Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Danke imker... Das wäre wohl ein Weg, wenn der potentielle AG auf die 1% Regelung bestehen würde...

Aber ich werde es erstmal mit dem (elektronischen) Fahrtenbuch probieren.
Vimcar *Werbung* :mrgreen: ins Auto und gut. Da ich ich in einem Job arbeiten werde, bei dem es keine erste Tätigkeitsstätte gibt und sogar ein "vereinfachtes" Fahrtenbuch möglich ist, sollte das mit wenigen Klicks machbar sein...

Ich hab in der Vergangenheit ja nur immer die pauschale 1% Regelung genommen, weil ich schlicht und ergreifend zu faul war. Das ich damit wahrscheinlich jahrelang mehr bezahlt habe als nötig... Na ja... So als überschuldeter Mensch hat man es ja... :mrgreen:
(Der letzte Satz war Sarkasmus!)
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Jetzt noch mal eine Frage zum Gehalt und den Umgang damit auf dem P-Konto (Und weil es ja jetzt die letzten Tage hier auch ähnliche Fragen gab)...

Ich muss/sollte dann zusätzlich zu der Abtretungserklärung an den AG, auch noch eine Freigabe nach §850 fürs (gesamte) Gehalt besorgen? Ich gehe davon aus, dass ich für die Freigabe den Arbeitsvertrag & die Lohnabrechnung brauche?! Die Freigabe muss am zuständigen Inso-Gericht stellen oder kann man das auch am örtlichen AG machen? Ist da der IV auch noch irgendwie involviert? Hätte ich somit dann die Möglichkeit, auf dem P-Konto über mehr als die (ab Juli) 1178€ zu verfügen?
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imker
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von imker »

1. Frage den IV, ob er das Konto freigibt, da er das Geld direkt vom AG bekommt. Damit können sich viele, aber nicht alle IV anfreunden.
2. Wenn keine Freigabe erfolgt, einen Antrag an das Insolvenzgericht mit dem Antrag, den jeweils vom AG abc auf das P-Konto 123 gezahleten Lohn pfandfrei zu stellen, hilfsweise den pfändunggeschützten Betrag in Höhe des monatlich wechselnden (wegen des Fahrtenbuches) Auszahlungsbetrag zu bestimmen - oder so ähnlich - Formulierungen dazu "geistern rum und viele Gericht haben eigene Textvorlieben.
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Und nochmals... Vielen Dank imker...

Allerdings bin ich über ein Punkt gestolpert:
Soweit ich weiß, wird das Fahrtenbuch erst bei der jährlichen Steuererklärung be-/verrechnet...
Somit sollte bei einem Festgehalt ja kein schwankender Lohn zu erwarten sein...
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imker
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von imker »

Wenn das so ist:

Dann geht die EKSt-Ersattung an den IV /TH und die Nachzahlung ist ein "Problem".

Für den Freibetrag wird dann ein fester Betrag vom Gericht "beschlossen" - na Hand der in Kopie vorzulegenden Abrechnungen.
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ja gut... Dass Erstattungen an den IV gehen ist okay. Ist ja legitim... Und somit habe ich eben jene auch schon "abgeschrieben"...

Alles andere wird sich dann ja wohl mit der Zeit zeigen, ich hoffe ja auch nicht mehr all zu lange in der Eröffnungsphase zu sein.

Danke schon mal bis hier hin... :geek:
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Doppelpost... :oops:

So... Ist dann also jetzt tatsächlich so weit!
Ich kann ab dem 15. Juli die neue Stelle antreten...

Da ich momentan ja noch im Krankenstand bin, würde ich dann ja so um den 20. Juli rückwirkend das letzte Mal Krankengeld bekommen... Und Ende Juli dann ja wahrscheinlich schon die Hälfte vom Juligehalt.

Ich gehe recht davon aus, dass ich mir also entweder schleunigst das Konto vom IV freigeben lassen bzw. eine Quellenfreigabe nach §850 (?) muss?! Braucht das Gericht bei einer Quellenfreigabe nicht erst eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber oder kann ich die auch ohne beantragen?!

Und vom ersten (halben) Gehalt Ende Juli dürfte nichts gepfändet werden?! Oder wird das Krankengeld noch mit einberechnet? :?:
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich stups mal an... :oops:
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caffery
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 27. Jun 2019, 16:23 Ich gehe recht davon aus, dass ich mir also entweder schleunigst das Konto vom IV freigeben lassen bzw. eine Quellenfreigabe nach §850 (?) muss?! Braucht das Gericht bei einer Quellenfreigabe nicht erst eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber oder kann ich die auch ohne beantragen?!
Ein Arbeitsvertrag sollte es auch tun. Ich weiß aber nicht ob eine Quellenfreigabe wirklich notwendig ist. Das hängt natürlich von der Pfändbarkeit hat. Der Paragraf den Du suchst dürfte aber 850k Abs. 4 sein.

Mal eine kleine Formulierungshilfe für die Quellenfreigabe:

"Mein Konto wird als P-Konto geführt. Seit der Insolvenzeröffnung werden die über den Freigabebetrag eingehenden Beträge § 850c ZPO ungeachtet einbehalten. Da durch die Abtretungserklärung der von meinem Lohn pfändbare Teil bereits von meinem Arbeitgeber XXX, Anschrift und Gedöns an den Insolvenzverwalter abgeführt wird, trifft ausschließlich unpfändbares Einkommen auf meinem Konto ein.

Ich beantrage daher, diese Beträge ungeachtet der jeweiligen Höhe freizugeben. Da diese bereits an der Quelle gepfändet werden, können die Überweisungen des Arbeitgebers auf mein Konto per se nur aus unpfändbaren Zahlungen bestehen. (siehe BGH, 10.11.2011, VII ZB 64/10)"
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 27. Jun 2019, 16:23 Und vom ersten (halben) Gehalt Ende Juli dürfte nichts gepfändet werden?! Oder wird das Krankengeld noch mit einberechnet? :?:
Bei der Kontopfändung? Ja sicher. Da werden grundsätzlich alle Geldeingänge - völlig unabhängig von der Herkunft gleich bewertet.
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Ruhrpottmensch
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Re: Einkommensänderung in Eröffnungsphase/Dienstfahrzeug/Mögliche Kontopfändung

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Vielen Dank für die Vorlage... *Daumen hoch*

Kontopfändung dürfte es eigentlich keine geben. Das kläre ich aber kommende Woche mit der Bank und lasse es mir dann schriftlich geben...

Ich mache mir halt Sorgen, dass aus den gut 900€ Krankengeld plus gut 600€ (halbes) Nettogehalt für Juli dann eben am Ende des Monats eben 1500€ Einnahmen gemacht wird und mir dann anschließend bis auf die knapp 1100€ alles ausgekehrt wird. Daher ja auch vom Imker die Idee mit der Kontofreigabe...

Da bin ich mir halt nicht sicher, was der richtige Weg für Juli ist. Ab August sollte dann ja alles laufen... Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber, den Rest dürfte ich dann ja (trotz) Pkonto behalten wenn ich mir eine Freigabe besorge...
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