Hallo,
Ich befinde mich im 3. Jahr meiner Privatinsolvenz, also in der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr also 2023 war ich schwer erkrankt und bekam über 11 Monate Krankengeld von der Krankenkasse. Zusätzlich beantragte ich Wohngeld. Die Bearbeitung des Wohngeldantrages dauerte 14 Monate!!! Nun habe ich die komplette Nachzahlung von über 2.000 € aus dem Jahr 2023 auf mein Konto bekommen. Mittlerweile arbeite ich wieder, habe auch keinen laufenden Wohngeldanspruch mehr. Mein Gehalt liegt noch im unpfändbaren Bereich (da ich noch zwei Kinder alleine versorge), aber viel Puffer dürfte da nicht sein. Wird jetzt fast das komplette Wohngeld gepfändet oder nützt es, wenn ich einen Antrag bei Gericht?/Insolvenzverwalter? stelle, da der Anspruchszeitraum ja 2023 war und wäre es normal monatlich ausgezahlt worden, keine Pfändung erfolgt hätte?
Ist ja auch irgendwie sinnfrei wenn die Schulden aus öffentlichen Geldern gedeckt werden.
Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
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- Beiträge: 263
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Hi Melek,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Hi!
In der Wohlverhaltensphase sollte es keinen Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto mehr geben. Von daher kläre doch bitte, ob
A: Die Bank schon von der Aufhebung Deines Verfahrens weiß. Wenn nicht - bringe eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses zu Deiner Bank
B: Ob noch alte Pfändungen von der dem Verfahren auf Deinem Konto ruhen. Falls nicht, brauchst Du kein P-Konto mehr und es gibt keinerlei Beschränkungen auf Deinem Konto.
Falls ja, meld Dich dann ggf. nochmal.
In der Wohlverhaltensphase sollte es keinen Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto mehr geben. Von daher kläre doch bitte, ob
A: Die Bank schon von der Aufhebung Deines Verfahrens weiß. Wenn nicht - bringe eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses zu Deiner Bank
B: Ob noch alte Pfändungen von der dem Verfahren auf Deinem Konto ruhen. Falls nicht, brauchst Du kein P-Konto mehr und es gibt keinerlei Beschränkungen auf Deinem Konto.
Falls ja, meld Dich dann ggf. nochmal.
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Hey
Wenn es noch eine ruhende Pfändung gibt, wie wird man diese wieder los?
Lg
Wenn es noch eine ruhende Pfändung gibt, wie wird man diese wieder los?
Lg
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Ich verlinke mal die Antwort von Caffery in einem anderen Thread, da ist die gleiche Frage heute beantwortet worden:
post21826.html#p21826
post21826.html#p21826
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Hmm, aber doch auch in der Wohlverhaltensphase muss ich doch Überschüsse abtreten.
Bei mir wird auch kein Lohn gepfändet, der Treuhänder, früherer Insolvenzverwalter hat auf meinen Wunsch den Arbeitgeber nicht informiert, daher wird weiter mein Konto gepfändet, wenn zuviel Geld drauf ist.
Bei mir wird auch kein Lohn gepfändet, der Treuhänder, früherer Insolvenzverwalter hat auf meinen Wunsch den Arbeitgeber nicht informiert, daher wird weiter mein Konto gepfändet, wenn zuviel Geld drauf ist.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nachzahlung Wohngeld in Wohlverhaltensphase
Vor Erteilung der Restschuldbedreiung überhaupt nicht.
@tidus
Da war die Situation leider eine andere, weil da die RSB schon erteilt wurde
@Melek
Nein, das kann so nicht stimmen weil es rein technisch so nicht funktioniert und nebenbei auch Kokolores ist. Bei so einer Absprache müsstest du in diesem Stadium das Pfändbare selbst abführen. Einen freiwilligen Insolvenzbeschlag ohne Insolvenz gibt's nicht.
Von daher könnte ich mich nur wiederholen, oder dir zusätzlich den Rat geben, dir Beratung vor Ort zu suchen. Vielleicht kann man dort eher deine Widersprüche auflösen.
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