Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ich weiß. diese "Spezialisten" gibt es überall.
Denke mal das werden private ungelöste Probleme sein die man dann online ablässt.
Hauptsache als Titel praktischer Schuldnerberater zu stehen. Da stellen sich bei mir die Haare im Nacken hoch, bei dem Text den ich gerade gelesen habe.
Ich hoffe es ist nur ein Titel im Forum und nicht die bittere Wahrheit.
Was möchtest du denn hören, damit du dir um die persönlichen Probleme der Menschen hier keine Sorgen machen musst?
Dieser Auftritt ist schon wirklich dreist, nur weil einem die Antworten nicht passen
Ich hätte da eine Frage auch wenn die nicht 100% zum Thema passt. Wie erfahre ich dass ein Versagensantrag gestellt wurde und gibt es Unterschiede wenn ein Versagensantrag während einem laufenden Verfahrens oder der WVB gestellt wird?
Hi bei mir war es so ich habe post vom Gericht bekommen das die Sigma bzw barex Inkasso die Forderung als vbuh angemeldet haben.In dem Schreiben wird auch belehrt bzw darauf hingewiesen das du Widerspruch einlegen kannst.ich hatte die Info mit der vbuh Anmeldung schon 4 Monate nach inso Eröffnung. Das AG lnfirmiert dich darüber.
Itak 65
planlos hat geschrieben: ↑4. Jan 2024, 13:40
Ich hätte da eine Frage auch wenn die nicht 100% zum Thema passt. Wie erfahre ich dass ein Versagensantrag gestellt wurde und gibt es Unterschiede wenn ein Versagensantrag während einem laufenden Verfahrens oder der WVB gestellt wird?
Itak65 hat geschrieben: ↑4. Jan 2024, 13:45
Hi bei mir war es so ich habe post vom Gericht bekommen das die Sigma bzw barex Inkasso die Forderung als vbuh angemeldet haben.In dem Schreiben wird auch belehrt bzw darauf hingewiesen das du Widerspruch einlegen kannst.ich hatte die Info mit der vbuh Anmeldung schon 4 Monate nach inso Eröffnung. Das AG lnfirmiert dich darüber.
Itak 65
Hast du Widerspruch eingelegt?
Was passiert eigentlich wenn keine Festellungsklage bis zur Restschuldbefreiung erhoben wird?
Bzw. bekommt der Gläubiger eine Frist gesetzt bis wann er die Feststellungsklage einreichen muss nach einem Widerspruch des Rechtsgrundes der vbuh vom Schuldner? ( Ohne Titel)
Alex1990 hat geschrieben: ↑5. Jan 2024, 01:42
...
Was passiert eigentlich wenn keine Festellungsklage bis zur Restschuldbefreiung erhoben wird?
...
Dann bekommt der Gläubiger auf sein Verlangen hin einen vollstreckbaren Auszug aus der Tabelle
und kann damit versuchen, sein Geld beim Schuldner einzutreiben.