Guten Abend liebe Mitglieder,
ich habe heute einen Auszug der Tabelle mit den Gläubigern die bisher angemeldet haben erhalten zur Prüfung. Mein Verfahren wurde Ende Dezember 2022 eröffnet. Da das AG ordentlich gepennt hat wurde die Eröffnung erst Monate später „veröffentlicht“, was aber auch über ein Jahr nun her ist.
Laut Tabelle gibt es drei Anmeldungen, Gläubiger gab es sieben oder acht. Gesamtbetrag Schuldensumme über 40 Tausend. Die drei angemeldeten haben Forderungen in der Summe von circa 9 Tausend Euro.
Jetzt mal blöd gefragt: Was würde eigentlich mit der ganzen Kohle passieren die in den 36 Monaten Abtretungsfrist von mir gepfändet wird (circa 3x.xxx Euro) wenn nur Forderungen angemeldet wurden in Höhe eines Bruchteils ? Ich verstehe nicht warum die dicken Brocken sich nicht gerührt haben, der größte Anteil ist der Gläubiger der die Forderungen der Deutschen Bank übernommen hat, über 30 Tausend.
Das das die RSB nicht beeinflusst wenn Forderungen nicht angemeldet werden ist mir bekannt. Und wieso weshalb warum nicht angemeldet wird/wurde obwohl alle von mir angegebenen Gläubiger von meinem RA, dann von mir und vom IV informiert wurden, darüber kann man spekulieren und rätseln.
Mich interessiert wirklich mal ob jemand sich vorstellen kann was mit dem ganzen Geld wäre was „übrig“ bliebe. immer angenommen es kämen keine weiteren Anmeldungen mehr.
Anmeldungen Tabelle
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Re: Anmeldungen Tabelle
Bei mir ist es ähnlich gewesen. Ich hatte 38.000 Euro Schulden und es wurden nur knapp 10.000 Euro Schulden angemeldet. Dies hat jetzt dazu geführt, das ich jetzt bereits 4 Monate vorher, also nach zwei Jahren und achten Monaten, eine vorzeitige RSB beantragen konnte. Im Moment warte ich darauf, das die 4-Wochen-Frist vorbei ist, wo die Gläubiger Gegengründe aufbringen können.
Bei mir war es auch so, der größte Gläubiger hat seine Forderung nicht angemeldet. Dies war auch eine Bank von einem KFZ-Hersteller, aber im Laufe der Zeit schon einige Male weiterverkauft. Es ist davon auszugehen, das dies mit zuviel Arbeit verbunden ist für die Firmen, die solche Forderungen aufkaufen. Es ist halt ein Massengeschäft und es wird sich nur darum gekümmert, wo wahrscheinlich das Geld reinkommt.
Um deine Frage zu beantworten. Wenn die Summe aus den angemeldeten Forderungen und die Gerichtskosten beglichen ist, dann macht es keinen Sinn mehr das RSB-Verfahren fortzuführen. Du kannst dann selbst einen Antrag stellen oder der Insolvenzverwalter wird dies machen, wenn es ihm selber auffällt. Zuviel gezahltes Geld bekommt du natürlich in der Schlussabrechnung wieder.
Bei mir war es auch so, der größte Gläubiger hat seine Forderung nicht angemeldet. Dies war auch eine Bank von einem KFZ-Hersteller, aber im Laufe der Zeit schon einige Male weiterverkauft. Es ist davon auszugehen, das dies mit zuviel Arbeit verbunden ist für die Firmen, die solche Forderungen aufkaufen. Es ist halt ein Massengeschäft und es wird sich nur darum gekümmert, wo wahrscheinlich das Geld reinkommt.
Um deine Frage zu beantworten. Wenn die Summe aus den angemeldeten Forderungen und die Gerichtskosten beglichen ist, dann macht es keinen Sinn mehr das RSB-Verfahren fortzuführen. Du kannst dann selbst einen Antrag stellen oder der Insolvenzverwalter wird dies machen, wenn es ihm selber auffällt. Zuviel gezahltes Geld bekommt du natürlich in der Schlussabrechnung wieder.
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Re: Anmeldungen Tabelle
Danke. Der IV/TH hat doch ein nachvollziehbares Interesse das das ganze möglichst drei Jahre läuft behaupte ich mal. Wie ist das bei Dir denn gelaufen, also was hast Du zugrunde gelegt um zu sagen, jetzt ist es rum, müsste reichen, jetzt beantrage ich die vorzeitige RSB ? Oder bist Du benachrichtigt worden, „Sie haben genug bezahlt, alles erledigt?“
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Re: Anmeldungen Tabelle
Wenn alles bezahlt ist, dann ist es vorbei. Dann kann er mit dir auch nichts mehr verdienen. Egal ob 2,5 Jahre oder 3 Jahre. Je eher du fertig bist, desto eher kann er auch wieder einen neuen Fall bearbeiten. Alles unter der Prämisse, das er ein bestimmtes Kontingent an Insolvenzverfahren bearbeiten kann.
Ich selbst habe es so gemacht, dass ich mir eine Tabelle gemacht habe mit der Sume der angemeldeten Forderungen. Und danach habe ich immer die Summen abgezogen, die der Insolvenzverwalter von meinem Gehalt bekommen hatte. Natürlich muss man die Beträge vorher abziehen, die für den Insolvenzverwalter gedacht sind. Diese Prozentsätze sind ja bekannt. Meine anderen Kosten für Gericht und ähnliches waren schon alle bezahlt. So konnte ich jederzeit sehen, wieviel ungefähr noch übrig waren.
Als dann nicht mehr soviel Geld zu begleichen war, da habe ich den Insolvenzverwalter um eine genaue Aufstellung gebeten. Die genaue Summe habe ich an den Insolvenzverwalter überwiesen und zeitgleich den Antrag an das Insolvenzgericht für die vorgezogene Restschuldbefreiung geschickt. Das war es eigentlich auch schon.
Ich selbst habe es so gemacht, dass ich mir eine Tabelle gemacht habe mit der Sume der angemeldeten Forderungen. Und danach habe ich immer die Summen abgezogen, die der Insolvenzverwalter von meinem Gehalt bekommen hatte. Natürlich muss man die Beträge vorher abziehen, die für den Insolvenzverwalter gedacht sind. Diese Prozentsätze sind ja bekannt. Meine anderen Kosten für Gericht und ähnliches waren schon alle bezahlt. So konnte ich jederzeit sehen, wieviel ungefähr noch übrig waren.
Als dann nicht mehr soviel Geld zu begleichen war, da habe ich den Insolvenzverwalter um eine genaue Aufstellung gebeten. Die genaue Summe habe ich an den Insolvenzverwalter überwiesen und zeitgleich den Antrag an das Insolvenzgericht für die vorgezogene Restschuldbefreiung geschickt. Das war es eigentlich auch schon.
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