Pfändung meines BUNQ Konto
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Zum Konto: Geh zu einer regionalen Bank mit Filiale. Das ist einfacher und vermutlich auch schneller, als jetzt auf gut Glück zig Onlineanträge zu stellen.
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Ein Konto darf dir keine Bank ablehnen wenn du kein funktionierendes Konto hast.
Das mit der Niederländischen Bank ist echt blöd. Das war der Grund warum ich dann damals doch nicht zu Bunq gegangen bin, weil ich sofort gelesen habe, dass bei einer Pfändung nicht getan werden kann. Aber a) kann ich verstehen, dass man davon ausgeht, dass es bei einer DE Iban keine Probleme gibt und b) man rechnen ja nicht immer mit einer Pfändung in der Zukunft.
Ich würde auch so schnell es geht zum Jobcenter gehen. Soweit ich weiß, müssen die wenn es sich um einen Notfall handelt einem auch einen Vorschuss geben der dann mit dem Bescheid wenn er bearbeitet ist verrechnet wird.
Auf jeden Fall muss ab dem Monat des Beantragens gezahlt werden, jetzt ist leider schon Februar am 31.01. hättest du noch ab dem 1.1. Hilfe bekommen.
Das wichtigste ist jetzt jedenfalls ein Deutsche Konto mit P-Schutz und zum Amt gehen.
lg
Das mit der Niederländischen Bank ist echt blöd. Das war der Grund warum ich dann damals doch nicht zu Bunq gegangen bin, weil ich sofort gelesen habe, dass bei einer Pfändung nicht getan werden kann. Aber a) kann ich verstehen, dass man davon ausgeht, dass es bei einer DE Iban keine Probleme gibt und b) man rechnen ja nicht immer mit einer Pfändung in der Zukunft.
Ich würde auch so schnell es geht zum Jobcenter gehen. Soweit ich weiß, müssen die wenn es sich um einen Notfall handelt einem auch einen Vorschuss geben der dann mit dem Bescheid wenn er bearbeitet ist verrechnet wird.
Auf jeden Fall muss ab dem Monat des Beantragens gezahlt werden, jetzt ist leider schon Februar am 31.01. hättest du noch ab dem 1.1. Hilfe bekommen.
Das wichtigste ist jetzt jedenfalls ein Deutsche Konto mit P-Schutz und zum Amt gehen.
lg
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
@Metallicar
Welcher Gläubiger betreibt dieses komplizierte Verfahren und wie alt ist der Titel?? Das ist nichts für normale Gläubiger. Ist das die BAREX-Gruppe??
Welcher Gläubiger betreibt dieses komplizierte Verfahren und wie alt ist der Titel?? Das ist nichts für normale Gläubiger. Ist das die BAREX-Gruppe??
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Beides wichtige Hinweise:derburtono hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 00:04 ...
müssen die wenn es sich um einen Notfall handelt einem auch einen Vorschuss geben der dann mit dem Bescheid wenn er bearbeitet ist verrechnet wird.
Auf jeden Fall muss ab dem Monat des Beantragens gezahlt werden, jetzt ist leider schon Februar am 31.01. hättest du noch ab dem 1.1. Hilfe bekommen.
...
Das JobCenter MUSS in Notfällen SOFORT Hilfe = Geld geben,
es gibt dann eine 'Auszahlungsanweisung' an die Bank.
Mit dem Zettel bekommt man sofort bei der Bank Geld.
Also: Nicht abwimmeln lassen (vom Jobcenter) !
"Bürgergeld" gibt es, wenn, dann ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wer sich also jetzt bis zum 29.2. beim Jobcenter meldet
(es reicht, den Antrag abzuholen und ein Datum darauf stempeln zu lassen),
der bekommt ab 1. Februar Geld.
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Falls Du das Bürgergeld beantragst, dann wäre es natürlich gut, wenn Du zZt bei einer Freundin untergekommen bist (und nicht bei einem Freund). Sonst könnte Dir vom JC unterstellt werden, dass er der Vater Deines Kindes ist und Euch als "Bedarfsgemeinschaft" behandeln wollen, d.h., er muss sein Einkommen angeben und ggf. für Dich zahlen.
Dann ist Deine Unterkunft dort vermutlich stark gefährdet.
Dann ist Deine Unterkunft dort vermutlich stark gefährdet.
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
ja, und das erstemal Monate später ausgezahlt, nachdem alle zusätzlich nachgeforderten Anträge eingereicht wurden, wenn man Pech hat.robo hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 11:41Beides wichtige Hinweise:derburtono hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 00:04 ...
müssen die wenn es sich um einen Notfall handelt einem auch einen Vorschuss geben der dann mit dem Bescheid wenn er bearbeitet ist verrechnet wird.
Auf jeden Fall muss ab dem Monat des Beantragens gezahlt werden, jetzt ist leider schon Februar am 31.01. hättest du noch ab dem 1.1. Hilfe bekommen.
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Das JobCenter MUSS in Notfällen SOFORT Hilfe = Geld geben,
es gibt dann eine 'Auszahlungsanweisung' an die Bank.
Mit dem Zettel bekommt man sofort bei der Bank Geld.
Also: Nicht abwimmeln lassen (vom Jobcenter) !
"Bürgergeld" gibt es, wenn, dann ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wer sich also jetzt bis zum 29.2. beim Jobcenter meldet
(es reicht, den Antrag abzuholen und ein Datum darauf stempeln zu lassen),
der bekommt ab 1. Februar Geld.
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Hier geht es um einen Notfall, da MUSS das JobCenter SOFORT helfen.
Und das tun sie auch (selbst erlebt), wenn man sich nicht abwimmeln lässt,
(das versuchen sie natürlich gern zuerst).
Und das tun sie auch (selbst erlebt), wenn man sich nicht abwimmeln lässt,
(das versuchen sie natürlich gern zuerst).
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Hab mir jetzt mal alles durchgelesen und hab gleich mal recherchiert.
Also Pfändung ist nach EU- Recht statthaft.
Unsere deutschen Gesetze gelten in den Niederlanden natürlich nicht, also wird das ganze nach niederlländischem recht gepfändet. Ab hier wird es spannend.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dein Konto nur vorübergehend gesperrt. Den anders als bei uns gilt ein PfÜB nur für das Guthaben das zum Tag des eintreffens des PfÜB auf deinem Konto war.
Die Bank überweist erstmal das ganze Guthaben auf ein Zwischenkonto und gibt danach das Konto wieder frei. Dann wird geprüft was zu überweisen ist und was dir zum Lebensunterhalt bleiben muss, in deinem Fall also mind 1.661,40 €. Im besten Fall hast du bald dein Konto wieder zur Verfügung inkl. deinem Gehalt. So habe ich das zumindest verstanden.
Nachzulesen hier https://together.bunq.com/d/23452-i-rec ... ch-account
Zum Thema Bürgergeld.
Punkt 1: Beim Bürgeld gilt das zufluss Prinzip. Sprich wenn dein Gehalt letzten Monat auf das Konto eingegangen ist ist das schon mal sehr gut, denn damit hast du diesen Monat noch keinen Zufluss. Somit kannst du da schon mal mit 563 € rechnen. der Rest ist ja immer Miete und Heizkosten. Da du Schwanger bist kommen da noch mal ein paar Euro dazu (Mehraufwand).
Was ich noch nicht so ganz verstanden habe, Ehemann seit 12 Monaten weg und im 5. Monat schwanger? Was ist mit dem Erzeuiger, kann der nicht helfen(Ich weiß, Is ne sehr intime Frage und du brauchst sie auch hier nicht zu beantworten).
Wichtig zum normalen Antrag auch gleich nen Härtefallantrag stellen.
Geh mal auf die Seite der Agentur für Arbeit. Hier findest du Links zum Bürgergeld Amt. Im besten Falle kannst du auch alles Online machen.
Woher ich das weiß, hab mir im September auch einen Monat BG zum überbrücken geholt.
Ich hoffe es hilft dir weiter.
Also Pfändung ist nach EU- Recht statthaft.
Unsere deutschen Gesetze gelten in den Niederlanden natürlich nicht, also wird das ganze nach niederlländischem recht gepfändet. Ab hier wird es spannend.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dein Konto nur vorübergehend gesperrt. Den anders als bei uns gilt ein PfÜB nur für das Guthaben das zum Tag des eintreffens des PfÜB auf deinem Konto war.
Die Bank überweist erstmal das ganze Guthaben auf ein Zwischenkonto und gibt danach das Konto wieder frei. Dann wird geprüft was zu überweisen ist und was dir zum Lebensunterhalt bleiben muss, in deinem Fall also mind 1.661,40 €. Im besten Fall hast du bald dein Konto wieder zur Verfügung inkl. deinem Gehalt. So habe ich das zumindest verstanden.
Nachzulesen hier https://together.bunq.com/d/23452-i-rec ... ch-account
Zum Thema Bürgergeld.
Punkt 1: Beim Bürgeld gilt das zufluss Prinzip. Sprich wenn dein Gehalt letzten Monat auf das Konto eingegangen ist ist das schon mal sehr gut, denn damit hast du diesen Monat noch keinen Zufluss. Somit kannst du da schon mal mit 563 € rechnen. der Rest ist ja immer Miete und Heizkosten. Da du Schwanger bist kommen da noch mal ein paar Euro dazu (Mehraufwand).
Was ich noch nicht so ganz verstanden habe, Ehemann seit 12 Monaten weg und im 5. Monat schwanger? Was ist mit dem Erzeuiger, kann der nicht helfen(Ich weiß, Is ne sehr intime Frage und du brauchst sie auch hier nicht zu beantworten).
Wichtig zum normalen Antrag auch gleich nen Härtefallantrag stellen.
Geh mal auf die Seite der Agentur für Arbeit. Hier findest du Links zum Bürgergeld Amt. Im besten Falle kannst du auch alles Online machen.
Woher ich das weiß, hab mir im September auch einen Monat BG zum überbrücken geholt.
Ich hoffe es hilft dir weiter.
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
[ Hallo
Könnte der Arbeitgeber die Verweisung evt. stornieren ?
Falsches Konto, falscher Empfänger, falscher Betrag - irgend etwas war 'falsch' ?
[/quote]
Werden hier im Forum illegale Ratschläge geduldet?
Außerdem sind diese Art von Ratschlägen nicht sehr hilfreich.
[/quote]
Was ist an dem Tipp Illegal? Der Gläubiger kann ja wenn er will eine Lohnpfändung machen und bekommt dann den pfändbaren Betrag! Das der Tipp ins Leere läuft, weil die Bank nicht zückzahlt ist eine andere Geschichte
Grüße Newa
Könnte der Arbeitgeber die Verweisung evt. stornieren ?
Falsches Konto, falscher Empfänger, falscher Betrag - irgend etwas war 'falsch' ?
[/quote]
Werden hier im Forum illegale Ratschläge geduldet?
Außerdem sind diese Art von Ratschlägen nicht sehr hilfreich.
[/quote]
Was ist an dem Tipp Illegal? Der Gläubiger kann ja wenn er will eine Lohnpfändung machen und bekommt dann den pfändbaren Betrag! Das der Tipp ins Leere läuft, weil die Bank nicht zückzahlt ist eine andere Geschichte
Grüße Newa
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto
Ja, das habe ich auch nicht verstanden, was an meiner Frage, es war ja gar kein "Tipp", sondern nur eine Frage, "illegal" sein sollte ... aber man muss ja auch nicht alles verstehen ...
Ich habe es aber schon erlebt, dass ein JobCenter Leistungen auf ein 'altes' Konto überwiesen hat, obwohl dem JobCenter ein 'neues' Konto nachweisbar und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf mitgeteilt worden war, und nach einem 'bösen Brief' des Leistungsempfängers (" ... nicht schuldbefreiend gezahlt ... Eilantrag Sozialgericht ... usw") hat das Jobcenter mit der Bank telefoniert und - siehe da - die Bank hat dem Jobcenter das Geld zurücküberwiesen ! Das hat die JobCenter-Mitarbeiterin dem Leistungsempfänger jedenfalls telefonisch mitgeteilt.
Und wenn das eine Jobcenter-Mitarbeiterin kann, warum sollte das ein Arbeitgeber nicht können ?
Das war meine Frage.
Und die hiesige 'Bankfachfrau' (shopgirl) hat sie beantwortet:
"Mir würde kein legaler Weg einfallen. Das wird nicht funktionieren."
Es käme also auf einen Versuch an ... wenn der Arbeitgeber 'mitspielt'.
Ich habe es aber schon erlebt, dass ein JobCenter Leistungen auf ein 'altes' Konto überwiesen hat, obwohl dem JobCenter ein 'neues' Konto nachweisbar und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf mitgeteilt worden war, und nach einem 'bösen Brief' des Leistungsempfängers (" ... nicht schuldbefreiend gezahlt ... Eilantrag Sozialgericht ... usw") hat das Jobcenter mit der Bank telefoniert und - siehe da - die Bank hat dem Jobcenter das Geld zurücküberwiesen ! Das hat die JobCenter-Mitarbeiterin dem Leistungsempfänger jedenfalls telefonisch mitgeteilt.
Und wenn das eine Jobcenter-Mitarbeiterin kann, warum sollte das ein Arbeitgeber nicht können ?
Das war meine Frage.
Und die hiesige 'Bankfachfrau' (shopgirl) hat sie beantwortet:
"Mir würde kein legaler Weg einfallen. Das wird nicht funktionieren."
Es käme also auf einen Versuch an ... wenn der Arbeitgeber 'mitspielt'.
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