Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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habnix hat geschrieben: ↑16. Jun 2019, 14:09
wenn ich morgen bei meinen Treuhänder anrufe um den vergessenen Gläubiger zu melden, was würdet ihr da sagen.
Der wird sich dafür nicht interessieren (sagte ich aber schon;)).
habnix hat geschrieben: ↑16. Jun 2019, 14:09
Mir geht so die Muffe das deswegen meine Inso gefährdet ist. Konnte deswegen die anze Nacht nicht schlafen.
Du darfst Dich gerne ein wenig grämen, dass Du so lange untätig geblieben bist. Aber sooo schlimm, dass Du schlaflos sein musst isses ja nun auch wieder nicht.
Um Dich zu beruhigen: Schau Dir mal den ersten Satz des § 290 InsO genau an:
"Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn (...)"
Nun lege Dein Hauptaugenmerk auf den Passus "Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat" und mache mit dieser Erkenntnis einen entspannten Mittagsschlaf.