Bei mir ist nichts pfändbar, ich habe ein Nettoeinkommen in Höhe von 1927 Euro plus 250 Euro Kindergeld ....also laut Berechnung sind bei mir 2187 Euro unpfändbar...dazu kommen die 350 Euro Unterhalt vom Kindsvater.imker hat geschrieben: ↑4. Apr 2024, 07:36 Beträgt das Nettoeinkommen etwa 2.400 EUR, von dem 250 EUR pfändbar sind?
Das Kindergeld kommt dazu?
Unterhalt für das Kind wird gezahlt?
Dann wirklich bei einer Bank klären, ob nicht für das Kind ein Konto eröffnet werden kann, auf das der Unterhalt gezahlt werden kann. Das klappt immer, wenn man allein sorgeberechtigt ist, sonst ist das umständlicher.
Das mit dem Konto für meine Tochter wollte ich machen, da wir aber geteiltes Sorgerecht haben brauch ich ein paar Sachen dafür von ihm und da stellt er sich quer, weil er denkt er müsste sich da irgendwie in Unkosten für stürzen ( was natürlich mehr als albern ist ) .Zumal er 350 km weiter weg wohnt und nicht einfach Unterschrift , Ausweisdaten etc raus rückt .Ich bin ja schon froh, daß er es jetzt endlich geschafft hat , den Unterhalt auf mein neues Konto ab Mai zu zahlen. Den hat jetzt leider Gottes schon 2x mal die Targobank noch geschluckt.
Ich hatte versucht es noch auf mein Konto zu überweisen , aber es ging nicht. Sie haben geschrieben, das wenn ich Geld haben will soll ich direkt zum Schalter kommen, das werde ich mit Sicherheit nicht tun .Ich glaube dann nageln sie mich fest, wenn ich erstmal da bin .