P Konto und selbständige Einkünfte

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SabTo
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P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von SabTo »

Hallo allerseits,

ich bin beim "Klug machen" im Netz auf das Forum gestoßen.

Ich habe folgendes Problem.

Durch verschiedene Umstände leben wir inzwischen eigentlich unter der Grenze des finanziell Machbaren.
Ist etwas kompliziert - aber das ist's wahrscheinlich bei jedem.

Kurzer Hintergrund
Wir heißt in dem Fall 6köpfige Familie.
Hauptursache ist aktuell die extrem lange Bearbeitungsdauer bei den Sozialleistungen - bin Anfang 23 aus ALG II raus und nach Wohngeld und KiZu gegangen, weil das Einkommen gestiegen ist. Wohngeld hat 8 Monate zur Bewilligung gebraucht und KiZu ist aktuell nach über 12 Monaten immer noch "in Arbeit". Mit ALG II kann ich nicht "zwischenpuffern", weil die zuständigen Sachbearbeiter mir in meiner Selbständigkeit utopische Einnahmen anrechnen (die nachweisbar nicht da sind) und die Richtigstellung auch ewig dauert. Hab deswegen auch mit einem Anwalt für Sozialrecht einen Termin - vlt. bringt das was.
Im Falle von KiZu wäre der Auszahlungsbetrag inzwischen 5stellig - das fehlt natürlich bei uns in der Kasse. Das habe ich in der Vergangenheit mehr schlecht als recht abpuffern können (durch Rechnungen/Zahlungen schieben in der Firma), aber so langsam häufen die Pfändungen sich. Und bis die Entscheidungen bei den Sozialleistungen durch sind und die Selbständigkeit sich entgültig erholt hat, würde ich gerne von dem P Konto Gebrauch machen. Ich hatte es schon einige Male, dass ich eine Pfändung hatte (die Nachricht dazu kommt in der Regel 2 -3 Wochen später), deswegen eine dringende Zahlung nicht tätigen konnte, dann in Verzug geriet, Lieferungen nicht kamen etc. Das macht mich schier wahnsinnig.

Konkrete Frage
Nun folgender Gedanke: Ich würde ein Geschäftskonto in ein P Konto umwandeln lassen. Mir entsprechende Bescheinigungen für die Freibeträge besorgen. Das mit dem Guthaben ist mir klar - alles über dem Freibetrag wird einer möglichen Pfändung zugeführt. Wie ist es aber wenn es Geldeingänge sind, die zeitnah wieder rausgehen um z.B. Rechnungen zu begleichen? Angenommen es ist eine Pfändung auf dem konto (z.B. 350€). Ein Auftraggeber überweist nun 8000€. Davon sind in meinem Fall, meine ich, knapp 4000€ unterhalb der Pfändungsgrenze. Würden die restlichen 4000€ nun für die Pfändung heranzgezogen werden? Oder gilt nur das Guthaben am Monatsende oder das durchschnittliche Guthaben im Monat?
Was passiert eigentl. mit Pfändungen, die nicht beglichen werden? Ich hab in einem anderem Beitrag mal gelesen, dass die bis hin zu den Kunden gehen würden und verlangen, dass diese die Pfändung begleichen, statt meine Rechungen zu bezahlen. Wenn das tatsächlich so ist, wäre ich geschäftlich ruiniert..

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Danke schon mal vorab.
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

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Hi SabTo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P Konto und selbständige Einkünfte" geschaut?
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imker
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von imker »

Du fragst hier nach einer Beratung, die ich nachvollziehbar finde. Deine Fragen werden überwiegend durch die Broschüre im Internet zum P-Konto der Verbraucherzentrale NRW beantwortet. Das was Du Dir vorstellst, geht nicht.
Wenn alle sechs Personen der Familie Schulden haben, sehe ich in der Praxis tiefschwarz für eine korrekte Zahlungsabwicklung.

Es gilt die Addition aller Geldeingänge eines Monats. Geldausgänge sind belanglos für den Freibetrag auf einem P-Konto.

"So ward dat nix."
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SabTo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von SabTo »

Noi - Schulden laufen nur bei mir auf.
Die Broschüre kenn ich - aber mir ist da noch unklar gewesen, inwieweit das mit den Geldeingängen funktioniert. In der Regel war immer von einmaligen Geldeingängen (i.S. Gehalt) zu lesen und das trifft bei einem Selbständigen ja nicht zu.

Danke Dir.
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robo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von robo »

SabTo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 17:59 ...
Konkrete Frage
Nun folgender Gedanke: Ich würde ein Geschäftskonto in ein P Konto umwandeln lassen. Mir entsprechende Bescheinigungen für die Freibeträge besorgen. Das mit dem Guthaben ist mir klar - alles über dem Freibetrag wird einer möglichen Pfändung zugeführt.
...
Ja, aber nicht sofort. Erstmal wird der Betrag, der im laufenden Monat auf Deinem Konto eingeht UND DEINEN PERSÖNLICHEN FREIBETRAG übersteigt (knapp 4.000,- schreibst Du), in den Folgemonat übertragen.
Bekommst Du denn im Folgemonat wieder 8.000,- ???
Dann wird es schwierig.
SabTo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 17:59 Wie ist es aber wenn es Geldeingänge sind, die zeitnah wieder rausgehen um z.B. Rechnungen zu begleichen?
"Wieder rausgehen" ???
Keine Chance. Du kannst ja pro Monat NUR über Deinen persönlichen. Freibetrag 'verfügen'.
SabTo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 17:59 Angenommen es ist eine Pfändung auf dem konto (z.B. 350€). Ein Auftraggeber überweist nun 8000€. Davon sind in meinem Fall, meine ich, knapp 4000€ unterhalb der Pfändungsgrenze. Würden die restlichen 4000€ nun für die Pfändung heranzgezogen werden? Oder gilt nur das Guthaben am Monatsende oder das durchschnittliche Guthaben im Monat?
Die Bank rechnet einfach alles zusammen:
zB Eingang am 1., am 15. am 23. d.Mo = 8.000,- Euro
zb Ausgang (wann auch immer in diesem Monat): Bei Erreichen Deines Freibetrags ist Schluss.
SabTo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 17:59 Was passiert eigentl. mit Pfändungen, die nicht beglichen werden? Ich hab in einem anderem Beitrag mal gelesen, dass die bis hin zu den Kunden gehen würden und verlangen, dass diese die Pfändung begleichen, statt meine Rechungen zu bezahlen. Wenn das tatsächlich so ist, wäre ich geschäftlich ruiniert..
...
Ja, theoretisch kann das passieren. Insbesondere dann, wenn ein Gläubiger sich von Dir "angepisst" fühlt und sich dafür revanchieren will.
Oder wenn das Finanzamt Dein Gläubiger ist.
Die können auch schon mal ganz schön fies sein ...
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robo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von robo »

Wenn Du noch offene Forderungen gegen ein JobCenter hast,
dann wäre doch auch ein Weg, beim zuständigen Sozialgericht einen
"Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" zu stellen.
Das ist ein Eilantrag.
Bietet sich ja an, gerade auch, wenn es um Kinder im Haushalt geht.

Je nach Sozialgericht kann das aber auch dauern (trotz "Eil-").
Kann aber auch sehr schnell gehen ...
Meine Erfahrungen: Von drei Tagen (echt! kaum zu glauben, so schnell kann es gehen)
bis zu 6,5 Wochen (genauso: kaum zu glauben!! Ein EIL-Antrag!! - da ist man froh, wenn man Freunde hat!).
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SabTo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von SabTo »

Das mit dem Freibetrag (und darüber hinaus) hatte ich noch gar nicht beachtet... aber stimmt ja.
Es kommen jeden Monat ähnliche "zu hohe" Beträge rein. Der Umsatz ist auch mal 5stellig im Monat.

Ließe sich das ganze entschärfen wenn ich die Firma statt als Einzelunternehmen als UG führe? Ist dann das Firmenkonto geschützt?

Hab die Idee von einer Anwaltsseite: Kennt die jemand? https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht ... gruendung/
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SabTo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von SabTo »

robo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 19:09 Wenn Du noch offene Forderungen gegen ein JobCenter hast,
dann wäre doch auch ein Weg, beim zuständigen Sozialgericht einen
"Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" zu stellen.
Das ist ein Eilantrag.
..
Hatte ich schon - war ein Fehlschlag, die Richterin hat des so wie das JC gesehen. Lieber nur noch mit nem Anwalt, war damals alleine da :cry:
Ohne Freunde wären wir schon verhungert. War ne turbulente Zeit, die sich jetzt hoffentlich dem Ende zu neigt. Bin nur am überlegen, wie ich das ganze ruhiger gestalten kann bis alles greift.
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von AktiverRentner »

Noch ein Tip bzgl. Selbständigkeit:
Offensichtlich bist Du Einzelunternehmer. Versuche, Dir eine Beratung (IHK, Handwerkskammer etc.) zu organisieren und führe das Unternehmen dann ggf. als UG weiter. Das dürfte vieles klären und besser einordnen.
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imker
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von imker »

SabTo hat geschrieben: 31. Jan 2024, 18:29 Noi - Schulden laufen nur bei mir auf.
Die Broschüre kenn ich - aber mir ist da noch unklar gewesen, inwieweit das mit den Geldeingängen funktioniert. In der Regel war immer von einmaligen Geldeingängen (i.S. Gehalt) zu lesen und das trifft bei einem Selbständigen ja nicht zu.

Danke Dir.
Mein Eindruck ist: Das Teil von der Verbraucherzentrae nrw war doch wieder zu kryptisch.
#allein schaffst Du das, was du vorhast, nicht.
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SabTo
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Re: P Konto und selbständige Einkünfte

Beitrag von SabTo »

imker hat geschrieben: 31. Jan 2024, 20:19 ..
Mein Eindruck ist: Das Teil von der Verbraucherzentrae nrw war doch wieder zu kryptisch.
#allein schaffst Du das, was du vorhast, nicht.
Wenns klappt, hab ich morgen eine erste Beratung auch zum Thema Insolvenz/Schulden. Falls Du das meinst :)
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