Hallo zusammen,
Hat jemand schon mal die Vollstreckungsabwehrklage
beantragt?
Wie geht man da vor?
Ist das kompliziert?
Kann man das als Laie selbstständig in die Handnehmen?
Vielen Dank
Vollstreckungsabwehrklage!
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Re: Vollstreckungsabwehrklage!
Hier steht was zur Vollstreckungsabwehrklage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage
Und der Rechtspfleger / die Rechtspflegerin bei der 'Rechtsantragsstelle' beim Gericht hilft Dir bei der Klage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle
Am besten vorher dort anrufen und fragen, wann die Sprechstunde haben und ob man einen Termin braucht.
Ja, das kann man auch als Laie machen.
Alle Unterlagen von den Pfändungen, den alten und den neuen, mitnehmen,
dazu die Unterlagen von Deinem Inso-Verfahren,
insbesondere den RSB-Beschluß
und vor allem auch den Nachweis, dass der Gläubiger bezahlt wurde.
Hier klingt Deine Geschichte ein bisschen konfus,
dem Rechtspfleger musst Du alles genau belegen können.
Viel Glück !
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage
Und der Rechtspfleger / die Rechtspflegerin bei der 'Rechtsantragsstelle' beim Gericht hilft Dir bei der Klage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle
Am besten vorher dort anrufen und fragen, wann die Sprechstunde haben und ob man einen Termin braucht.
Ja, das kann man auch als Laie machen.
Alle Unterlagen von den Pfändungen, den alten und den neuen, mitnehmen,
dazu die Unterlagen von Deinem Inso-Verfahren,
insbesondere den RSB-Beschluß
und vor allem auch den Nachweis, dass der Gläubiger bezahlt wurde.
Hier klingt Deine Geschichte ein bisschen konfus,
dem Rechtspfleger musst Du alles genau belegen können.
Viel Glück !
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Re: Vollstreckungsabwehrklage!
Guten Morgen,
hiermit beantrage ich gemäß § 882e Zivilprozessordnung (ZPO) die vorzeitige Löschung des Titels, da ich die Restschuldbefreiung erhalten habe und der damalige Insolvenzverwalter den Titel eingezogen hat. Somit besteht für den Gläubiger keine Rechtsgrundlage mehr. Der Gläubiger hat sogar am Insolvenzverfahren teilgenommen.
Könnte ich das auch beantragen oder muss ich die Vollstreckungsgegenklage beantragen?
Danke
hiermit beantrage ich gemäß § 882e Zivilprozessordnung (ZPO) die vorzeitige Löschung des Titels, da ich die Restschuldbefreiung erhalten habe und der damalige Insolvenzverwalter den Titel eingezogen hat. Somit besteht für den Gläubiger keine Rechtsgrundlage mehr. Der Gläubiger hat sogar am Insolvenzverfahren teilgenommen.
Könnte ich das auch beantragen oder muss ich die Vollstreckungsgegenklage beantragen?
Danke
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Re: Vollstreckungsabwehrklage!
Heißt: Vollstreckungsgegenklage ,-) und sollte hier wahrscheinlich auch das richtige Rechtsmittel sein. Aber darauf macht Dich der Rechtspfleger auch aufmerksam. Je nachdem worum es manchmal geht, kann das das falsche Rechtsmittel sein und dann geht es um das Rechtsmittel der "Erinnerung". Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein
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