Zinsen Finanzamt

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Zinsen Finanzamt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich hab jetzt meine 5 Jahre rum und warte nur noch auf die Restschuldbefreiung. Soweit so gut.
Jetzt kommt das Finanzamt und will von vor der Inso Zinsen eintreiben.
Die müssten doch eigentlich auch in die Inso fallen oder?
Danke für die Erleuchtung!
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Zinsen Finanzamt

Werbung

Hi Lieschenmüller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zinsen Finanzamt" geschaut?
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Beruht die Forderung vom Finanzamt von einer Steuerstraftat?
In dem Urteil vom 01. Oktober 2020 hat der BGH entschieden, dass Steuerschulden und steuerliche Nebenforderungen auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden, wenn die Verurteilung wegen der Steuerstraftat bereits wieder im Bundeszentralregister gelöscht wurde bzw. zu löschen ist.

Einzelheiten vgl. unter BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 199/19
0
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Lieschenmüller »

Nein, das sind einfach Zinsen. Keine Straftat.
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Auch in diesem Fall darf das Finanzamt aufrechnen.
BGH IX ZR 222/08
Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt
auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräf-
tig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt.
0
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Lieschenmüller »

Aufrechnen ok....die verlangen aber, das ich die Zinsen sofort zahle. Darum meine Frage, ob das in die Restschuldbefreiung fällt oder ob ich die zahlen muss.
0
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Lieschenmüller »

Zudem...wie ich gerade gelesen habe, berechnen die Zinsen, die während der Insolvenz entstanden sind, da die Beträge von vor der Inso ja nicht beglichen wurden.
Wären dann also von der ESt 2015, locker fluffige 5 Jahre Zinsen. Also berechnet von 2017 bis 2023. Warum auch immer.
Ich schick das mal meiner Treuhänderin, mal sehen was die dazu sagt.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von robo »

Lies hier von der Finanzverwaltung NRW zum Thema Zinsen
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfo ... ungen-oder#

Lohnt es sich denn überhaupt, gegen die Forderung vorzugehen ?
Wenn es ein dreistelliger Betrag oder mehr ist, dann wohl schon.
Falls "ja", dann müsste man einen Steuerberater finden, der sich zugleich mit dem Insolvenzrecht auskennt.

Mein diesbezüglicher Kenntnisstand beschränkt sich auf:
"Eine Nebenforderung (hier: Zinsen) teilt das Schicksal der Hauptforderung (hier: restschuldbefreite Steuer)" - danach käme es also darauf an, folgt man dem Link oben, für welches Steuerjahr das FA Zinsen haben will, wann die Steuererklärungen abgegeben wurden, wann der Steuerbescheid erstellt wurde und wann Inso-Eröffnung war.

Fällige Steuern NACH Inso-Eröffnung dürften ja wohl nicht unter die RSB fallen und die diesbezüglichen Zinsen dann folglich auch nicht.
Aber für Steuern, die unter die RSB fallen, müßten die Zinsen das "Schicksal RSB" teilen ...
soweit die Theorie.
Viel Erfolg!
Wär nett, wenn Du hier weiter berichtest, was Deine TH dazu meint.
WENN sie eine Meinung dazu hat.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2588
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von caffery »

Lieschenmüller hat geschrieben: 15. Mai 2024, 15:01 Die müssten doch eigentlich auch in die Inso fallen oder?
Ja, müssten unter die Insolvenzforderungen fallen.
Also nicht zahlen und das Finanzamt auf den Fehler hinweisen.
0
Lieschenmüller
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Zinsen Finanzamt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich habe das also gestern noch an meine TH geschickt. Durch die Blume, da sie mir ja keine Rechtsberatung geben kann, hat sie mir bestätigt, dass die Zinsen in die Restschuldbefreiung fallen. Das Finanzamt hat das dann auch telefonisch bestätigt und wohl vergessen eine Anlage zu zu fügen, in der steht, dass ich das nicht bezahlen muss.....ja klar, man kann es ja mal probieren.
Danke nochmal für Euern Einsatz.
Wenn ich die Restschuldbefreiung dann endlich in der Post habe, melde ich mich und mach ne Pulle Sekt auf.
1
1 Bild
Antworten