Hallöschen zusammen, vielleicht kann mir der eine oder andere bei dem Thema weiterhelefen. Habe eine Frage zur aktuell laufenden Lohnpfändung wegen Forderung von Unterhaltsvorschussleistungen.
Bevor mein Lohn gepfändet wurde habe ich ein Forderungsschreiben bekommen im vereinfachten Verfahren wo die Beträge mit unverzinslich angegeben wurden, in der gleichen Forderung wo unverzinsliche angabe gemacht ist wurden aber trotzdem Zinsen angerechnet
und in der Lohnpfändung auch nochmal Verzinst.
Insgesammt ohne Zinsen wäre die Hauptforderung ca. 17500 Euro. Die aktuell laufende Lohnpfändung ist mit Hauptforderung ca. 19700 Euro nebst Zinsen von 5% Punkten um die 1900 Euro zuzüglich.
Aktuell sind ca. 17500 Euro schon getilgt.
Habe 2 mal fristgerecht Wiederspruch bei dem zuständigen Amstgericht eingelegt, abgeleht.
Wiederspruch hatte ich eingelegt weil im Beschluss der Lohnpfändung nicht mit berücksichtigt wurde das ich Unterhaltszahlungen an meine Töchter zu zahlen habe u seit dem ich wieder arbeite immer pünktlich bezahlt habe.
Laut Beschluss dürfen mir gesammt 1200 Euro verbleiben, abzüglich Miete u laufenden kosten liege ich unterm Hartz4.
Die Zuständige behörde wusste vor der Lohnpfändung das ich seit dem ich wieder arbeite immer pünktlich meinen Unterhalt zahlte (gesammte Schriftverkehr ist Digital vorhanden).
Ich würde halt gerne wissen wollen ob ich wirklich die Zinsen auf die Hauptforderung bezahlen muss.
Es heisst ja laut Google, dass im vereinfachten verfahren keine Zinsen angerechnet werden dürfen um der Person das abzahlen der Vorderung zu vereinfachen.
Ist blöd gelaufen.
L.g.
Lohnpfändung
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