Ja, was meint dieser IV denn nun ?
Ist das Kfz nun pfändbar oder nicht ??
Er widerspricht sich m.E. doch selbst:
Wenn das Fahrzeug "unpfändbar" ist, dann soll er es doch "freigeben".
Und nicht ein "Freikaufen", ggf. gegen Ratenzahlung, verlangen.
Von einer "Austauschpfändung" will er ja absehen ... wegen des Aufwandes ...
(aber über eine Austauschpfändung entscheidet doch sowieso das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, s. § 811a (2) ZPO - und nicht der IV ) ???
Ich würde dem IV halbwegs höflich schreiben, dass Dir eine Ratenzahlung für das Kfz aufgrund Deiner wirtschaftlichen Lage z.Zt. leider nicht möglich ist.
Und abwarten, wie er reagiert.
Viel Glück!
Insolvenzverwaltung verlangt Geld für von ihnen von der Pfändung ausgeschlossenes KFZ?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Mitglied
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 15
- Registriert: 14. Jan 2024, 18:16
Re: Insolvenzverwaltung verlangt Geld für von ihnen von der Pfändung ausgeschlossenes KFZ?
Magst du mal erklären, was du meinst? Lese gerade auch nur 'vom Gericht bestimmt' und hab mir den Paragraphen vorm Bettgehen glaub ich schön gelesen.schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑10. Mär 2024, 12:45 Ich finde nicht das dass Schreiben des Insolvenzverwalter grußelig ist.
Da steht doch alles nachvollziehbar drin.
Vielleicht einfach mal nach den genannten Paragraphen googeln. Da wird alles erklärt, insbesondere §811a ZPO.
Welches Baujahr, welches Model ist den dein Auto?
0