Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

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Brini
Neuankömmling
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Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von Brini »

Guten Tag,

bis vor einem Jahr war ich Student und habe nur etwa 900 € brutto pro Monat verdient.

Seitdem hat sich meine finanzielle Lage deutlich verbessert, und ich verdiene nun überdurchschnittlich gut. Allerdings befinde ich mich noch in der dreijährigen Privatinsolvenzphase.

Mein TH hat mich dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies notwendig ist, da ich über einen langen Zeitraum ein Geringverdiener war und bedenken habe, dass durch die Steuererklärung zusätzliche Kosten entstehen, ohne dass sich ein finanzieller Vorteil für mich ergibt.

Muss ich für meinen Treuhänder  eine Steuererklärung machen und wenn ja wer bezahlt das?
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

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Hi Brini,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von caffery »

Brini hat geschrieben: 27. Mär 2024, 09:48 Allerdings befinde ich mich noch in der dreijährigen Privatinsolvenzphase.
Sowas gibt es nicht. Es gibt seit einiger Zeit das dreijähre Restschuldbefreiungsverfahren. Ist vielleicht das gemeint?
Brini hat geschrieben: 27. Mär 2024, 09:48 Mein TH hat mich dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Treuhänder (so heißt der Mensch in der Wohlverhaltensperiode nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens) machen sowas nicht. Insolvenzverwalter (so heißt der Mensch vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens) machen sowas.
Brini hat geschrieben: 27. Mär 2024, 09:48 Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies notwendig ist, da ich über einen langen Zeitraum ein Geringverdiener war und bedenken habe, dass durch die Steuererklärung zusätzliche Kosten entstehen, ohne dass sich ein finanzieller Vorteil für mich ergibt.
Muss ich für meinen Treuhänder  eine Steuererklärung machen und wenn ja wer bezahlt das?
Falls hier mit Treuhänder eigentlich Insolvenzverwalter gemeint sein sollte lautet die Antwort Jein. Du musst sie ihm nicht machen, sondern bei der Erstellung zuarbeiten.
Ja, in dem Falle musst Du das machen. Also das Vorkauen. Was soviel heißt wie "alle notwendigen Infos zur Verfügung stellen".
Kein Mensch bezahlt das. Eine 0815 Steuererklärung für Arbeitnehmer macht man selbst - wie das geht kann sich jeder denkende Mensch mit Internet inner halben Stunde zusammengoogeln. Wer das nicht schafft muss den Steuerberater selbst bezahlen - Insolvenzverwalter haben "für den Notfall" auch oft ihre eigenen. Die Kosten dafür werden dann aber den Verfahrenskosten (also Dir) zugeschlagen.

Falls hier mit Treuhänder wirklich Treuhänder gemeint war lautet die Antwort Nein. In der Wohlverhaltensperiode bist Du von Seiten des Restschuldbefreiungsverfahrens nicht mehr zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet (falls keine Nachtragsverteilung genau dafür angeordnet wurde). Falls doch - siehe oben.
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Brini
Neuankömmling
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von Brini »

Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Der Treuhänder hat dennoch zur Steuererklärung aufgefordert.

Es gab bereits mehrere Vorfälle, bei denen ich den Eindruck gewann, dass mein Treuhänder (damals Insolvenzverwalter) entweder extrem unverschämt oder aus Unwissenheit handelt.
Während meines Studiums mitten im sechsten Semester, als ich nur noch neun Monate bis zum Abschluss meines Studiums hatte behauptete er, ich müsse mein Studium aufgeben, um einer Vollzeitbeschäftigung während der Insolvenzphase nachgehen zu können. Ich musste ihn darauf hinweisen, dass seine Aussage nicht korrekt war, daraufhin drohte IV dies gerichtlich durchzusetzen.

Mittlerweile arbeite ich seit zwölf Monaten in Vollzeit und erziele ein gutes Einkommen. Der Treuhänder wird in der verbleibenden Zeit von 27 Monaten (36 Monate abzüglich der 9 Monate Reststudienteit) deutlich mehr von meinem Einkommen erhalten, als wenn ich mein Studium für eine Beschäftigung ohne akademischen Abschluss abgebrochen hätte.

Zum Thema Steuern hätte ich eine spezifische Frage: Darf ich während der Wohlverhaltensphase, sofern ich eine Steuererklärung einreiche, eine Steuererstattung vom Finanzamt behalten? Wenn ja, welcher prozentuale Anteil steht mir zu? In meinem Fall würden mir zirka 1500 Euro durch die Pendlerpauschale und die Lohnsteuererstattung erstattet werden.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von caffery »

Brini hat geschrieben: 2. Apr 2024, 22:05 Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Der Treuhänder hat dennoch zur Steuererklärung aufgefordert.
Dann wird er wohl die Nachtragsverteilung für den Zeitraum in 2023 angeordnet haben in dem das Verfahren noch nicht aufgehoben war. Ansonsten macht die Aussage keinen Sinn.
Brini hat geschrieben: 2. Apr 2024, 22:05 Zum Thema Steuern hätte ich eine spezifische Frage: Darf ich während der Wohlverhaltensphase, sofern ich eine Steuererklärung einreiche, eine Steuererstattung vom Finanzamt behalten? Wenn ja, welcher prozentuale Anteil steht mir zu? In meinem Fall würden mir zirka 1500 Euro durch die Pendlerpauschale und die Lohnsteuererstattung erstattet werden.
In der WVP kannst Du alles behalten. Es sei denn

- es wurde die Nachtragsverteilung für Zeiträume bis zur Aufhebung angeordnet (siehe oben). Dann einfach einen Dreisatz machen (Steuererstattung x Tage in 2023 vor Aufhebung des Verfahrens / 365). Dann weist Du was in die Masse fließt.

- das Finanzamt selbst ist Insolvenzgläubiger. Dann kriegt das Finanzamt 100% der Erstattung bis zur Restschuldbefreiung.
...der Treuhänder würde Dich aber in diesem Szenario nicht zur Erklärung auffordern sondern das Finanzamt selbst.
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Brini
Neuankömmling
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von Brini »

Warum darf das Finanzamt den Steuererstattungsbetrag einbehalten, statt ihn an den Treuhänder weiterzuleiten, damit dieser den Betrag gleichmäßig unter allen Gläubigern verteilt?

Andernfalls könnte das Finanzamt, als einer meiner Gläubiger, einen protzentual größeren Anteil erhalten, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies könnte mich zudem des Insolvenzbetrugs bezichtigen lassen, da ich einen Gläubiger bevorzugt behandeln würde.
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tidus82
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Brini hat geschrieben: 25. Apr 2024, 17:05 Warum darf das Finanzamt den Steuererstattungsbetrag einbehalten, statt ihn an den Treuhänder weiterzuleiten, damit dieser den Betrag gleichmäßig unter allen Gläubigern verteilt?

Andernfalls könnte das Finanzamt, als einer meiner Gläubiger, einen protzentual größeren Anteil erhalten, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies könnte mich zudem des Insolvenzbetrugs bezichtigen lassen, da ich einen Gläubiger bevorzugt behandeln würde.
Warum sollte das Finanzamt sich selbst ein Ei legen?
Jeder Gläubiger darf Guthaben in der Insolvenz mit seinen eigenen Forderungen aufrechnen.

Übrigens, ich meine, das geht sogar nach der RSB noch bei allen Gläubigern - außer das Finanzamt, das darf nicht aufrechnen nach der RSB 🥸

Und das ist auch keine Bevorzugung von dir, sondern es bevorzugt sich demnach ja selbst 😂
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robo
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Re: Notwendigkeit von Steuererklärungen während einer Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Brini hat geschrieben: 25. Apr 2024, 17:05 Warum darf das Finanzamt den Steuererstattungsbetrag einbehalten, statt ihn an den Treuhänder weiterzuleiten, damit dieser den Betrag gleichmäßig unter allen Gläubigern verteilt?

Andernfalls könnte das Finanzamt, als einer meiner Gläubiger, einen protzentual größeren Anteil erhalten, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies könnte mich zudem des Insolvenzbetrugs bezichtigen lassen, da ich einen Gläubiger bevorzugt behandeln würde.
Das nennt sich "Aufrechnung", s. InsO § 94 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/94.html

Und das gilt für jeden Inso-Gläubiger, nicht nur das Finanzamt.
Aber es gibt naturgemäß wohl nicht viele Inso-Gläubiger, die die Chance zum Aufrechnen haben.
Ausser z.B. ggf Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw

Nix mit "Insolvenzbetrug", das ist die Rechtslage lt. Gesetz.
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