Hi,
ich kenne mich mit dem P-Konto nicht so aus. Bin seit kurzem in der Privatinsolvenz und bis zur Privatinsolvenz wurde nur mein Gehalt gepfändet aber nicht das Konto. Seit Beginn der Privatinsolvenz wird allerdings auch mein Konto gepfändet. Also eine Doppelpfändung. Wenn ich alles richtig gelesen habe muß ich nun beim Amtsgericht einen Antrag stellen das mein Gehalt nicht noch mal auf dem Konto gepfändet wird.
Aber nun blicke ich nicht ganz bei meinem Konto durch. Ich werde die Beträge einfachhalber runden. Also, heute kam mein Gehalt von 2490 Euro. Beim Onlinebanking steht ein Freibetrag von 2230 Euro. Zur freien Verfügung habe ich aber nur 1740 Euro, obwohl noch nichts anderes abgebucht wurde. Da fehlen zum Freibetrag rund 500 Euro!
Der Zeitraum des Freibetrages ist doch von Gehalt zu Gehalt, oder ? Wie kann es sein das ich 500 Euro weniger zur Verfügung habe wie der Freibetrag ? Ich blicke da nicht durch.
P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag
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Re: P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag
Hi Heini78,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag" geschaut?
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Re: P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag
Der Freibetrag ist immer vom Monatsersten bis zum Monatsersten - also wenn du zwar noch kein Gehalt bekommen hast, aber diesen Monat schon 500 Euro von deinem Freibetrag ausgeschöpft hast (weil du noch das alte Gehalt drauf hattest), dann sind diese 500 Euro in diesem Monat verbraucht.
Bzgl der doppelpfändung:
Sprich mal mit deinem Insolvenzverwalter - oft lässt sich das ganz schnell regeln indem der IV das Konto freigibt.
Manche IVs stellen sich da aber auch quer, dann müsstest du einen Antrag an das Amtsgericht stellen, dass der Betrag, der von deinem Arbeitgeber kommt automatisch freigestellt ist, weil es ja an der Quelle schon gepfändet wird und du nur den Pfändungsfreien Betrag von dort überwiesen bekommst.
Und das Schreiben, was du dann vom Amtsgericht bekommst, das schickst du deiner Bank
Bzgl der doppelpfändung:
Sprich mal mit deinem Insolvenzverwalter - oft lässt sich das ganz schnell regeln indem der IV das Konto freigibt.
Manche IVs stellen sich da aber auch quer, dann müsstest du einen Antrag an das Amtsgericht stellen, dass der Betrag, der von deinem Arbeitgeber kommt automatisch freigestellt ist, weil es ja an der Quelle schon gepfändet wird und du nur den Pfändungsfreien Betrag von dort überwiesen bekommst.
Und das Schreiben, was du dann vom Amtsgericht bekommst, das schickst du deiner Bank
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Re: P-Konto Frage - weniger zur Verfügung wie Freibetrag
Achso, der Freibetrag ist im vom Monatsanfang bis Monatsende. Das wusste ich nicht. Dachte immer von Gehalt zu Gehalt. Danke für die Info.
Da muß ich mal nachrechnen ob das mit dem Betrag den ich zur Verfügung habe hinkommt.
Da muß ich mal nachrechnen ob das mit dem Betrag den ich zur Verfügung habe hinkommt.
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