Insolvenz - noch vermeidbat?

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Darnox
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Re: Insolvenz - noch vermeidbat?

Beitrag von Darnox »

Gläubigerbevorzugung ist ein Begriff aus dem Insolvenzverfahren. Wenn du dich noch nicht im Insolvenzverfahren befindest, kannst du auch keinen Gläubiger bevorzugen. Also das mit dem Girokonto + Dispo am besten vorher noch erledigen.
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mischa1981
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Re: Insolvenz - noch vermeidbat?

Beitrag von mischa1981 »

KaMaZa hat geschrieben: 2. Mai 2024, 17:05
Shopgirl hat geschrieben: 2. Mai 2024, 16:57 In dem Fall würde ich zusehen, dass ich das Konto ausgleiche. So schnell wie möglich. Wenn das die einzigen Schulden sind, die auch auf deinen EP laufen, wäre er damit ja dann raus. Danach das Konto dicht machen und für beide Einzelkonten eröffnen.

Wenn es eh auf eine Insolvenz hinausläuft, könnte man die Raten der anderen Kredite einstellen und damit das Girokonto auf 0 bringen.
Danke für deine Antwort. Das hab ich mir auch überlegt. Ob ich andere Raten nicht mehr zahle und dafür dann versuch dass ich den Dispo loswerd. Aber ist das dann nicht Gläubigerbevorzugung?
Sobald du dich im Insolvenzverfahren befindest darfst du keine Gläubiger mehr bevorzugen. Heißt, du stellst dann alle Zahlungen an die Gläubiger ein, das macht dann der Insolvenzverwalter. Sobald das Verfahren eröffnet wurde und sich ein Gläubiger bei dir meldet kannst du ihn gerne an deinen Insolvenzverwalter verweisen. Der hat die Aufgabe alles Geld zu holen, was er kann und was legal ist, also alles was pfändbar ist zu pfänden und Geld daraus zu generieren und dann an die Gläubiger zu verteilen.
Wenn du in dieser Phase einem Gläubiger Geld schickst, das wäre dann Gläubigerbevorzugung und somit kann dir dann deine Restschuldbefreiung versagt werden.
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Shopgirl
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Re: Insolvenz - noch vermeidbat?

Beitrag von Shopgirl »

mischa1981 hat geschrieben: 6. Mai 2024, 11:13 Sobald du dich im Insolvenzverfahren befindest darfst du keine Gläubiger mehr bevorzugen
Wenn du in dieser Phase einem Gläubiger Geld schickst, das wäre dann Gläubigerbevorzugung und somit kann dir dann deine Restschuldbefreiung versagt werden.
Das spielt zwar für diesen Fall hier keine Rolle, weil davon eigentlich gar nicht die Rede war, aber grundsätzlich stimmt diese Aussage nicht.
Du kannst aus deinem Unpfändbaren bezahlen wen und was du willst - auch Gläubiger.
Das ergibt halt nur meist keinen Sinn.
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mischa1981
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Re: Insolvenz - noch vermeidbat?

Beitrag von mischa1981 »

Shopgirl hat geschrieben: 6. Mai 2024, 15:25
mischa1981 hat geschrieben: 6. Mai 2024, 11:13 Sobald du dich im Insolvenzverfahren befindest darfst du keine Gläubiger mehr bevorzugen
Wenn du in dieser Phase einem Gläubiger Geld schickst, das wäre dann Gläubigerbevorzugung und somit kann dir dann deine Restschuldbefreiung versagt werden.
Das spielt zwar für diesen Fall hier keine Rolle, weil davon eigentlich gar nicht die Rede war, aber grundsätzlich stimmt diese Aussage nicht.
Du kannst aus deinem Unpfändbaren bezahlen wen und was du willst - auch Gläubiger.
Das ergibt halt nur meist keinen Sinn.
Ernsthaft? Dachte wenn man Gläubiger bezahlt gilt das als Bevorzugung. Wieder was gelernt.
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caffery
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Re: Insolvenz - noch vermeidbat?

Beitrag von caffery »

mischa1981 hat geschrieben: 7. Mai 2024, 10:04
Ernsthaft? Dachte wenn man Gläubiger bezahlt gilt das als Bevorzugung. Wieder was gelernt.
Nur wenn man mit einer Zahlung gleichzeitig andere Gläubiger schädigt - was nur Werte betreffen würde auf die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung hätte zugegriffen werden können.

Das ist aber im Einzelfall schon tricky, weswegen man solche Aussagen nicht zu leichtfertig abspeichern sollte.

Es gab z.b. schon Entscheidungen zu Zahlungen auf Geldstrafen die zwar aus dem SGB II - aber von einem "Nicht P-Konto" geleistet wurden. Da es bei Zahlung kein P-Konto war, wurde hier auf Zahlungen aus dem Pfändbaren entschieden und das Gericht entschied die Zahlungen rückabzuwickeln und auf alle Gläubiger zu verteilen - womit die Geldstrafe wieder offen war.


Nur ums mal gesagt zu haben und sozusagen den Dreh zum eigentlichen Thema zu kriegen:

Angesichts dessen was ich hier lesen konnte, wäre alles andere als eine Entschuldung über eine InsO für den TE vermutlich nicht wirklich sinnvoll.
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