Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

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Opan
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Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von Opan »

Hallo! Wir streiten gerade in einem Forum, welches sich hauptsächlich und eher mit dem "Familienrecht" beschäftigt.
Vorab: Wann Unterhaltsschulden in die Restschuldbefreiung fallen und unter welchen Voraussetzungen das nicht der Fall ist (Unterhaltspflichtverletzung und "pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt), ist mir bekannt.

Die Frage aber lautet: Wenn ein Unterhaltschuldner bei Familiengericht zu fiktivem Unterhalt "verurteil" wurde, dann ist in der Regel die Begründung, dass er "mehr verdienen könnte" , sich aber z.B. nicht um eine Arbeit, oder eine besser bezahlte Arbeit ausreichend bemüht habe und er deshalb fiktiv zu einer Summe X verurteil wird, diese zu zahlen.
Nun ist es ja so, dass dies manchmal dazu führen kann, dass der Unterhaltsschuldner sodann das Geld aufbringen kann - z.B. weil er tatsächlich nun eine solche Arbeit auch findet - oder eben nicht. Sodann laufen also Schulden aus fiktivem Unterhalt auf. Diese Schulden, wurden einem Betroffenen nach 850d ZPO auch vollstreckt und jetzt kommt eine Ausnahmeregelung hinzu: § 850d ZPO besagt, dass laufender Unterhalt als auch Unterhalt der letzten 12 Monate, bis zum sozialrechtlichen Minimum gepfändet werden kann.

Die Ausnahme besagt, dass man auch weiter zurück liegende Unterhaltsschulden nach 850d pfänden kann, wenn der Unterhalt pflichtwidrig nicht geleistet wurde. Und pflichtwidrig lautet ja: Er hätte zahlen können, tat es aber nicht.

Da also der Betreffende nach 850d gepfändet wurde und man die fiktiv ausgeurteilten Beträge auch als pflichtwidrige Beträge an sah, ging man auch mehrere Jahre in die Vergangenheit.

Nun herrscht dort die Aussage, dass fiktiv ausgeurteilter Unterhalt immer automatisch pflichtwidrig sei und daher automatisch nicht von der Restschuldbefreiung berührt.

Fiktiv heißt aber für mich auch, dass man daraus keine leistungsfähigkeit ableiten kann. Und bei fehlender Leistungsfähigkeit auch kein pflichtwidriges Verhalten abzuleiten ist.

Könnte es also so sein, dass das Vollstreckungsgericht das anders sieht, als das FamFG und fiktive Unterhaltsschulden in die Restschuldbefreiiung fallen - was ich vermute - oder eben nicht?

Hatte jemand hier mal einen solchen Fall?
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

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Hi Opan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden" geschaut?
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tidus82
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von tidus82 »

Ich würde sagen, dass fiktiv angesetzter Unterhalt ja dem entspricht, was der Schuldner leisten könnte, wenn er sich nicht pflichtwidrig verhalten würde.
Daraus würde für mich folgen, dass eine Leistungsfähigkeit unterstellt werden kann. Nämlich dann, wenn der Schuldner „mitwirkt“ - und das tut er ja nicht. Also muss man ja davon ausgehen, dass der Schuldner prinzipiell leistungsfähig ist. Andernfalls muss er - gerade im Unterhaltsbereich - nachweisen, dass er nicht leistungsfähig ist. Z.Bsp. Weil er gesundheitlich nicht in der Lage ist etc.
dann würde er aber auch nicht fiktiv beziffert werden.

Tja.. das ist nur meine Laienauffassung - ich glaube, dass es aber nicht ganz so einfach ist.
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Opan
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von Opan »

Deine Ausführung @tidus82, klingt für mich sehr schlüssig und interessant! Nach Laie klingt das nicht ,-) Ich habe einen Freund (Anwalt) mit dem ich mich regelmäßig aus tausche. Man sollte nicht glauben, dass dieses Berufsbild da regelmäßig konkreter werden kann ,-)
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imker
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von imker »

was hast Du denn nach dem Urteil getan, um der Unterhaltspflicht zu entsprechen oder genügen? Und was davon kannst Du nachweisen? Und was zahlst Du jetzt? Oder ist das Kind niun volljährig oder ist die Unterhaltspflkcht inzwischen aus aderen Gründen beendet?? Warst Du denn anwaltlich vertreten in dem Unterhaltsverfahren oder hast Du nichts sagen lassen??weil kein Anwalt gefunden wurde??
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Opan
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von Opan »

@imker : Die Fragestellung trifft auf mich nicht zu. Wie gesagt, wir haben in einem anderen Forum für Familienrecht die Frage generell diskutiert, ob Unterhaltsschulden aus fiktiv festgesetztem Unterhalt generell auch als "pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt" angesehen werden, oder nicht.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von imker »

Ne.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verbraucherinsolvenz und Unterhaltsschulden

Beitrag von imker »

Generell? Einzelfall - soll doch vorsätzlich und pflichtwidrig zum Zreitpunkt der Nichtzahlung sein. Wenn es fiktiv sein soll, kannich das konkret nicht einschätzen.

Ich habe die Aspekte aufgezählt, auf die es mE ankommt.
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