Vollstreckungsbescheid im IV

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Miyu
Zwischendurchposter
Reaktionen: 1
Beiträge: 6
Registriert: 3. Apr 2024, 22:29

Vollstreckungsbescheid im IV

Beitrag von Miyu »

Ich hab jetzt ewig gesucht und finde immer nur "vollstrecken während des IV" etc

Meine Frage:

Kann eine Firma, die es abgelehnt hat sich am IV in die Tabelle eintragen zu lassen und noch bis 1 Jahr vor Verfahrensende einfach weiter unbeirrt Zahlungsaufforderungen verschickt, ein Mahnverfahren in die Wege leiten und kurz vor IV-Ende einen Vollstreckungsbescheid erwirken?

Ich habe gelesen, dass Gerichte nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob ein Antrag auf Zwangsvollstreckung überhaupt gerechtfertigt ist, sondern den Gegenteilsbeweis dem Schuldner überlassen mit der Widerrufsfrist.
Man darf während dem IV nicht zwangsvollstrecken, aber darf man sich einen Gerichtsbeschluss holen? Weil die Forderungen lange vor Verfahrenseröffnung bekannt waren.

Ist relativ unrelevant die Frage, ich will mich nur vergewissern wie ich ein Schreiben ausvormuliere :)
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vollstreckungsbescheid im IV

Werbung

Hi Miyu,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid im IV" geschaut?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Vollstreckungsbescheid im IV

Beitrag von Graf Wadula »

Während eines Insolvenzverfahrens sind alle Rechtsstreitigkeiten (die die Masse betreffen, also InsoGläubiger wie der Ihrige) unterbrochen, § 240 ZPO. Der Gläubiger müsste anmelden. Sind Sie allerdings nach Aufhebung des InsoVerfahrens in der Restschuldbefreiungsphase kann der Gläubiger ein Klage/Mahnverfahren auch für Insolvenzforderungen betreiben (denn Ihnen könnte ja noch die RSB versagt werden), vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2010 – IX ZR 67/10. Sofern Ihnen dann die RSB erteilt wird und der Gläubiger trotzdem die Zwangsvollstreckung betreibt, müssten Sie Vollstreckungsabwehrklage erheben.
1
1 Bild
Antworten