Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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robo
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von robo »

Interessanter Beschluss - danke@Imker.

Dann weißt Du doch sicher auch, wie die Sache letztlich ausgegangen ist ?
In diesem Beschluss (aus 2012) ging es ja nur um die PKH,
aber das LG hat in der Begründung seine Meinung in der Sache ja deutlich gemacht.

Hat der TH der Auszahlung dann doch zugestimmt ?
Oder hat die DRV von der Zustimmung des TH abgesehen ?

Da kann sogar 'Graf Wadula' hier noch was lernen ...
*staun*
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imker
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von imker »

Das LG hat sich dannder Rechtsauffassung des OLG angeschlossen.
Die wieder-verheiratete Witwe bekam das Geld.
Ob der TH ausdrücklich zugestimmt hat oder ob das Urteil dessen Zustimmung ersetzte, weiß ich einfach nicht mehr.
Der "neue" Ehemann der ehemaligen Schuldnerin wollte, dass sie von dem Geld die Anzahlung für ein Hotel leistete.
Das hat sie dann auch gemacht.
Und dann war das wirtschaftlich nicht erfolgreich.
Fast so wie bei RTL2 - dachte ich mir.
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robo
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von robo »

Danke@Imker.

Ja, das hört sich nach RTL2 an ... oder nach typischem Geschlechterkonflikt:
Der Mann hätte gern ... (dies oder das) und die Frau versucht, seine Wünsche zu erfüllen ...
und sei es um den Preis des eigenen Schadens.
Und sei es "nur" ein Finanzieller.

Sie hat dann ja wohl noch Glück gehabt, dass er sie nicht gleich umgebracht hat, Stichwort "Femizid", s. zB:
https://www.onebillionrising.de/femizid ... ngen-2024/
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schwarzwaldbote
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von schwarzwaldbote »

robo hat geschrieben: 20. Feb 2024, 15:02 Danke@Imker.

Ja, das hört sich nach RTL2 an ... oder nach typischem Geschlechterkonflikt:
Der Mann hätte gern ... (dies oder das) und die Frau versucht, seine Wünsche zu erfüllen ...
und sei es um den Preis des eigenen Schadens.
Und sei es "nur" ein Finanzieller.

Sie hat dann ja wohl noch Glück gehabt, dass er sie nicht gleich umgebracht hat, Stichwort "Femizid", s. zB:
https://www.onebillionrising.de/femizid ... ngen-2024/
Was hat dieses Thema mit "Stichwort Femizid" zu tun?
Mit solchen Antworten hilft man keinem, bzw. sind volkommener Blödsinn.
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robo
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von robo »

Getroffene Hunde bellen ?
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Graf Wadula
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von Graf Wadula »

Tja, da lag ich falsch. Neuere Rechtsprechung gibt es dazu auch nicht. Die Abfindung hat halt kein Lohnersatzcharakter, das konnte man sogar nachvollziehen, auch wenn es als Gläubiger garnicht nachvollziehbar ist
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imker
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von imker »

Lohnersatz für den verstorbenen Ex-Ehegatten, nicht Lohnersatz für den/die Schuldner(in).

Im eröffneten Verfahren ist die Abfindung "weg", weil Masse - und kaum zu schützen.
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Graf Wadula
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag

Beitrag von Graf Wadula »

imker hat geschrieben: 21. Feb 2024, 10:27 Lohnersatz für den verstorbenen Ex-Ehegatten, nicht Lohnersatz für den/die Schuldner(in).

Im eröffneten Verfahren ist die Abfindung "weg", weil Masse - und kaum zu schützen.
Tja, das ist noch eine interessante Frage, da die Abfindung unter § 54 I SGB I fällt und somit nur pfändbar ist, wenn es der Billigkeit entspricht.
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