Pfändung meines BUNQ Konto

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schwarzwaldbote
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von schwarzwaldbote »

imker hat geschrieben: 31. Jan 2024, 15:50 wenn das alles unklar ist: In Deutschland Konto eröffnen, daraus ein p-Konto machen, dem Arbeitgeber mitteilen, dass nicht mehr ins Ausland gezahlt werden soll/auf das Konto mit der deutschen IBAN und sich das Geld zunächst einmal bar auszahlen lassen

und so etwas zukünftig nicht wieder passieren lassen :lol:
Das Smiley ist mehr als unangebracht, finde ich auch.
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schwarzwaldbote
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von schwarzwaldbote »

imker hat geschrieben: 31. Jan 2024, 15:50 wenn das alles unklar ist: In Deutschland Konto eröffnen, daraus ein p-Konto machen, dem Arbeitgeber mitteilen, dass nicht mehr ins Ausland gezahlt werden soll/auf das Konto mit der deutschen IBAN und sich das Geld zunächst einmal bar auszahlen lassen

und so etwas zukünftig nicht wieder passieren lassen :lol:
Das Smiley ist mehr als unangebracht, finde ich auch.
robo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 21:59 1. Ja, das glaube ich auch (dass für diesen Monat Bürgergeld-Anspruch besteht).
Das Gehalt ist ja nun mal "nicht verfügbar".
2. Ja, das finde ich auch (dass der Smiley in dieser Situation hier unangebracht ist).

Könnte der Arbeitgeber die Verweisung evt. stornieren ?
Falsches Konto, falscher Empfänger, falscher Betrag - irgend etwas war 'falsch' ?
Werden hier im Forum illegale Ratschläge geduldet?
Außerdem sind diese Art von Ratschlägen nicht sehr hilfreich.
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Metallicar
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von Metallicar »

Bzgl der Pfändungsfreigrenzen - die werden in den NL wohl vom GV berechnet und dann entsprechend mitgeteilt:

"Der Vollstreckungsgläubiger berechnet Ihren pfändungsfreien Betrag. Ein Gerichtsvollzieher führt die Pfändung häufig im Namen des Pfänders durch. Dieser Gerichtsvollzieher berechnet dann Ihren pfändungsfreien Betrag und ist Ihr Ansprechpartner. Bei mehreren Pfändungen ermittelt der erste Pfändungsinhaber Ihren pfändungsfreien Betrag. Die anderen Bindungsparteien halten an Ihrer bindungsfreien Basis fest."

"Der Vollstreckungsgläubiger muss dann Ihren pfändungsfreien Betrag neu berechnen. Ihre Daten stammen aus der Municipal Personal Records Database (dem alten Bevölkerungsregister) und der UWV Policy Administration (einem Register mit niederländischen Einkommensdaten). Haben Sie dem Vollstreckungsgläubiger zusätzliche Informationen übermittelt? Der Vollstreckungsgläubiger prüft dann auch jedes Jahr, ob die Angaben noch korrekt sind."

Das ist jetzt aus dem Translator aber es deckt sich mit den Infos aus der Bank... Für die ist jeder Gläubiger im Sprachgebrauch ein GV und nur auf dessen Weisung würden sie etwas an mich ausbezahlen.

Ich bezweifle allerdings dass der Anwalt meines Vermieters, der den Pfändungsbeschluss zur Bank geschickt hat, diese anweist, mir Geld auszubezahlen, wenn ihn nicht irgendein Gesetz dazu zwingt... Es ist zum heulen.
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robo
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Beitrag von robo »

Hinehen (zum JobCenter) und nicht wieder weggehen, bevor es eine für Dich akzeptable Lösung gibt !
Ich weiß, dafür braucht man Nerven.
Die haben heutzutage ja direkt am Eingang so was wie ne "Rezeption" im Hotel, eben um Leute abzuwimmeln ... (wenns sein muss auch mit "Sicherheitspersonal" ...).

Also: Immer schön höflich bleiben - aber penetrant! "Nein, ich gehe nicht weg, bis ... "!
Du hast kein Geld, Du bist schwanger, Du hast keine Wohnung - sie MÜSSEN Dir helfen !
(Aber sie wollen vermutlich nicht)
Aber vielleicht hast Du auch Glück.
Überall finden sich doch immer wieder auch "anständige" Menschen, auch wenn sie manchmal schwer zu finden sind.
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robo
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von robo »

@Metallicar
Es gibt ja seit bereits seit 2016 das "Zahlungskontogesetz", wonach jeder Anspruch auf ein Girokonto hat, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Mit Betonung auf EIN (1) ...
Also, ich weiß jetzt nicht, ob damit gemeint ist, EIN (1) deutsches Konto bei einer deutschen Bank
oder ob Dein BUNQ-Konto (NL) da auch zählt.

Es soll ja Banken geben, die Kunden wie Dich und mich gerne abwimmeln, kann man ja auch verstehen:
Wir machen Arbeit (=Kosten) und bringen kein Geld ein ... wer mag schon solche Kundschaft ?
Aber man braucht heutzutage ja ein Konto, es geht ja kaum noch ohne.
Deswegen gibt es inzwischen endlich dieses Gesetz.

Jede Bank Deiner Wahl MUSS Dir also ein Konto geben - wenn Du keines hast.
Hier gibt es schon diverse Anfragen zum Thema "welches Konto", aber den ultimativen Tipp kenne ich nicht, sorry. Ich würde auch zu einer Bank gehen, die vor Ort noch Filialen hat (werden ja immer weniger).

Viel Glück!
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robo
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Re:

Beitrag von robo »

robo hat geschrieben: 1. Feb 2024, 10:22 Hingehen (zum JobCenter) und nicht wieder weggehen, bevor es eine für Dich akzeptable Lösung gibt !
Ich weiß, dafür braucht man Nerven.
Die haben heutzutage ja direkt am Eingang so was wie ne "Rezeption" im Hotel, eben um Leute abzuwimmeln ... (wenns sein muss auch mit "Sicherheitspersonal" ...).

Also: Immer schön höflich bleiben - aber penetrant! "Nein, ich gehe nicht weg, bis ... "!
Du hast kein Geld, Du bist schwanger, Du hast keine Wohnung - sie MÜSSEN Dir helfen !
(Aber sie wollen vermutlich nicht)
Aber vielleicht hast Du auch Glück.
Überall finden sich doch immer wieder auch "anständige" Menschen, auch wenn sie manchmal schwer zu finden sind.
Da sollte natürlich stehen: Hingehen ! Es fehlte ein "g".
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Metallicar
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Re:

Beitrag von Metallicar »

robo hat geschrieben: 1. Feb 2024, 10:22 Hinehen (zum JobCenter) und nicht wieder weggehen, bevor es eine für Dich akzeptable Lösung gibt !
Ich weiß, dafür braucht man Nerven.
Die haben heutzutage ja direkt am Eingang so was wie ne "Rezeption" im Hotel, eben um Leute abzuwimmeln ... (wenns sein muss auch mit "Sicherheitspersonal" ...).

Also: Immer schön höflich bleiben - aber penetrant! "Nein, ich gehe nicht weg, bis ... "!
Du hast kein Geld, Du bist schwanger, Du hast keine Wohnung - sie MÜSSEN Dir helfen !
(Aber sie wollen vermutlich nicht)
Aber vielleicht hast Du auch Glück.
Überall finden sich doch immer wieder auch "anständige" Menschen, auch wenn sie manchmal schwer zu finden sind.
Ich befinde mich -Unterschlupf bei Freunden- 200km vom letzten Wohnort entfernt. Kann ich auch hier zum Jobcenter?
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robo
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von robo »

Ja klar, musst Du, glaube ich, sogar.
Wo zZt Dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" ist, man muss da nicht gemeldet sein - aber postalisch erreichbar. Hast Du Deinen Namen irgendwo an der Klingel/am Briefkasten ?

Wie machst Du das denn mit Deinem Job ?
200 km entfernt ??
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Metallicar
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von Metallicar »

robo hat geschrieben: 1. Feb 2024, 13:19 Ja klar, musst Du, glaube ich, sogar.
Wo zZt Dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" ist, man muss da nicht gemeldet sein - aber postalisch erreichbar. Hast Du Deinen Namen irgendwo an der Klingel/am Briefkasten ?

Wie machst Du das denn mit Deinem Job ?
200 km entfernt ??
Ich bin im betrieblichen Beschäftigungsverbot - heisst der AG kann mir keinen Schwangeren-tauglichen Job anbieten, zahlt vollen Lohn und bekommt den von der KK erstattet, also wie im Mutterschutz.

Momentan steht mein Name noch an meinem Klingelschild, bin auch noch nicht umgemeldet - denn selbst dazu fehlt das Geld und mir ist aktuell ja nicht mal klar, wo es hingehen soll.
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robo
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Re: Pfändung meines BUNQ Konto

Beitrag von robo »

Nein, ich meinte nicht die alte Wohnung, sondern jetzt an Deinem aktuellen Aufenthaltsort, ob Dein Name da an der Tür steht (und am Briefkasten), damit Post vom JobCenter zB Dich dort ggf. auch erreicht.
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