Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Hallo,

bisher hatte ich noch nie eine Pfändung auf meinem Konto oder anderswo. Mein Konto kann und konnte ich immer ganz normal benutzen, einschl. einer Kreditkarte, alles auf Guthabenbasis.

Wie gesagt, habe ich im November 2023, 900 Euro von meinem Konto für eine Reise an den Veranstalter überwiesen. Die Reise wird aber erst in 2 Jahren angetreten.

Die Insolvenz wurde am 13.12.2023 eröffnet.

Ich war bisher der Meinung, ich kann mit meinem mir monatlich zur Verfügung stehenden Freibetrag von 1478 Euro machen was ich möchte, oder sehe ich das falsch?

Kann es tatsächlich sein, daß der IV diese 900 Euro haben möchte? Dann wäre ein solcher Freibetrag ja für die Katz.

LG und schönes Wochenende.
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Itak65
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Itak65 »

Hi also ich hatte vor insoeröffnung auch ein p konto und konnte über alles geld nach lust und Laune verfügen ohne pfändung usw ist das wie ein Schutzschild, falls etwas kommt das du über dein mindestfreibetrag verfügen kannst. Aber ab insoeröffnung hatte der Insoverwalter die Hände drauf und ich hatte nur noch meinen freibatrag zur Verfügung.
Mit den 900 Euro das weiss ich leider nicht.
LG itak65
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Schwer zu sagen ... ich kenn das Thema "Anfechtung" nur bei Regelinsolvenzverfahren, also bei (ggf. ehemals) Selbständigen. Und da auch nur in Bezug auf betriebliche Ausgaben.
Die holen sich IV gern zurück, ist ja schliesslich ihr Job, "Masse" zu generieren ...

Hier geht es ja aber um ein Verbraucherinsolvenzverfahren (richtig?) und um private Ausgaben aus dem 'eigentlich' ja unpfändbaren Einkommen ... tja, Du wirst es sicher bald erleben, ob oder ob nicht.
Hier dazu was von der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... venz_0.pdf

Aber 'caffery' ist der Profi hier und hat ohne Zweifel mehr Erfahrung, insbesondere eben mit VerbraucherInsolvenzverfahren.

JETZT ist auf Deinem Konto vermutlich ziemlich sicher ein "Insolvenzbeschlag", so dass die Bank Dich eigentlich nur über Deinen monatlichen Freibetrag pro Monat verfügen lassen darf, WENN Du ein P-Konto hast. Falls kein P-Konto, geht ohne Zustimmung des IV nichts. Gar nichts. Theoretisch.
Ich hoffe, Du hast für alle Fälle ein bisschen Reserven in der Keksdose ?
Ansonsten musst Du Deinem IV 'auf die Füsse treten', dass er Dein Konto frei gibt, damit die nächste Miete usw. bezahlt wird.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Daß der IV bei mir ab dem 13.12.2023 die Hand auf dem Konto hat, ist mir durchaus bewusst. Davor hatte ich auch keine Reichtümer auf dem Konto, sondern nur meine Rente, die in etwa dem pfändungsfreien Betrag entspricht.
Ich hatte vor !!! Eröffnung des Insolvenzverfahrens meinen Schuldnerberater gefragt, ob ich irgendetwas berücksichtigen muss, bzw. ob ich auch den gesamten Betrag auf meinem Konto in bar abheben kann. Er sagte mir, ich kann damit machen was ich will, so lange keine Pfändung besteht und das Verfahren nicht eröffnet ist, gehört das Geld mir.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Robo, es handelt sich um ein Regelinsolvenzverfahren, da ich vor über 20 Jahren einmal für 2 Jahre selbstständig war. Daraus entstanden aber keine Schulden oder sonstige Verpflichtungen, es war ein Kleinstgewerbe. Ich musste dafür auch keine Steuern bezahlen.

Ich habe ein P-Konto inkl. Insolvenzbeschlag.

Den pfändbaren Betrag holt sich der IV von meiner Rentenkasse in Höhe von ca. 140 Euro.

Ich muss keine Miete bezahlen, sondern wohne mietfrei. Auch das gibt es, für mich ein großes Plus.
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Bernd111
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Bernd111 »

Küstenmädel hat geschrieben: 6. Jan 2024, 15:20 Er sagte mir, ich kann damit machen was ich will, so lange keine Pfändung besteht und das Verfahren nicht eröffnet ist, gehört das Geld mir.
Ja, er hatte damit ja auch nicht die Unwahrheit gesagt. Aber er meinte mit dieser Aussage nicht, dass du Geld anhäufen darfst, in diesem Fall Geld auf dem Konto eines Reiseveranstalter ansparst. Nach dem gleichen Prinzip hätte ich ja auch vor Insolvenzeröffnung 900 Euro auf mein Paypalkonto überweisen können und mich anschließend wundern, dass mein IV sich dafür interessiert. Diese 900 Euro gehören schlicht zu deinem Vermögen.

Sobald deine Insolvenz eröffnet ist, trittst du die Verfügungsgewalt über dein Vermögen, deines Besitzes an den IV ab. Dafür hast du unterschrieben.
Vielleicht hast du einen IV, der sich nicht für deine angesparten 900 Euro interessiert. Aber dann würde er m.E. seinen Job nicht korrekt machen.
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Zuletzt geändert von Bernd111 am 6. Jan 2024, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

das kann ja heiter werden. Anfang der Woche hat der IV meine Kontoauszüge auf dem Tisch, dann bin ich gespannt.
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Bernd111
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Bernd111 »

Küstenmädel hat geschrieben: 6. Jan 2024, 14:57 Ich war bisher der Meinung, ich kann mit meinem mir monatlich zur Verfügung stehenden Freibetrag von 1478 Euro machen was ich möchte, oder sehe ich das falsch?

Kann es tatsächlich sein, daß der IV diese 900 Euro haben möchte? Dann wäre ein solcher Freibetrag ja für die Katz.
LG und schönes Wochenende.
Du musst es wie folgt sehen: du darfst PRO MONAT aktuell 1478 Euro haben. Diese wirst du auch schön brav jeden Monat ausgeben bzw. wirst du (für dich der Einfachkeit halber) dafür sorgen, dass am Ende eines jeden Monats möglichst nichts mehr davon auf deinem Konto ist. Und so geht das dann Monat für Monat.

Mit diesen 900 Euro hast du nun aber MEHR als 1478 Euro und diese sind dann, wenn der IV korrekt arbeitet, für ihn interessant.
Wenn der IV diese Überweisung sieht, denkt er vielleicht: "Ach wie schön, da hat Küstenmädel eine Reise im Wert von 900 Euro gemacht. Das geht ja noch. Das war bestimmt eine tolle Reise".

Vielleicht denkt er aber auch: "Mh, vielleicht ist das nur eine Anzahlung für eine künftige Reise, dann ist das aber angespartes Vermögen und gehört deshalb in die Masse"

Vielleicht denkst DU aber auch: "Naja, auch wenn ich mich auf eine Reise gefreut habe, streng genommen würde ich mit diesen 900 Euro, die ich ja im Prinzip nicht zum Leben benötige und die mir aufgrund des Insolvenzrechts schlicht nicht zustehen, teilweise Geld an meine Gläubiger zahlen, welches ihnen einfach zusteht" :-)
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imker
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von imker »

Ich habe nicht klar verstanden, warum 900 gezahlt wurden, wenn die Reise mehr kostet - war das eine freiwillige Anzahlung oder war das schon eine feste Buchung und daher fest vereinbart, dass im letzten Jahr 900 EUR zu zahlen waren und der Rest irgedwann in den nächsten Monaten vor Antritt der Reise.

Daraus ergibt sich dann für mich, ob Du beim Veranstalter ein Guthaben hast, weil noch nichts zu zahlen war oder ob das eine vertragsgemäße Anzahlung für eine Leistung war, die noch zu erbingen ist.

Und wenn der IV die Kontoauszüge noch nicht gesehen hat, solltest Du versuchen, etwas mehr Ruhe zuzulassen.

Kontoauszüge ansehen ist extrem üblich.

Wenn Du die Übersendung zugesagt hast, weil Du die Unterlagen hast, wirst Du warten müssen.

UND ein Nachtrag:

Der IV wird sich für die freiwilligen Ratenzahlungen an die Gläubiger interessieren - sind die in den KA zu erkennen??
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Imker hallo,

es war eine sofortige Anzahlung von 900 Euro sofort bei Buchung zu leisten. Die Reise findet im August 2025 statt. 4 Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Das war eine vertragsgemäße Leistung, die dann im August 24 erbracht wird. Ich habe nichts bezahlt, was ich noch nicht hätte bezahlen müssen. Die Reisebuchung war mit einer Anzahlung fest verbunden. Anders hätte ich garnicht buchen können.

Eine freiwillige Ratenzahlung in Höhe von 30 Euro wurde, als ich beim Schuldnerberater war, sofort eingestellt.

Mit brennt, wie gesagt, die Frage unter den Nägeln, holt sich der IV die 900 Euro Anzahlung oder nicht.
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