Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Wie kommt es zu dem Gedanken, dass er sich diese Zahlung und nicht auch noch andere Zahlungen holen wird?
Denbar sind mE Insolvenzanfechtung und irgendwas über die Regelungen über nicht vollständig erfüllte Verträge.
Die §§ findet man bei 129 ff und 103 InsO - ob die zutreffen und anwendbar sind, hängt vom Sachverhalt ab, der zu beurteilen ist.
Wenn Du vorleistungspflichtig warst und vertragsgerecht gezahlt hast, wäre ich ziemlich ruhig. Den Rest der Unruhe löst nur der Umstand aus, dass zukünftig eine Leistung erbracht werden soll - was ist die zukünftige Leistung aktuell bei Insolvenzeröffnung wert und ist das Insolvenzmasse, die an den Insolvenzverwalter herauszugeben ist, weil sie "gepfändet" ist.
Vergleich das mal mit einer Online Bestellung von Lebensmitteln oder besser einem Abendkleid zum 30.6.2024 oder 31.8.2025 für 2.500 EUR, für die jetzt eine Anzahlung zu leisten ist und der Rest dann in 2024 oder 2025 - was hat diese Vertragssituation für einen Wert bei Insolvenzeröffnung.
Und was kann ein IV machen, um an den Wert zu kommen?
Der kann doch allenfalls den Reiseveranstalter auffordern, ihm 900 EUR zu zahlen. Der wird das freiwillig nicht machen.
Oder glaubst Du, dass er Dich auffordert, unnütz gezahlte 900 EUR für eine Reise nochmals an ihn zu zahlen??
Denbar sind mE Insolvenzanfechtung und irgendwas über die Regelungen über nicht vollständig erfüllte Verträge.
Die §§ findet man bei 129 ff und 103 InsO - ob die zutreffen und anwendbar sind, hängt vom Sachverhalt ab, der zu beurteilen ist.
Wenn Du vorleistungspflichtig warst und vertragsgerecht gezahlt hast, wäre ich ziemlich ruhig. Den Rest der Unruhe löst nur der Umstand aus, dass zukünftig eine Leistung erbracht werden soll - was ist die zukünftige Leistung aktuell bei Insolvenzeröffnung wert und ist das Insolvenzmasse, die an den Insolvenzverwalter herauszugeben ist, weil sie "gepfändet" ist.
Vergleich das mal mit einer Online Bestellung von Lebensmitteln oder besser einem Abendkleid zum 30.6.2024 oder 31.8.2025 für 2.500 EUR, für die jetzt eine Anzahlung zu leisten ist und der Rest dann in 2024 oder 2025 - was hat diese Vertragssituation für einen Wert bei Insolvenzeröffnung.
Und was kann ein IV machen, um an den Wert zu kommen?
Der kann doch allenfalls den Reiseveranstalter auffordern, ihm 900 EUR zu zahlen. Der wird das freiwillig nicht machen.
Oder glaubst Du, dass er Dich auffordert, unnütz gezahlte 900 EUR für eine Reise nochmals an ihn zu zahlen??
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Imker, der Reiseveranstalter wird ihm was husten. In dessen Vertragsbedingungen steht folgendes drin, was die Anzahlung betrifft:
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
Die fällige Restzahlung im Juli 2025 werden meine Kinder bezahlen.
900 Euro nochmals an den IV zu zahlen ist nicht drin.
Ich möchte nur sicher gehen, daß der IV diesen Betrag nicht als Sparbetrag wertet. Ich habe nichts freiwillig bezahlt, damit das Geld irgendwo bei einem Reiseveranstalter als Guthaben geparkt ist, sondern ich habe mich an die vertragsgemäßen Richtlinien gehalten.
Der Reiseveranstalter sitzt übrigens in Großbritannien.
Ich habe auch kein Vermögen verschleudert, sondern nur von meinem unpfändbaren Betrag bezahlt.
Dem IV wird die Zahlung von 900 Euro in meinem Kontoauszug sofort auffallen und er wird mich darauf ansprechen. Wie argumentiere ich dann?
Das macht mich jetzt echt irre.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
Die fällige Restzahlung im Juli 2025 werden meine Kinder bezahlen.
900 Euro nochmals an den IV zu zahlen ist nicht drin.
Ich möchte nur sicher gehen, daß der IV diesen Betrag nicht als Sparbetrag wertet. Ich habe nichts freiwillig bezahlt, damit das Geld irgendwo bei einem Reiseveranstalter als Guthaben geparkt ist, sondern ich habe mich an die vertragsgemäßen Richtlinien gehalten.
Der Reiseveranstalter sitzt übrigens in Großbritannien.
Ich habe auch kein Vermögen verschleudert, sondern nur von meinem unpfändbaren Betrag bezahlt.
Dem IV wird die Zahlung von 900 Euro in meinem Kontoauszug sofort auffallen und er wird mich darauf ansprechen. Wie argumentiere ich dann?
Das macht mich jetzt echt irre.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Dann sagst Du ihm, dass Du das nochschriftlich beantwortest und ob er Dir seine Frage dann vorher auch noh einmal schriftlich zukommen lassen wirst, damit Du dann auch die Frage vollständig beantworten kannst uned nicht etwas von seiner Frage übersiehst.
Und ich glaube auch, dass Du ein wenig Gelassenheit antrainieren könntest, so ein Kontrollwunsch oder so ein Bedürfnis, es dem IV recht zu machen, kann ja viele Ursachen haben.
Ich neige nicht zu besonders viel vorauseilendem Gehorsam und jede denkbare Bedrohung habe ich nicht durchdacht.
Oder einfach ausgedrückt: Abwarten und dich hier mit seiner Frage melden. Was ist die Ursache für die Besorgnis, dass er Dich fragen wird, was das ist: Antwort von mir wäre: Reisebuchung und mehr würde ich am Telefon nicht sagen - er wird sich schon schriftlich melden, wenn ihn das überhaupt interessiert
Und ich glaube auch, dass Du ein wenig Gelassenheit antrainieren könntest, so ein Kontrollwunsch oder so ein Bedürfnis, es dem IV recht zu machen, kann ja viele Ursachen haben.
Ich neige nicht zu besonders viel vorauseilendem Gehorsam und jede denkbare Bedrohung habe ich nicht durchdacht.
Oder einfach ausgedrückt: Abwarten und dich hier mit seiner Frage melden. Was ist die Ursache für die Besorgnis, dass er Dich fragen wird, was das ist: Antwort von mir wäre: Reisebuchung und mehr würde ich am Telefon nicht sagen - er wird sich schon schriftlich melden, wenn ihn das überhaupt interessiert
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
danke Dir, ich werde versuchen mich zu beruhigen und abwarten.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Weiter oben habe ich die Frage gestellt, wie sich das mit der Steuer verhält.
Bis März 2023 bezog ich Witwenrente, die steuerfrei war.
Ab März 2023 beziehe ich zusätzlich eine eigene Altersrente und bin steuerpflichtig.
Für 2023 muss ich Steuern nachzahlen.
Ab 13.12.2023 in Insolvenz.
Ich habe nun mit dem Finanzamt telefoniert und bekam folgende Antwort:
Die sich ergebende Steuernachzahlung wird auf den Tag genau umgerechnet. Das heißt:
Alle Steuern die ich bis 13.12.2023 nachzahlen müsste, fallen in die Insolvenz und müssen von mir nicht bezahlt werden.
Ab 13.12.2023 muss ich den errechneten Anteil bezahlen.
Für 2024 bekomme ich eine 1/4 jährliche Abschlagszahlung die an das Finanzamt zu entrichten ist.
Bis März 2023 bezog ich Witwenrente, die steuerfrei war.
Ab März 2023 beziehe ich zusätzlich eine eigene Altersrente und bin steuerpflichtig.
Für 2023 muss ich Steuern nachzahlen.
Ab 13.12.2023 in Insolvenz.
Ich habe nun mit dem Finanzamt telefoniert und bekam folgende Antwort:
Die sich ergebende Steuernachzahlung wird auf den Tag genau umgerechnet. Das heißt:
Alle Steuern die ich bis 13.12.2023 nachzahlen müsste, fallen in die Insolvenz und müssen von mir nicht bezahlt werden.
Ab 13.12.2023 muss ich den errechneten Anteil bezahlen.
Für 2024 bekomme ich eine 1/4 jährliche Abschlagszahlung die an das Finanzamt zu entrichten ist.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
§ 38 InsO: Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).
Die Steuer, die bis zur Eröffnung entstanden ist, ist eine Insolvenzforderung. So, wie es Ihnen das FA mitgeteilt hat. Die Steuer ab EÖ sind Neuforderungen und müssen eben dann von Ihnen bezahlt werden.
Die Steuer, die bis zur Eröffnung entstanden ist, ist eine Insolvenzforderung. So, wie es Ihnen das FA mitgeteilt hat. Die Steuer ab EÖ sind Neuforderungen und müssen eben dann von Ihnen bezahlt werden.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hat der FA-Mensch (oder Dein IV) Dir auch gesagt, dass jetzt der IV
für die Abgabe Deiner Erklärung zuständig ist ?
Jedenfalls, so lange Du im Status 'eröffnetes Verfahren' bist.
Du musst ihm, dem IV, natürlich 'zuarbeiten', denn allein kann er Deine Erklärung im Grunde ja
gar nicht machen - Du darfst Dich also schon mal an die Arbeit machen (*smile*) -
nur eben nicht selbst unterschreiben und beim FA einreichen.
für die Abgabe Deiner Erklärung zuständig ist ?
Jedenfalls, so lange Du im Status 'eröffnetes Verfahren' bist.
Du musst ihm, dem IV, natürlich 'zuarbeiten', denn allein kann er Deine Erklärung im Grunde ja
gar nicht machen - Du darfst Dich also schon mal an die Arbeit machen (*smile*) -
nur eben nicht selbst unterschreiben und beim FA einreichen.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Habe den IV darauf angesprochen und gefragt welche Unterlagen er für meine Steuererklärung benötigt.
Ich muss die Steuererklärung selber machen.
Begründung: Unsere Kanzlei hat hunderte Insolvenzen zu bearbeiten. Es ist nicht möglich für jeden einzelnen auch noch eine Steuererklärung zu machen.
Eine Kopie der Steuererklärung muss ich der Kanzlei zusenden.
Ich muss die Steuererklärung selber machen.
Begründung: Unsere Kanzlei hat hunderte Insolvenzen zu bearbeiten. Es ist nicht möglich für jeden einzelnen auch noch eine Steuererklärung zu machen.
Eine Kopie der Steuererklärung muss ich der Kanzlei zusenden.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
*lachwech* ... ja, so ist das mit Recht+Gesetz ... da hält sich so mancher nur dran, wenn es ihm passt.
Bitte, gib doch mal ein update, wenn Du die Erklärung abgegeben hast, ob Dein FA das so akzeptiert hat.
DAS würde mich in der Tat mehr wundern, als dass der IV sich Arbeit vom Hals halten will.
Gleich der erste Treffer bei Tante Gugl:
"Wenn du dich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindest, dann darfst du deine Steuererklärung nicht mehr selbst abgeben. Gemäß § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO ist dein:e Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in für die Abgabe deiner Steuererklärungen zuständig."
Bitte, gib doch mal ein update, wenn Du die Erklärung abgegeben hast, ob Dein FA das so akzeptiert hat.
DAS würde mich in der Tat mehr wundern, als dass der IV sich Arbeit vom Hals halten will.
Gleich der erste Treffer bei Tante Gugl:
"Wenn du dich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindest, dann darfst du deine Steuererklärung nicht mehr selbst abgeben. Gemäß § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO ist dein:e Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in für die Abgabe deiner Steuererklärungen zuständig."
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
... sagt der Polizist zum Autofahrer: "Sie sind gerade über eine rote Ampel gefahren."
Sagt der Autofahrer: "Sorry, ich hab wirklich keine Zeit zum Anhalten."
Oder anders:
"Klimakleber" werden zu Geldstrafen oder gar Knast verurteilt,
(nur zur Erinnerung: Ihre Aktionen sollen dem 'Gemeinwohl' = Klimaschutz dienen)
Bauern (plus wer ?) dürfen mit ihren Traktoren den Verkehr blockieren,
Ihre Aktionen dienen ja wohl nur dem eigenen Geldbeutel - oder ?
Sagt der Autofahrer: "Sorry, ich hab wirklich keine Zeit zum Anhalten."
Oder anders:
"Klimakleber" werden zu Geldstrafen oder gar Knast verurteilt,
(nur zur Erinnerung: Ihre Aktionen sollen dem 'Gemeinwohl' = Klimaschutz dienen)
Bauern (plus wer ?) dürfen mit ihren Traktoren den Verkehr blockieren,
Ihre Aktionen dienen ja wohl nur dem eigenen Geldbeutel - oder ?
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