Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

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Nutzername83
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Wie läuft das eigentlich praktisch ab, wenn die RSB nicht erteilt wird? Mal angenommen, man hat 5 Gläubiger und die Insolvenztabelle dient ja dann als Titel zur Vollstreckung. Kommt dann Gläubiger Nr. 1, pfändet für 2-3 Jahre das Gehalt, danach dann Nr. 2, so lange bis alle ihr Geld haben?

Kann man dann überhaupt noch versuchen, sich mit Ratenzahlungen zu einigen, oder macht das dann niemand mehr?
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mischa1981
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von mischa1981 »

Nutzername83 hat geschrieben: 26. Apr 2024, 14:24 Wie läuft das eigentlich praktisch ab, wenn die RSB nicht erteilt wird? Mal angenommen, man hat 5 Gläubiger und die Insolvenztabelle dient ja dann als Titel zur Vollstreckung. Kommt dann Gläubiger Nr. 1, pfändet für 2-3 Jahre das Gehalt, danach dann Nr. 2, so lange bis alle ihr Geld haben?

Kann man dann überhaupt noch versuchen, sich mit Ratenzahlungen zu einigen, oder macht das dann niemand mehr?
Kurzfassung:

Was passiert, wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt?
Für den Schuldner ist diese Entscheidung äußerst unangenehm. Das Insolvenzverfahren ist gescheitert und seine Schulden bleiben weiterhin bestehen. Außerdem dürfen die Gläubiger wieder vollstrecken.

https://www.schuldnerberatung.de/restsc ... versagung/

Und ganz wichtig:

Nach der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein neuer Antrag auf diesen Schuldenerlass erst einer Sperrfrist von drei bis fünf Jahren möglich.
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Nutzername83
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Die infos kenne ich alle schon, beantwortet leider nicht meine Frage mit dem Ablauf der Pfändungen 🤷🏼‍♂️
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Darnox
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Darnox »

Ich denke nicht, dass es nach der Reihenfolge der Tabelle geht, aber der Rest stimmt: Wer seine Forderung/Pfändung zuerst anmeldet, wird auch zuerst bedient. Und das im Zweifelsfall so lang, bis die Schuld beglichen ist. Dann ist der nächste Gläubiger mit der Pfändung an der Reihe.
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Nutzername83
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Ok, dann verstehe ich nicht wieso sich nach einigen Aussagen hier im Forum, eine Versagung für die Gläubiger nicht lohnt. Wenn alle danach ihr Geld eintreiben können, ist es dovh lukrativer als nur einen Teil von der Insolvenz zu bekommen 🤔
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Darnox
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Darnox »

Wenn der Gläubiger der erste in der Reihe wäre vielleicht schon. Aber dann kommt es auch noch auf den pfändbaren Betrag an. Bei mir sind das 98 Euro pro Monat. Wenn alle Gläubiger der Reihe nach ihr Geld eintreiben wollen, dann sind die Schulden in 30 Jahren noch nicht getilgt. ;) Also manche Gläubiger würden ewig auf ihr Geld warten müssen.

Meisten wird eben eine Forderung als vbuH angemeldet, dann hat der Gläubiger nicht so viele "Konkurrenten" bei der Pfändung wie wenn es um eine komplette Versagung der Restschuldbefreiung geht.
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Nutzername83
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Bei mir wären es über 1000 Euro monatlich, deswegen verstehe ich da nicht den „Vorteil“ von der normalen Insolvenz für die Gläubiger…
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robo
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von robo »

Wer redet denn hier von: " ... für die Gläubiger ..." ???
Für einen Gläubiger lohnt sich doch kein Insolvenzverfahren seines Schuldners.
Wie kommst Du denn darauf ?
*staun*

Ein Insolvenzverfahren lohnt sich doch immer nur für den Schuldner.
Egal, ob viel oder wenig Schulden ... in drei Jahren ist es vorbei.

Dass 1.000,- € jeden Monat als pfändbarer Teil des Einkommens an den IV gehen,
ist, glaube ich, recht selten. Sehr viel häufiger ist wohl ein Nullsummenspiel, glaube ich.

Aber wenn Du deutlich mehr als 36.000,- EUR Schulden hast, dann "lohnt" sich doch das Inso-Verfahren für Dich - und nicht für Deine Gläubiger.
*nix-versteh*
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Nutzername83
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Du hast mich vll falsch verstanden:

Ich lese hier öfters den Tenor „Versagungsanträge selten, weil sich das für Gläubiger nicht lohnt, da Konkurrenz mit anderen Gläubigern…“

Aber: wenn jeder Gläubiger (auch wenn es lange dauert) seine Kohle kriegt, bei Versagung der RSB, dann ist das für die doch BESSER als die normale Insolvenz. DAS meinte ich damit :)

Natürlich ist die Insolvenz ansich nur für den Schuldner gut!
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caffery
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von caffery »

Vielleicht nochmal lesen?
caffery hat geschrieben: 17. Apr 2024, 20:16 aus meiner Praxiserfahrung heraus kann ich sagen, dass es von einschlägig bekannten - ich sag mal "spielertypischen Instituten" - vergleichsweise häufig zu sog. vbuh-Anmeldungen (vorrangig wegen der Behauptung es seien unvollständige Angaben beim Kreditabschluss gemacht worden) kommt und nur sehr sehr selten zu Versagungsanträgen. Wohl allein aus dem Grund, weil Letzteres taktischer Quatsch für die Gläubiger wäre, da sie ja dann wieder mit allen anderen Gläubigern um Dein Pfändbares konkurrieren müssten.
erfolgreich vbuh angemeldet: Gläubiger ist der Hahn im Korb und kann sich allein auf die paar Schuldnerkröten stürzen - und das sogar in den Vorrechtsbereich

erfolgreiche Versagung: Gläubiger hat wieder jede Menge Nebenbuhler auf der Krötenjagd

Wenns jetzt bei der Preisfrage "Was macht für einen Gläubiger mehr Sinn?" bei Dir immer noch nicht klingelt, können wir Dir hier diesbezüglich mutmaßlich nicht helfen.
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