 14.12.2018 schriftlich bei meinen
Verwalter anzumelden haben.
Frage zu 1:
Wie lange dauert ca. das Verfahren oder bis das Verfahren beendet ist, am 26.10.19 wäre es ein Jahr und ich habe noch nichts von meinem Verwalter gehört oder Amtsgericht. Die Vorzimmerdame sagte mir energisch, dass es wohl noch laufe.
Frage zu 2:
Was passiert wenn ein Gläubiger nicht bis zum 14.12.18 seine Forderung angemeldet hat? Gibt es dann noch eine "Notfrist" darüber hinaus? Ich hab es so verstanden, das die Forderung der Gläubiger die nicht bis zu dem angegebenen Termin anmelden, erlischt. Und laut Auskunft der "netten" Dame wäre die Frist zur Anmeldung durch Gläubiger nämlich noch nicht um. Eine Gläubigerliste habe ich bekommen diese scheint aber fehlerhaft zu sein oder nur eine Vorläufige, den darauf sind nur 2-3 vermerkt.
Ich hoffe ich konnte meine Fragen gut erklären und sage schon mal Danke an euch
